Der rechte Rand

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24. März 2013 Joachim Bischoff / Norbert Weber: Ein neues Rettungsmanöver steht bevor

Pleitebank HSH retten?

Die HSH Nordbank wollte 2013 ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis erreichen und in den nachfolgenden Jahren wiederum die Dividendenfähigkeit gewährleisten. Dieser Businessplan ist seit einiger Zeit kassiert und für die Bank geht es wie im Jahr 2009 erneut darum, aus einer erheblichen Schieflage herauszukommen. So wie die Dinge stehen, ist eine Insolvenz nur noch mit öffentlichen Mitteln zu vermeiden. Lohnt das?

Die beiden Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein haben im März der Bitte der HSH Nordbank um (Wieder)Erhöhung des Garantierahmens um erneut drei Milliarden Euro auf zehn Milliarden Euro grundsätzlich entsprochen. Allerdings muss diese Aufstockung sowohl in Hamburg als auch in Schleswig-Holstein noch von den Parlamenten beschlossen werden. Weit höher ist die Hürde EU-Kommission: Da die Rettungsaktion des Jahres 2009 ein langwieriges Beihilfeverfahren einschloss, die EU-Kommission etliche Auflagen erteilt hat, muss die Veränderung mit Brüssel erneut verhandelt werden.

In den nunmehr übermittelten Vorlagen an die Landesparlamente wird ausgeführt: Über die Wiederaufstockung der Garantien hinaus werde geprüft, »ob in verschärften Krisensituationen noch zusätzliche Handlungsoptionen zur Entlastung der HSH zur Verfügung stehen sollten«. Dabei werde insbesondere »der Verkauf von Wertpapieren mit hoher Risikogewichtung« erörtert. Dazu gehören unter anderem US-Immobilienpapiere, die seinerzeit die Finanzkrise ausgelöst hatten.


Der neue Geschäftsplan

Die HSH Nordbank hat im Jahr 2012 erneute rote Zahlen geschrieben. Allerdings habe sich der Verlust 2012 auf einen »sehr niedrigen dreistelligen Millionenbetrag« belaufen, sagte HSH-Chef Constantin von Oesterreich. In der Kernbank, also ohne die zur Abwicklung stehenden Geschäfte, habe die Landesbank gar eine hohe einstellige Rendite erzielt. Anfang Februar hatte das Institut gewarnt, dass auch im laufenden Jahr 2013 ein Verlust nach internationaler Rechnungslegung (IFRS) anfallen dürfte. Erst 2014 geht das Geldhaus wieder von schwarzen Zahlen aus.

Die HSH ist seit der Finanzkrise 2009 ein Insolvenzfall, der allerdings bislang von der politischen Klasse hartnäckig vor einem geordneten Abgang bewahrt wird. Die Bank gehört zu 85,5% Hamburg und Schleswig-Holstein. Die restlichen Anteile liegen bei den Sparkassen Schleswig-Holsteins und bei Finanzinvestoren um den US-Anleger J.C. Flowers.

Die ehemalige Landesbank war 2008 im Zuge der Finanzkrise in Schieflage geraten. Schleswig-Holstein und Hamburg reagierten mit einer Eigenkapitalsaufstockung in Höhe von drei Milliarden Euro und einer Zweitverlustgarantie in Höhe von zehn Milliarden Euro – beides abgewickelt über den eigens von beiden Ländern gegründeten HSH Finanzfonds. Die Garantie wurde mit 4% verzinst. Kreditausfälle in Höhe von 3,2 Milliarden Euro trägt die Bank selbst, erst bei noch höheren Beträgen müssen die beiden Länder zahlen. Deshalb die Bezeichnung »Zweitverlustgarantie«. Die Garantie wurde damals in einem aufwendigen Beihilfeverfahren von der EU-Kommission unter Auflagen genehmigt.

Diese Auflagen sehen eine Trennung in Kernbank und interne Bad Bank vor. Es wurde also eine interne Abwicklungseinheit (Restructuring Unit – RU) gebildet, die die nicht-strategischen Altportfolien wertschonend abbaut. Daneben sicherte die HSH u.a. die Aufgabe der Geschäftsbereiche Flugzeugfinanzierung und Internationale Immobilien zu, ebenso den Verkauf zahlreicher Beteiligungen und einen erheblichen Abbau der Bilanzsumme der Gesamtbank von 208 Mrd. Euro im Jahre 2008 auf 120 Mrd. Euro im Jahre 2014, von der wiederum auf die Kernbank 82 Mrd. Euro und auf die RU 38 Mrd. Euro entfallen sollten. Im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen wurde 2009 neben der funktionalen auch die juristische Ausgliederung der RU geprüft, aber zu diesem Zeitpunkt aus Komplexitäts- und Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht vollzogen.

Die HSH hat 2009 – so unsere Interpretation – die Bad Bank innerhalb des Konzerns gelassen, um Portfolien »hin- und herschieben« zu können. So hat die Bank immer noch die Freiheit, Assets hin zur Bad Bank und auch wieder zurück zu transferieren. Bei einer echten Bad Bank wäre das nicht gegangen, kreative Buchungsgebaren, wie sie die HSH immer wieder an den Tag legt, sind dort nicht so ohne weiteres möglich.

Die Auflagen der Europäischen Kommission sahen für die Kernbank ein neue Geschäftsmodell vor, die »HSH Nordbank für Unternehmer«, das seit Ende 2011 von der HSH umgesetzt wird. Es gründet sich auf eine substanzielle Verankerung in der norddeutschen Wirtschaft sowie in regionalen Schlüsselindustrien und umfasst die fünf Geschäftsfelder Firmenkunden, Immobilienkunden, Shipping, Energy & Infrastructure und Private Banking. Es sollte eine »nachhaltige Profitabilität bei überschaubaren Risiken« angestrebt werden.


Unternehmerbank in der Schifffahrtskrise

Die Kernthese des Bankmanagements und der politischen Förderer in den beiden Bundesländern lautet: Das neue Geschäftsmodell greift und es zeichnen sich bereits im ersten Jahr gute operative Gewinne ab. Ob die vom HSH-Chef erklärte wundersame Wandlung der Kernbank hin zu der zitierten »hohen einstelligen Rendite« wirklich Bestand hat, wird sich erst noch zeigen müssen, wenn der Geschäftsbericht vorliegt – die Zahlen der vorangegangenen Quartale jedenfalls waren durchwachsen.

Klar ist allerdings schon jetzt: Die Bank nähert sich einmal mehr dem Abgrund. Warum? Der größte Schiffsfinanzierer der Welt wurde von der seit 2010 anhaltenden Schifffahrtskrise in die roten Zahlen getrieben. »Über den ganz dicken Daumen kann man sagen, dass etwa die Hälfte unserer Schifffahrtskunden stark betroffen sind«, musste der seit November 2012 amtierende HSH-Chef einräumen. Wegen Überkapazitäten und gesunkener Frachtraten können viele Unternehmen ihre Kredite nicht mehr bedienen, etliche Firmen gingen bereits Pleite. Die hohe Risikovorsorge für vom Ausfall gefährdete Kredite trägt denn auch maßgeblich dazu bei, dass die HSH wieder und immer noch rote Zahlen schreibt und auf Unterstützung ihrer Eigner Hamburg und Schleswig-Holstein angewiesen ist.

Die HSH hat Kredite im Volumen von 29 Mrd. Euro vergeben, mit den etwa 2.800 Schiffe mitfinanziert wurden. Die Bank hat in den Boomjahren ihr Portfolio unverhältnismäßig erhöht und ausgeweitet – und ist jetzt besonders betroffen. Zudem sind gecharterte Schiffe finanziert worden, deren Kreditnehmer nicht regionale Reeder direkt sind, sondern vielfach Investmentfonds. Damit hat sich das Risiko – eigentlich vorhersehbar – unverhältnismäßig erhöht, denn genau diese gecharterten Schiffe sind nunmehr schlecht ausgelastet und werden von Reedereien an die Chartergesellschaften zurückgegeben. Denn jeder Reeder versucht aus nachvollziehbaren Gründen, erst seine eigenen Schiffe auszulasten.

Im dritten Quartal 2012 wurden 458 Mio. Euro für Nettokreditverluste zurückgestellt – ein Großteil davon für die Schifffahrtsbranche. Da die Schifffahrtskrise auch im laufenden Jahr anhält, werden zu den bislang knapp 150 Insolvenzen von Einschiffsgesellschaften vermutlich weitere hinzukommen. Der Ausstieg anderer schiffsfinanzierender Banken ist vor diesem Hintergrund ein zusätzliches Risiko – für die betroffenen Schiffe, die Reedereien selbst und den verbleibenden Schiffsfinanzierer HSH Nordbank.

Für die HSH Nordbank wird es also eng, eine Zwangsabwicklung nicht ausgeschlossen. Insbesondere der Anstieg der risikogewichteten Aktiva verursachte eine deutliche Verschlechterung der harten Kernkapitalquote von 10,3% Ende 2011 über 10,0% Mitte 2012 auf 9,4% zum Ende des dritten Quartals 2012 (vor Basel III und IFRS). Gemäß aktueller Planung, unter Berücksichtigung der Effekte aus Basel III, ist davon auszugehen, dass die harte Kernkapitalquote der HSH ohne Wieder-Erhöhung der Garantie den Schwellenwert von 9,0% im Laufe des Jahres 2013 unterschreitet. 2014 wird sich dieser negative Trend durch die erforderliche Umstellung der Kapitalermittlung auf den Rechnungslegungsstandard IFRS noch verstärken.

Die Bankaufsicht unterstreicht unabhängig von der Höhe der Unterschreitung der 9%-Schwelle mit zunehmender Dringlichkeit eine Kapitalstärkung. Im Extremfall wird die BaFin eine Übertragungsanordnung auf Grundlage des Kreditwesengesetzes – zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das gesamte Finanzmarktsystem – erlassen. Dieses hätte voraussichtlich eine Ausgliederung der gesamten Aktiva der Bank auf ein Brückeninstitut sowie die Insolvenz der zurückbleibenden Rumpfbank zur Folge.

Damit wäre die Gefahr verbunden, dass Hamburg und Schleswig-Holstein in erheblichem Umfang aus der Gewährträgerhaftung in Anspruch genommen werden würden. Diese hat zum Jahresende 2012 nach Angaben der Bank noch einen Gesamtumfang von 31,4 Mrd. Euro. Darüber hinaus müsste mit einer Insolvenz der HSH der Beteiligungswert der von den Ländern gehaltenen Anteile vollständig abgeschrieben werden. Ein Verzicht auf die Garantieerhöhung ist unter diesem Aspekt für die Länder keine Handlungsoption.


Was kann die Garantieerhöhung bewirken?

Mit den erhöhten Garantien soll der Umfang der aufsichtsrechtlich mit Kapital zu unterlegenden risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets – RWA) zurückgeführt werden und für eine Kompensation bei der Risikovorsorge für die abgesicherten Vermögenswerte in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gesorgt werden. Allerdings wird so getan, als wäre die Größe der RWAs statisch. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, die RWAs steigen von Quartal zu Quartal und bereits Ende Juni wird diese erneute Stützungsmaßnahme nicht ausreichen. die schlechten Risiken der Bank (RWAs) steigen in den letzten Quartalen um jeweils etwa 20 Milliarden Euro!

Wenn die rein rechtlich schwierig durchzusetzende Aufstockung der Garantien erschöpft ist, sollen toxische Papiere im Besitz der HSH von den Bundesländern übernommen werden. Die politische Instanzen betonten zwar: Die Überlegungen zu optionalen Wertpapierverkäufen sind noch nicht abgeschlossen, können aber sinnvoll sein, um bei unvorhergesehenen Entwicklungen der Bank kurzfristig Handlungsfähigkeit wieder herzustellen und die Vermögensposition der Länder zu sichern. Wertpapierverkäufe an die hsh finanzfonds ermöglichen eine deutliche Entlastung der risikogewichteten Aktiva für die HSH bei gleichzeitig unveränderter Vermögensposition der Länder. Eine Umsetzung würde nur bei entsprechenden zustimmenden Entscheidungen der Länder erfolgen und wäre zunächst mit den Aufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission abzustimmen. Die erforderliche gesetzliche Grundlage könnte mit einer Änderung des Staatsvertrages geschaffen werden.

Allerdings stellen sich auch hier viele Probleme in der operativen Umsetzung. Insofern wäre es vermutlich besser und letztlich auch vermögensschonender, wenn die BaFin dem ruinösen Treiben rasch ein Ende bereiten würde. Zudem enthält die Szenario-Beschreibung einen weiteren Denkfehler: Wenn Assets der Aktivseite der Bank auf ein Brückeninstitut übertragen werden sollten, so gilt das selbstverständlich auch für die Mittelherkunft – Ausnahme: das Eigenkapital der Anteilseigner, mit dem für den angerichteten Unfug der Verantwortlichen der Bank eingestanden werden muss. Insofern wird mit dem schonenden Asset-Verkauf das Fremdkapital der Mittelherkunftsseite zurückgeführt. Die erpresserische Drohung der Bank mit Hinweis auf die Gewährträgerhaftung über 31 Milliarden Euro ist nicht haltbar!

In den vorgelegten Parlamentsdrucksachen wird darauf hingewiesen, dass Wirtschaftsprüfer, die sich mit den Planungen der Banker befassen mussten, »auf ungewöhnlich hohe Unsicherheiten in der Planung und die damit einhergehenden Prognoserisiken hinweisen.« Von einer belastbaren Sanierungsperspektive kann also keine Rede sein. Bei einem noch deutlich schlechteren Geschäftsverlauf wäre trotz Aufstockung der Garantien und Wertpapierabkäufen der Fortbestand der HSH gefährdet, so dass eine (Teil)Abwicklung notwendig werden könnte. Als Mehrheitseigentümer der HSH hätten Hamburg und Schleswig-Holstein die Hauptlast zu tragen und eine geordnete sowie haushaltsschonende Abwicklung der Gesamtbank zu gewährleisten.

Die Landespolitiker verweisen auf intensive Gespräche mit Flowers als weiteres Schlupfloch. Gleichzeitig muss man jedoch vom Bund darüber informiert werden, dass ausgerechnet dieser Gesprächspartner gegen die EU-Entscheidung klagt und damit das ganze EU-Beihilfeverfahren in Frage stellt. Die beiden Bundesländer haben diese Vorgehensweise ihres Miteigentümers schlichtweg nicht mitbekommen. Man muss sich wirklich fragen, für wie naiv und dumm man seine Bürger und Bürgerinnen sowie die Abgeordneten verkaufen will.


»Kreative Bilanzierung« und ihre Folgen

Die HSH Nordbank hat schon immer zwischen den Rechnungslegungsvorschriften nach HGB (Handelsgesetzbuch) und IFRS (Internationale Bilanzregelungen) hin und herjongliert, gerade immer so, wie sie am besten ihre tatsächliche Situation verschleiern konnte. Seit Jahren reizt die Bank die Möglichkeiten nach IFRS und deren »kreative« Bilanzierungsspielräume aus. Diese Spielchen gehen aber nicht unendlich, irgendwann muss man Korrekturbuchungen tätigen, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Und da dieser Zeitpunkt nun gekommen ist, switscht man wieder zurück auf die HGB-Möglichkeiten, um notwendige Korrekturbuchungen umgehen zu können.

Im Zentrum der Manipulationen stehen »Besserungsscheine«, die heute gebucht, deren Einlösung auf spätere Zeiten verschoben werden können. Hamburg und Schleswig-Holstein können sich diese Besserungsscheine einrahmen und an die Wand hängen, niemals wird aus diesen Ansprüchen Geld fließen. Die Beteuerungen der Bank sind unredlich und nicht ansatzweise realistisch. Die Bankverantwortlichen müssen von Monat zu Monat ihre Planungen korrigieren, weil sie die Situation schlichtweg falsch eingeschätzt haben. Und nun sollen ausgerechnet für den strategischen Bereich 2019 bis 2030 die Planungsannahmen zutreffen? Das ist ein schlechter Scherz!

Die Vertreter der politischen Klasse bei diesem Bilanzpoker sprechen von einer erforderlichen »Schonung der öffentlichen Haushalte und Rettung des öffentlichen Vermögens«. Hier sind wir beim Kern der Auseinandersetzung und es wäre in der Tat hilfreich gewesen, diese Orientierung hätte schon früher gefruchtet und würde auch jetzt ernsthaft wieder ins Feld geführt. Aber die Politik will allein der Gefahr entgehen, für alte Bankeinlagen in Höhe von 31,5 Mrd. Euro in Haftung genommen zu werden, sie will das Vermögen, also den Wert der Bank, die diversen Kapitalerhöhungen sowie die Verluste von den Garantieleistungen und so die eigene Haut retten.

Der Aktienwert der Bank von einst 66 Euro pro Aktie war seit langem überhöht und musste mit sanftem Druck der EU von 19 Euro auf 13,05 Euro korrigiert werden. Schon die Berichtigung auf 19 Euro erzeugte massive Vermögensverluste beim Hamburgischen Versorgungsfonds. Die Reduktion auf 13,05 Euro schädigte den HSH Finanzfonds AöR für seine Engagements bei der Landesbank beträchtlich. Er musste zum 31.12.2011 Abschreibungen in Höhe von 939 Mio. Euro vornehmen.

Und es geht munter weiter: »Zwischenzeitlich ist von der HGV und der hsh finanzfonds AöR eine weitere Abschreibung auf ihren jeweiligen Beteiligungswert der HSH vorgenommen geworden.« Die HSH-Aktien, die Hamburg und Schleswig-Holstein seinerzeit für 19 Euro erworben hatten, werden derzeit nur mit 11,95 Euro bewertet, das sind noch einmal 1,10 Euro weniger. Dadurch ergibt sich allein beim Finanzfonds ein weiterer Abschreibungsbedarf von ca. 200 Mio. Euro. Mit anderen Worten: Die drei Milliarden Euro Kapitaleinschüsse würden die Länder bei einem Verkauf der HSH-Anteile bei Weitem nicht zurückbekommen.

Deshalb ist es endlich an der Zeit, das Kapitel HSH Nordbank zu beenden. Ähnlich wie bei der WestLb wird dies nur mit massiven Verlusten für das öffentliche Vermögen gehen. Das Abenteuer »internationale Kapitalmarktbank« endet für die beiden norddeutschen Bundesländer in einem Milliardengrab, dem nicht noch weitere Milliarden hinterher geworfen werden sollten. Für die immense Vergeudung öffentlicher Ressourcen werden neben den »bilanzkreativen« Bankmanagern hoffentlich auch die beteiligten Politiker zur Verantwortung gezogen werden, die Hartz IV-EmpfängerInnen wegen Unachtsamkeiten und mit Zumutungen nachstellen, selbst aber öffentliche Mittel in Milliardenhöhe verschleudern.

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