21. August 2015 Joachim Bischoff / Norbert Weber
HSH Nordbank: Zerstückelung des Finanz-Zombies?
Als Untote bezeichnet man phantastische Wesen, die bereits gestorben sind, jedoch als Wiedergänger zu den Lebenden zurückkehren. Als Nachlebende befinden sie sich in einem körperlich-seelischen Zustand zwischen Leben und Tod. Sie werden meist als geistig oder seelisch tot und nur noch körperlich existent dargestellt, und können den Lebenden auf verschiedene Weise massiven Schaden zufügen.
Ein solch phantastisches Wesen oder Zombie, das im Norden die Menschen in Atem hält, ist die HSH Nordbank. Zur Freude der politischen Klasse hat dieser Zombie dieser Tage seine reichlichen öffentlichen Fördermittel eingesetzt, um einer weiteren Verfolgung in Sachen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu entgehen. Diese neueste Variante der Blutsaugerei beschreibt der Abgeordnete der Linkfraktion, Norbert Hackbusch: »Das ist ein Ganovenstück ganz besonderer Art. … Eine staatliche Bank handelt bewusst zum Schaden des Staats und verhindert jetzt mit Steuergeld eine Bestrafung der Verantwortlichen. Es ist unglaublich, die HSH lässt offensichtlich keine kriminelle Machenschaft aus!« Ja, so ist das mit den Untoten – man kann sie letztlich loswerden, aber dazu bedarf es eines entschiedenen politischen Willens und dieser ist – wie bei so vielen Fällen – in der Freien und Hansestadt rar.
Aus der einschlägigen Literatur weiß man: Die gängigste Methode zur Beseitigung des Zombies ist das zerschmettern/zerstückeln des untoten Körpers. Einige Untote können selbst dann noch eine Gefahr sein, wenn ihre Körperteile unabhängig von Rest handeln. Dann muss man mit Feuer ran. Seit einiger Zeit überlegt nun die EU-Kommission, wie man diesem umtriebigen »Finanzinstitut« den Garaus machen kann. Jetzt soll es ernst werden: Die Bank muss nach eigener Darstellung einräumen, dass ihre Lebenskraft immer schwächer wird, und insofern tendiert Brüssel nun zur Zerstückelung. Dies hat nun die politischen Verantwortlichen in Kiel und Hamburg alarmiert.
Der schleswig holsteinische Ministerpräsident, Torsten Albig, spricht vom Schutz des Landesvermögens und der Interessen der SteuerzahlerInnen. Und da in Hamburg die Entscheider die Rache des Zombies fürchten, darf der »ruhmreiche« Ex-Bezirksamtsleiter Schreiber in dasselbe politische Horn tuten: Es sei »sinnvoll«, eine Restrukturierung der Bank zu prüfen.
Die Prüfung der Zerstückelung eines Untoten ist unausweichlich – so die EU-Kommission. Albig: »Eine Bank um einer Bank willen wird es nicht geben.« Das laufende Beihilfeverfahren der EU sei nicht einfach. Gleiches gelte für die Gespräche mit EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB). »Am Ende geht es darum, ob es gelingt, mit einem tragfähigen Geschäftsmodell zu überzeugen.«
Ziel sei es, so haushaltsschonend wie möglich die Zukunft der Bank sicherzustellen, sagte Albig. Sie sei das größte haushaltspolitische Risiko des Landes. »Dies steht am Ende von Politikversagen in den vergangenen Jahrzehnten: Es war immer falsch zu glauben, man müsste Teil des Finanzmarktes sein.« Das Land könne sich aber jetzt nicht aus seiner Finanzverantwortung stehlen. Die Eigentümer Schleswig-Holstein und Hamburg hatten die Bank mit Garantien über zehn Mrd. Euro gerettet. Dafür könnten sie von 2019 bis 2025 mit 2,1 Mrd. Euro beansprucht werden, um Verluste auszugleichen. Auf den Ländern lastet auch eine Gewährträgerhaftung von 14,2 Mrd. Euro. Ende 2015 sind es noch 2,5 Mrd. Euro.
In der nächsten Zeit muss die HSH ihr Halbjahresergebnis vorstellen. Vermutlich werden die Zahlen abermals schlechter geworden sein, anders ist die aktuelle operative Hektik bei den politischen EntscheiderInnen in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht zu erklären.
Im aktuellen Gespräch ist, die Bank von risikobehafteten Beständen (Assets) zu befreien. Als Größenordnung wird hier derzeit bereits ein Volumen über etwa 40 bis 45 Mrd. Euro genannt. Zudem soll es eine »Restrukturierung der Garantieprämien« geben, was nichts anderes bedeutet als eine deutlich Reduzierung der Garantiezahlungen an die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein.
Beleuchten wir die beiden wahrscheinlichsten anstehenden Optionen, um die Bank erneut zu unterstützen:
- Entlastung der HSH von risikobehafteten Assets
Die HSH Nordbank hat einen Riesenbestand an problembehafteten Assets, gepoolt in den beiden Portfolien »Forbearance« und »NPL«. Das uns bekannte Volumen (per 31.12.2014) betrug etwa 36 Mrd. Euro, vermutlich werden die neuen Zahlen ein deutliches höheres Volumen ausweisen. Im Raume steht, die Bank von diesen beiden Volumina zu entlasten. Diese Transaktion soll offensichtlich zu Lasten der HSH Finanzfonds AöR gehen, die diese beiden Bestände in ihre Bücher nehmen soll. Für die HSH wäre das eine feine Sache, hat man sich doch so höchst elegant von selbst verursachtem Schrott entledigt. Es soll in einem zweiten Schritt versucht werden, diese Kreditengagements zu Marktpreisen zu veräußern. Falls es tatsächlich gelingen sollte, Teile von diesen Kreditengagements zu verkaufen, ein Riesendefizit sowie die schlechtesten Kreditengagements werden sich die Länder ans eigene Bein heften müssen. Und wie soll es dann weitergehen?
Hinter diesen Engagements stehen eine Vielzahl von handelnden Personen, menschlichen Schicksalen und Arbeitsplätzen. Die HSH hat aktuell 3.000 hochbezahlte MitarbeiterInnen, die es seit 2009 nicht ansatzweise hinbekommen haben, für diese Engagements eine abschließende Lösung zu finden. Wer aus dem Länderbereich soll das denn nun stemmen können, und wer wird mit den Menschen hinter den Kreditengagements verhandeln und sprechen? Unseres Erachtens ist das praktisch unmöglich. Eine Ausnahme wäre, die Länder würden die Betreuung und Abarbeitung an die Bank zurückdelegieren z.B. als Dienstleistung. Das wäre dann allerdings an Dreistigkeit kaum zu überbieten, denn die Bank wird den Ländern ganz sicher diese Dienstleistung in Rechnung stellen wollen! - Restrukturierung der Garantieprämien
Die Länder Hamburg und Schleswig Holstein hatten im Zuge der Rettung der HSH in 2008/2009 einerseits drei Mrd. Euro an zusätzlichem Eigenkapital in die Bank gepumpt, und andererseits einen Garantieschirm über 10 Mrd. Euro über die HSH gespannt. Für diesen Garantieschirm war eine Garantieprovision vereinbart worden, die in etwa der Größenordnung entspricht, die die ländereigene HSH Finanfonds AöR an Kapitaldienst benötigt, um die extra für die Bankenrettung am Kapitalmarkt aufgenommenen drei Mrd. Euro bedienen und zurückführen zu können. Der Zombie HSH bejammert seither: Genau diese Prämienzahlung verhindere die Gesundung. Von dem Zombie-Geschrei genervt, haben die »Eltern« oder Eigentümer dieses Untoten auf einen Teil der Abgaben verzichtet, erhalten dafür Besserungsscheine, die letztlich in dem großen Abschreibungstopf wandern: Denn die Aktien der Bank sind nicht einmal mehr fünf Euro pro Stück wert.
Alles ist darauf ausgelegt, die Bank von allen schlechten Bestandteilen zu entlasten, um eine nachhaltige Existenzsicherung der HSH Nordbank zu sichern.
Angesichts der Tatsache, dass die Bank es seit sieben Jahren nicht geschafft hat, und auch überhaupt keine Aussicht besteht, dass sie es in Zukunft schaffen könnte, sich mit einem neuen Geschäftsmodell sauber und fundiert neu aufstellen zu können, sind alle derzeit angedachten neuen »Rettungs«maßnahmen versenktes Steuergeld!
Die einzige Lösung ist aus unserer Sicht, endlich den Mut und die Ehrlichkeit für das Eingeständnis aufzubringen, dass die Rettung der HSH Nordbank komplett gescheitert ist! Dann würde das SAG greifen, das seit dem 1.01.2015 als Sanierungs- und Abwicklungsgesetz extra für derartige Situationen ins Leben gerufen wurde.
Dieses Gesetz erlaubt die Einleitung einer schonenden Sanierung bzw. Abwicklung. Zudem können Anteilseigner und Gläubiger des betroffenen Institutes an den Verlusten und an einer möglichen Rekapitalisierung des Kreditinstitutes beteiligt werden. Damit soll vermieden werden, dass Banken mit öffentlichen Geldern gerettet werden müssen.
Alle derzeitigen kläglichen und halbherzigen Rettungsversuche verschleiern faktisch die aktuelle Situation der Bank, deren Risiken tatsächlich niemand genau beziffern kann. Erst die Umsetzung eines Sanierungsplanes, begleitet durch Dritte wie die extra ins Leben gerufene nationale Abwicklungsbehörde FMSA (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, demnächst Teil der BaFin), würde aufzeichnen und beziffern können, ob sich weiteres Einbringen von Steuergeldern überhaupt lohnt.
Es gilt jedenfalls derzeit für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, genau auszuloten, wie die Vermögensinteressen der Länder gewahrt werden können. Und das kann nur auf Basis von fundiertem Zahlenmaterial erfolgen. Alles andere wäre an Leichtsinnigkeit kaum zu überbieten.