Der rechte Rand

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29. April 2016 Joachim Bischoff / Norbert Weber

HSH Nordbank – Vorbereitungen für das Begräbnis

Das Ende des Dramas HSH Nordbank ist in Sicht. Die Bank wird seit Jahren mit staatlichen Geldern am Leben erhalten und soll definitiv – nach weiteren kosmetischen Schönheitsoperationen mittels staatlicher Transfers – bis spätestens Ende August 2018 verkauft sein. Gelingt das, was viele vermuten, nicht, wird die Bank abgewickelt.

15 Jahre nach ihrer Gründung, endet, so oder so, die Existenz einer Zombie-Bank. An den Folgen dieser gigantischen Vergeudung von Steuergeldern wird Deutschlands Norden noch Jahrzehnte zu knabbern haben.

Die trostlose Operation der Schaffung und Rettung einer Landesbank der beiden Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg ist nur zu verstehen vor dem Hintergrund einer einfallslosen Strukturpolitik zugunsten der maritimen Wirtschaft. Auch bei der anstehenden Abwicklung geht es um die Frage, ob Hamburg als Standort der Handelsschifffahrt eine Zukunft hat. Man kämpft gegenwärtig  gegen zurückgehende Umschlagzahlen, stagnierende Umsätze und die Verschlammung der Elbe. Dazu eine kaputte Bank mit dem weltgrößten Schifffahrtsportfolio. Ein Schiffskreditvolumen von 24,5 Mrd. US-Dollar hatte die HSH per November 2015 in ihren Büchern, ein großer Teil davon »notleidend«. Eine mögliche Insolvenz der Zombie-Bank würde eine mittlere Kettenreaktion in der maritimen Wirtschaft auslösen. Daher die mit viel Geld verpackte Begräbnisoperation.

Die mit der EU-Kommission ausgehandelte Verkaufs- oder Schließungsverfügung basiert auf zwei Säulen: Einerseits wird der HSH erlaubt, ihren Bestand an »faulen«, nicht mehr ordnungsgemäß bedienten Krediten um bis zu 8,2 Mrd. Euro zu reduzieren. Andererseits dürfen die daraus entstehenden Verluste gegen eine Garantie verrechnet werden, die Hamburg und Schleswig-Holstein dem Institut im Jahr 2009 ausgestellt hatten und die auf 10 Mrd. Euro aufgestockt wurde. Von den 8,2 Mrd. Euro notleidenden Krediten, um die die HSH entlastet werden soll, kann die Bank bis zu 6,2 Mrd. Euro an eine von Schleswig-Holstein und Hamburg eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft abgeben. Wie hoch das Defizit dieser Transaktion für die Länder tatsächlich sein wird, kann heute nicht taxiert werden. Hamburg und Schleswig-Holstein kaufen die Papiere jedenfalls zum Nominalwert, zu einem Preis also, den sie bei einem Wiederverkauf nicht annähernd zurückbekämen. Ziel der neu gegründeten Staatsgesellschaft, »HSH Portfolio-Management AöR«, ist es, diese Kredite in der Zukunft  zu einem höheren als dem von der EU festgelegten aktuellen Marktwert weiterzukaufen.

Die Rettungsaktion – was soll geschehen?

Seit allgemein bekannt ist, dass die Bank geschlossen wird, gehen die Geschäfte noch schlechter. Die HSH Nordbank steckt seit vergangenem Jahr daher noch tiefer im wirtschaftlichen Schlamassel, Mitte vergangenen Jahres ging faktisch »gar nichts« mehr. Es war noch nicht einmal ausreichend Liquidität vorhanden, um das auch noch verhaltene Neugeschäft tätigen zu können. Und Neugeschäft wäre der nahezu einzige Hebel gewesen, dass sich die Bank selbst aus ihrer erneut angeschlagenen Situation hätte befreien können. Alle hatten bereits den Finger kurz vor dem Alarmknopf: EZB, Ratingagenturen, BaFin usw.

Es wäre der geeignete Zeitpunkt gewesen, um der Sache aus Ländersicht ein für alle Mal ein Ende zu bereiten: Zwangsläufig hätte man die HSH Nordbank in ein geordnetes Sanierungs- und Abwicklungsverfahren nach SAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) überführen müssen.

Die Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich von dem Beratungsunternehmen Bain & Company beraten lassen, wie zu verfahren sei und sind der Empfehlung von Bain gefolgt. Bain favorisiert einen anderen Weg, der wie folgt aussieht:

  1. "Die bisherige HSH Nordbank wird aufgespalten in eine Tochter (OpCo) und eine Mutter (HoldCo). Die Tochter wird die bisherige HSH Nordbank einschließlich weltweiter Töchter sein, die Mutter (Holding) wird faktisch rechtlich »drübergestülpt« und im Eigentum der Länder stehen. Ob sich die beiden bisherigen Minderheitseigentümer (Schleswig-Holsteinischer Sparkassenverband sowie Flowers) ebenfalls einbringen, ist noch nicht abschließend geklärt. Angestrebt wird zumindest 90% der bisherigen Stammkapitalien in die neue HoldCo zu überführen.
  2. Die neue Tochter wird maximal nur noch 2,2% derjenigen Garantieprämien zahlen müssen, die auf den nicht in Anspruch genommenen Teil anfallen. Alle weiteren Prämien hat die HoldCo zu tragen.
  3. Die HSH Nordbank soll von ihren schlechtesten Asset-Positionen (Risikopositionen) entlastet werden. So ist vorgesehen, dass die neu gegründete HSH Portfoliomanagement AöR im Eigentum der Länder bis zu 6,2 Mrd. Euro an schlechten Portfolien von der HSH Nordbank ankauft. Die Differenz zwischen den angesetzten Buchwerten in der HSH Bilanz und den erzielbaren Marktwerten wird direkt von der HSH Finanzfonds AöR zu Lasten der 10 Mrd. Euro Garantie an die HSH Nordbank überwiesen. Extra dafür ist die HSH Finanzfonds AöR mit einer weiteren Kreditermächtigung über 10 Mrd. Euro ausgestattet worden.
  4. Die HSH Nordbank (demnächst Tochter OpCo) soll auf Druck der EU-Kommission innerhalb der nächsten zwei Jahre verkauft werden. Sollte das nicht gelingen, wird die Bank abgewickelt.

Wo liegen die Risiken?

Leider liegen die Zahlen der Bank per 31.12.2015 erst am 9.Juni 2016 vor. Die Bank hat es nicht hinbekommen, ihren Jahresabschluss 2015 pünktlich innerhalb des 1. Quartals 2016 zu erstellen.

Nach den letzten uns bekannten Zahlen hat die Bank eine Bilanzsumme von etwa 110 Mrd. Euro, die RWAs (Risk weighted assets oder risikogewichtete Aktiva) betragen davon etwas mehr als 60 Mrd. Euro. Wiederum davon beträgt das Forbearance-Portfolio (mit Zahlungsstörungen belastet) knapp über 20 Mrd. Euro, das NPL- Portfolio (Non-Performing-Loans oder einfach als »uneinbringlich« eingestuft) nochmals etwa 19 Mrd. Euro.

Die große Frage bei diesen Größenordnungen lautet: Was in aller Welt soll eine Entlastung über 6,2 Mrd. Euro eigentlich bewirken außer möglicherweise die Schaffung eines weiteren kleinen Zeitfensters, bis man tatsächlich eine Entscheidung treffen muss?

Große Sorgen macht die Ausgestaltung des Staatsvertrages zur neugegründeten HSH Portfoliomanagement AöR. Da wird keineswegs nur das zementiert, was den Parlamenten als Begründung für diesen Rettungsschritt genannt wurde. In der Parlamentsdatenbank der FHH ist dieser Staatsvertrag unter Drucksache 21/2177 für jeden einsehbar. In dem Staatsvertrag gibt es viele Ungereimtheiten, auf Fragen waren kaum erhellende bzw. erklärende Antworten zu erhalten. Der Staatsvertrag ist eine einzige intransparente »black box«.

Nach jedem Durcharbeiten des Staatsvertrages tauchen weitere nebulöse Ungereimtheiten auf, z.B.

Zum § 2 – Aufgaben:

  • Nach der Beschreibung können in mehreren Schritten und zeitlich unbegrenzt Risikopositionen sowie nichtstrategie-notwendige Geschäftsbereiche übernommen werden. Revolvierende Inanspruchnahmen sind nach dem Wortlaut nicht ausgeschlossen!
  • »Die Geschäftstätigkeit der Anstalt erstreckt sich auf das gesamte Aktiv- und Passivgeschäft des übernommenen Vermögens.« Was soll das bedeuten? Nach den Verlautbarungen des Senates sollen hauptsächlich Risiken aus dem Schifffahrtsportfolio der Bank übernommen werden. Will man tatsächlich die Geschäfte der Unternehmen/Reedereien selbst tätigen? Wer soll das kompetent machen? Wie lange will man das durchhalten?
  • »Die Anstalt kann im Rahmen ihrer Aufgaben im In- und Ausland Gesellschaften gründen und Beteiligungen an Gesellschaften erwerben. Sie kann auch, soweit nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig, regulierte Tochtergesellschaften im In- und Ausland halten.« Soll eine Abwicklungseinheit der beiden Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein nun weltweit agieren? Wer soll das kontrollieren? Wie soll das mit überschaubarem Rahmen gehändelt werden? Selbst die HSH Nordbank selbst kann kaum erläutern, was weltweit in ihrem Namen an Geschäften getätigt wird bzw. wurde. Sie weiß es schlichtweg gar nicht mal.
  • »Eine Konzernrechnungslegungspflicht besteht nicht. Das Publizitätsgesetz ist nicht anzuwenden.« Eigentlich sollten die Parlamentarier und insbesondere die SteuerzahlerInnen das Recht haben, zu wissen, was mit dem eingesetzten Steuergeld passiert. Eine gebotene Transparenz sieht anders aus.

Zum § 6 – Beteiligung an Abspaltungen und sonstigen Rechtsgeschäften

  • »Die Anstalt kann die Risikopositionen oder Geschäftsbereiche insbesondere auch durch Übernahme von Garantien, Unterbeteiligungen oder auf sonstige Weise ohne Übertragung absichern.« Diese Passage erhöht deutlich den Aktionsraum der Anstalt. Zu befürchten ist, dass in Extremsituationen die Gestaltungsspielräume der Anstalt über den Rahmen der 6,2 Mrd. Euro hinausgehen kann. Einfaches Beispiel: Ein notleidendes Schiffsengagement der Bank in Höhe von 500 Mio. Euro wird durch die Anstalt mit einer Garantie über 50% abgesichert. In den Büchern der Anstalt wird das Rettungsengagement mit 250 Mio. Euro geführt, als tatsächliches Risiko hat man jedoch das ganze Engagement über 500 Mio. Euro latent am Bein.

Zum § 8 – Fortbestand der Gewährträgerhaftung

  • »Soweit die Träger für Verbindlichkeiten der HSH Nordbank AG als Gewährträger gemäß § 2 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank – Girozentrale – auf eine Aktiengesellschaft vom 4. Februar 2003 haften, besteht diese Haftung nach einem Übergang der Verbindlichkeiten auf die Anstalt in ihrem bisherigen Umfang fort.«
  • Diese Passage des Staatsvertrages macht nur Sinn, wenn die Anstalt auch Positionen der Passivseite der HSH Nordbank übernehmen sollte. Assets der Bank (Risikopositionen) befinden sich jedoch ausschließlich auf der Aktivseite der Bankbilanz. Diese Passage bedeutet faktisch, dass die Anstalt HSH Portfoliomanagement AöR nicht nur »Portfolios« der HSH Nordbank übernehmen darf, sondern darüber hinaus auch Positionen der Mittelherkunft wie bankeigene Refinanzierungskredite. Ein Unding! Die Länder bringen sich mehr und mehr in eine erpressbare Position.

Zum § 12 – Aufsicht, Berichtspflicht

  • »Die Anstalt wird durch das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein im Einvernehmen mit der für die Finanzen zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg überwacht.«
  • Die Landesregierungen überwachen sich im Rahmen ihrer weitgehenden Ermächtigung durch den Staatsvertrag faktisch selbst, ohne weitere externe Kontrolle. Das macht misstrauisch, schon fast Angst! Schon bisher bekommen die Parlamentarier zur Ausübung ihrer verfassungsrechtlichen Kontrollpflicht kaum Antworten, dieser Kontrollpflicht kann nicht ansatzweise nachgekommen werden.

Interessant ist die »Begründung zum Staatsvertrag«, die als Anlage mitgeliefert wurde. Hier ist zu lesen: »Die Anstalt hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter anderem das Recht, Kredite aufzunehmen. Absatz 4 stellt klar, dass dazu insbesondere Kredite für den Erwerb der Risikopositionen der HSH Nordbank AG sowie für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und ihren fortlaufenden Betrieb mit einem Gesamtbetrag von bis zu 6,2 Mrd. Euro gehören können. Ein Erwerb nach Absatz 4 kann durch Rechtsgeschäft (›asset deal‹), aber auch durch Umwandlung (insbesondere Abspaltung, Ausgliederung) oder auf sonstige Weise (etwa im Wege von Barunterbeteiligungen oder Garantien) nach § 6 dieses Staatsvertrages erfolgen. Die Kreditaufnahme darf auch in fremder Währung erfolgen.«

Diese Erläuterungen scheinen die Bestrebungen der Hamburger Reeder zu erklären, die offensichtlich bemüht sind, mit ihren notleidenden Engagements in die Obhut der HSH Portfoliomanagement wechseln zu können. Zumindest sind hier Fundamente geschaffen worden, um weitestgehende Optionen zur Unterstützung und Sicherung des Fortbestands der Reeder-Schrott-Assets ziehen zu können.

Und weiter: »Absatz 1 beschreibt die möglichen Übertragungswege von Risikopositionen der HSH Nordbank AG bzw. ihren Tochterunternehmen /HSH Nordbank bzw. ihren Tochterunternehmen / Rechtsnachfolgern auf die Anstalt.«

Nach bisherigen Informationen sollen lediglich Assets übertragen werden. Hier werden weitere Tore geöffnet. Tochterunternehmen der Bank tragen weitestgehend eigene Wertpapierportfolien der Bank, die nicht zuletzt die Bank erst 2009 an den wirtschaftlichen Abgrund getrieben haben. Insofern macht diese Handlungsoption der Anstalt ebenfalls Sorge.

Weiter ist zu lesen: »Insbesondere sind grundbuchmäßige Bezeichnungen von zu übertragenden Grundpfandrechten nicht erforderlich, die andernfalls eine kurzfristige Übertragung umfangreicher Sicherheitenportfolien erheblich erschweren würden.«

Übersetzt: Die HSH Portfoliomanagement übernimmt die Schrottassets/Risiken und entsprechende Sicherheiten verbleiben bei der HSH Nordbank. Dieses dürfte sowohl Immobilien als auch Schiffe betreffen.

Solange alles nach Plan der Länder und der Bank verläuft, mag das ja ein vereinfachtes Verfahren zu sein. Was wird jedoch passieren, wenn die Bank dann doch abgewickelt werden muss, weil sich z.B. keine Käufer gefunden haben? Dann stehen die Länder hinsichtlich der bei der Bank verbliebenen Sicherheiten im Wettbewerb mit sonstigen Gläubigern der Bank. In einer solchen, nicht mehr von der Hand zu weisenden Situation, wird jeder versuchen, seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Aus derzeitiger Sicht erscheint diese Passage eine doch recht naive Vorgehensweise und hat mit der ständigen Wiederholung, man »müsse das Vermögen der Stadt schützen«, rein gar nichts zu tun.

Und weiter: »Absatz 4 Nummer 1 modifiziert das Umwandlungsgesetz insofern, als im Rahmen von Umwandlungen nicht nur Anteile oder Mitgliedschaften an dem übernehmenden Rechtsträger, sondern auch bestimmte andere Gegenleistungen gewährt werden können. So ist etwa auch eine Gegenleistung in Geld zulässig.«

Das riecht zumindest nach staatlicher Hilfe für Reedereien.

Fazit

Es ist die große Chance vertan, die Rettung der Bank auf viele Schultern verteilen zu können. Zudem schafft man sich mit der HSH Portfoliomanagement ein regelrechtes »Monster«, das die Länder und damit die SteuerzahlerInnen noch über Jahrzehnte Milliarden kosten wird. Nach den eingeräumten weitreichenden Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten wird zur Unterstützung bzw. permanenten Notbeatmung der Bank und offensichtlichen Verschleierung der eigentlichen Ursachen der Bankenschieflage eine Manövrierplattform unvorstellbaren Ausmaßes geschaffen

Wenn dann wie in der aktuellen Parlamentsdebatte einzelne Fraktionen die Auffassung vertreten, man könne rückwirkend »mal eben« eine Reduzierung dieser mit aller Kraft durch die Parlamente geprügelten Kompetenzen verlangen, ist das wohl mehr als naiv.

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