24. März 2016 Joachim Bischoff / Norbert Weber
HSH Nordbank – eine weitere Einigung bei der Geldvernichtung
Die HSH Nordbank hat mitgeteilt, dass die EU-Kommission und die Bundesrepublik Deutschland eine Einigung im laufenden EU-Beihilfeverfahren der HSH Nordbank erzielt haben. »Im Grundsatz« entspricht die Einigung der informellen Verständigung (»handshake deal«) der Verhandlungspartner vom 19. Oktober 2015.
Festzuhalten bleibt: Die erste Einigung mit der EU-Kommission erfolgte im Oktober. Nachdem im Dezember 2015 sowohl die Hamburgische Bürgerschaft als auch der Schleswig-Holsteinische Landtag mit den Stimmen der jeweiligen rot-grünen Regierungskoalitionen das Gesetz zur Errichtung der »hsh portfo-liomanagement AöR« (poma AöR) beschlossen hatten, ist der entsprechende Staatsvertrag am 22.12.2015 in Kraft getreten und dieses im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 5.1.2016 bekannt gemacht worden. Die Umsetzung dieser Gesetze mit den Kreditermächtigungen ist – so die Behördenauskunft – in Arbeit. Die Anstalt befinde sich noch im Aufbau. Im Übrigen sind die Verhandlungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen.
Dann teilt die HSH Nordbank im März 2016 mit: Sie verschiebt ihre Bilanzpressekonferenz für das Jahr 2015. Ursache dafür seien Unklarheiten bezüglich der Eckpunktevereinbarung mit der EU-Kommission. Nach wie vor ist diese Eckpunktevereinbarung nicht in einen Beihilfeentscheid der Kommission eingeflossen und mithin rechtlich nicht verbindlich. Das erleichtert die Arbeit der Bank etwa fünf Monate nach Verkündung der Eckpunktevereinbarung nicht. Und da es sich um ein nicht geringes Volumen bei der Kreditermächtigung von 16,2 Mrd. Euro handelt, wüsste die Öffentlichkeit gerne, worum es hier geht. Aber: Die Information der Öffentlichkeit interessiert die staatlichen Behörden nicht. Sie teilt mit: Die Verhandlungen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Umsetzung der am 19. Oktober 2015 erzielten Verständigung.
Jetzt dürfen wir trotz unseres Nichtwissens erleichtert sein: Denn die EU-Kommission und die Bundesrepublik Deutschland haben eine Einigung im laufenden EU-Beihilfeverfahren der HSH Nordbank zur Wiedererhöhung der von den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein gewährten Zweitverlustgarantie auf 10 Mrd. Euro erzielt. Diese Einigung entspricht im Grundsatz der informellen Verständigung der Verhandlungspartner vom 19. Oktober 2015. Damit sind die für die HSH Nordbank offenen bilanzrelevanten Fragen geklärt. Dazu zählt auch die Bewertung des zur Übertragung auf die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein anstehenden Portfolios. Die HSH Nordbank wird ihren Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 auf dieser Grundlage aufstellen. Neuer Termin für die Bilanzpressekonferenz ist der 9. Juni 2016.
Nach der Einigung mit der EU werden die Länder bis zur Jahresmitte 2016 Schiffskredite im Nennwert von fünf Mrd. Euro übernehmen. Bislang war stets von 6,2 Mrd. Euro die Rede. Im Gegenzug kann die Bank statt zwei nun 3,2 Mrd. Euro Kredite über den Markt verkaufen und die dabei entstehenden Verluste direkt gegen die Garantie abrechnen, d.h. sie bekommt die entstehenden Verluste aus der Garantieerhöhung ersetzt. Für die SteuerzahlerInnen der beiden Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein ist dies natürlich eine traurige Nachricht, wird dieser Deal die beiden Bundesländer doch viele weitere Milliarden Euro kosten.
Die EU-Kommission hat es nämlich zur Auflage gemacht, dass die Bank in der bisherigen Form nicht weiterbestehen darf und verkauft werden muss. Sollte das nicht funktionieren, muss sie nach dem Willen der EU-Kommission abgewickelt werden. Nach der Pressemitteilung der Bank haben sich faktisch jedoch einige Parameter aus der Verständigung mit der EU-Kommission verschoben. So soll zunächst ein Asset-Volumen über fünf Mrd. Euro zu von der EU-Kommission ermittelten Übertragungspreisen auf die ländereigene HSH Portfoliomanagement AöR übertragen werden. Ein Volumen von zusätzlich »bis zu 3,2 Mrd. Euro« notleidender Kredite kann die Bank darüber hinaus am Markt (zu jedem Preis) veräußern und die daraus entstehenden Verluste dann sofort gegen die Garantie abrechnen. Damit sind die für die HSH Nordbank offenen bilanzrelevanten Fragen geklärt; dazu zählt auch die Bewertung des zur Übertragung auf die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein anstehenden Portfolios.
Für die Bank eine schicke Lösung, darf sie doch, egal zu welchem Preis, ihren Asset-Schrott den Ländern vor die Tür kippen. So oder so wird die Differenz – erzielter Veräußerungserlös zu Buchwert in der Bankbilanz – gegen Garantiezahlung bis zu 10 Mrd. Euro zulasten der Länder ausgeglichen.
Eine total absurde Lösung: Wir haben immer kritisiert, dass die HSH Nordbank nie ausreichend und kaufmännisch geboten auf ihre Schrott-Assets Abschreibungen gebildet hat. Im Gegenteil: So es passte und die Ländergarantie es zuließ, sind in Vorperioden gebildete Risikopositionen sogar GuV-wirksam (gewinnerhöhend) wieder aufgelöst worden.
Durch die nunmehrige Verständigung mit der EU-Kommission wird dieses Gebaren der Bankvorstände, das gegen alle kaufmännischen Bilanzierungsgrundsätze wie Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit verstößt, honoriert und unterstützt. Die Buchwerte sind nämlich viel zu hoch, eben weil nie ausreichend wertkorrigiert wurde. Die viel zu hohe Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert wird jetzt von den Ländern – aus Steuergeldern – aufgefangen und bezahlt. Ein Wahnsinn hoch zehn! Zudem wird die Bank auch noch von den Garantieprämienzahlungen spürbar entlastet. Die neue Holdingtochter HSH Nordbank (die bisherige Bank einschließlich weltweiter Töchter) braucht nach vollständiger Umstrukturierung lediglich noch 2,2% Garantieprämie bezahlen, und zwar nur noch auf den nicht gezogenen (nicht in Anspruch genommenen) Teil der 10 Mrd. Euro Garantie der Länder.
Da die Garantie nach Abschluss und Vollzug der Entlastungstransaktionen vermutlich vollständig gezogen sein wird, braucht die HSH Nordbank nahezu gar keine Garantieprovisionen mehr entrichten.
Das übernimmt jetzt die neu zu gründende ländereigene Holding-Mutter-Gesellschaft, die alle weiteren Garantieleistungen zahlen und bedienen muss. Eine weitere absurde Lösung: Nun zahlen faktisch die Länder an sich selbst ihre Garantieprämien, linke Tasche – rechte Tasche.
Warum die Länder und Bankeigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein Ende vergangenen Jahres nicht auf die vorhandenen Bundeshilfen zurückgegriffen haben und sich entschieden haben, lieber die Last der Bankenrettung allein schultern zu wollen, wird wohl für ewig das Geheimnis der beiden Landesregierungen bleiben.
Dabei sind noch längst nicht alle Probleme gelöst! So ist immer noch nicht klar, wie sich die beiden Aktionäre Flowers und der Schleswig-Holsteinische Sparkassenverband verhalten werden. Sollte einer der beiden sich dazu entscheiden, gegen diese Lösung mit der EU-Kommission zu klagen, passt das ganze Zeitfenster nicht mehr. Um nicht selbst von seinen Anlegern in Regress genommen zu werden, wird Flowers zwangsläufig genau das auf den Weg bringen müssen! Da Verwässerung der Aktionärsstruktur droht, wird er handeln müssen.
Zudem sind in der Bankbilanz Risiken notleidender Kredite in einem deutlich höheren Volumen vorhanden als die nun zur Transaktion bewilligten 8,2 Mrd. Euro. Allein die beiden Asset-Volumen NPL (non performing loans) und das forbearance-Portfolio betragen nach letzten Publikationen der HSH Nordbank zusammen mehr als 40 Mrd. Euro. Insofern wäre der Hilfsschnitt der Länder nur ein »Tropfen auf den heißen Stein«, nicht mehr. Da die Parlamente in Hamburg und Kiel dieses schauerliche Spiel mit 16,2 Mrd. Euro mitgemacht haben, werden sie über die Konflikte und Einigungen auch nicht genauer unterrichtet. Was bleibt: Die Bank muss am 9. Juni 2016 ihren Jahresabschluss 2015 publizieren. Und »Mitte des Jahres« wird die jetzt beschlossene Verwertung der »Wertpapiere« auch in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden müssen.