Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

Einblicke in 20 Jahre
»Institut für Staatspolitik«
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ISBN 978-3-96488-074-1

Friedrich Engels zum 200.

Reiner Rhefus
Friedrich Engels im Wuppertal
Auf den Spuren des Denkers, Machers und Revolutionärs im »deutschen Manchester«
184 Seiten | in Farbe | Hardcover | zahlreiche Fotos | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-065-9

Lebenswertes Hamburg?

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Lebenswertes Hamburg
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Karl Marx war fünf mal in Hamburg?

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Karl Marx in Hamburg
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Starke Einführung

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Linke Kommunalpolitik –
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Für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene
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Crashkurs Kommune 12
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ISBN 978-3-89965-799-9

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DenkMal Friedhof Ohlsdorf
33 Stätten der Erinnerung und Mahnung | Herausgegeben von der Willi-Bredel-Gesellschaft – Geschichtswerkstatt e.V.
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Das etwas andere Kochbuch

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Kleine Weltküche
Kochrezepte von Geflüchteten und Freunden
160 Seiten | Großformat | Hardcover | farbig illustriert | EUR 19.80
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Michael Töteberg
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368 Seiten | viele Farbfotos | Hardcover | EUR 19.80
ISBN 978-3-89965-578-0

25. September 2018 Joachim Bischoff / Norbert Weber

HSH-Nordbank – »aus den Augen, aus dem Sinn«

Im 4. Quartal 2018 soll der Verkaufsprozess der einstigen Landesbank endlich über die Bühne gehen. Die Verträge für den Eigentümerwechsel mit US-Investoren sind seit dem 28. Februar unterschrieben. Die Landesparlamente in Hamburg und Kiel sowie die Kartellbehörden haben dem Verkauf bereits zugestimmt. Hinzukommen muss noch die Zustimmung der EZB und der EU-Kommission sowie eine Regelung für den Übergang von der Einlagensicherung der öffentlichen zu den privaten Banken.

HSH-Vorstandschef Stefan Ermisch hatte lange behauptet, die Rahmenbedingungen des Verkaufs könnten bis Mitte des Jahres beendet sein. Jetzt gilt die Botschaft, dass im vierten Quartal die Bank endlich privatisiert sein werde. »Alle Beteiligten arbeiten konzentriert auf den formellen Abschluss hin. In den vergangenen Monaten wurden hierfür wichtige Voraussetzungen geschaffen.«

Um welche Voraussetzung für den rechtlichen Abschluss geht es? Erstens: Die Bankenaufsicht (BaFin und EZB) muss den Käufern im Rahmen eines »Inhaberkontrollverfahrens« die Eignung zur Führung einer großen Bank bescheinigen. Zweitens: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) muss zustimmen, dass die HSH noch drei Jahre lang – ein Jahr länger als bislang vorgesehen – dem Instituts-Sicherungssystem des DSGV angehören darf. Die Sparkassen haben nach Monaten  den Weg freigemacht, dass die HSH Nordbank länger im Sicherungssystem der öffentlichen Banken bleiben kann. Jetzt geht es noch um die Bedingungen unter denen die einstige Landesbank unter Auflagen mittelfristig in den BdB-Haftungsverbund wechseln kann.

Die Bank im Niemandsland

Sonderlich große Aufmerksamkeit seitens der Öffentlichkeit erfährt das Geldinstitut nicht. Gleichwohl müssen hier Regularien eingehalten werden. Die HSH Nordbank hat daher vor Kurzem einen Offenlegungsbericht auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Diese sogenannte »Offenlegung« erfolgt gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel-III-Regelwerkes (CRR/CRD IV). Hierbei sollen die betroffenen Kreditinstitute soweit diszipliniert werden, über die im Geschäftsbericht veröffentlichten Informationen hinaus zusätzliche Informationen über das Risikoprofil zur Verfügung zu stellen.

Wie in solchen Berichten üblich, ist die HSH hinsichtlich ihrer freiwilligen Informationsstellung recht schmallippig. So nutzt die HSH die aufsichtsrechtlich gewährte Möglichkeit voll aus, von der Veröffentlichung derjenigen Informationen absehen zu dürfen, die die Bank als »unwesentlich« ansieht. Als »unwesentlich« definiert die Bank pauschal einen Anteil von 8% aller Risikopositionen. Im Hinterkopf muss man also auf alle genannten Werte und Größenordnungen 8% »on top« rechnen.

Eines der Hauptargumente, dass die HSH Nordbank zum Jahreswechsel 2007/2008 aus Steuergeldern gerettet werden musste, war die »Systemrelevanz« der Bank. Im aktuellen Offenlegungsbericht führt die Bank aus, dass sie nicht als »global systemrelevant« eingestuft ist. Vielmehr ist die HSH-Nordbank als »anderweitig systemrelevant« eingestuft, insgesamt 13 in Deutschland zugelassene Kreditinstitute. Hierbei geht es eigentlich lediglich um die Forderung der BaFin, entsprechende Kapitalpuffer bilden zu müssen.
Einige von der HSH im Bericht gemeldeten Informationen sind durchaus interessant:

  • Der Liquiditätspuffer hat sich merklich reduziert (14,4 Mrd. Euro per 30.06.2018 gegenüber 16,2 Mrd. Euro per 30.09.2017).
  • Per 30.06.2018 betragen die ausgefallenen Risikopositionen eine Größenordnung von 6,67 Mrd. Euro. Das betrifft nicht nur den Bereich Schifffahrt (vier Mrd. Euro), sondern gleichfalls Industrie (eine Mrd. Euro) oder Grundstücke und Gebäude ( eine Mrd. Euro).
  • Es bestehen zum Meldestichtag immer noch außerbilanzielle Risikopositionen in einer Größenordnung von 11,2 Mrd. Euro
  • Die risikogewichtete Aktiva (RWA) innerhalb der Bilanz beträgt zum Meldestichtag 24,8 Mrd. Euro.

Zu den Aufräumarbeiten gehört auch der Prozess gegen frühere Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank. Nach einem Bericht der »Wirtschaftswoche« sollen sich die angeklagten Ex-Manager der HSH Nordbank mit der Bank darauf verständigt haben, dass die Manager-Haftpflichtversicherung 50 Mio. Euro an die HSH Nordbank zahlt – wenn diese im Gegenzug eine Schadenersatzklage fallen lässt. Hintergrund ist das riskante Omega-55-Geschäft, das der HSH vor mehr als zehn Jahren Verluste in dreistelliger Millionenhöhe brachte. Im Fokus stand besonders der ehemalige HSH Nordbank-Manager Dirk Jens Nonnenmacher.

Es gab früher eine Vielzahl von Pflichtverletzungen, die dem damaligen Vorstand zur Last gelegt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Strafprozess gegen die sechs Vorstände jedoch auf das »Omega-55-Geschäft« beschränkt. Ende 2007 war der Druck auf die HSH-Nordbank derart groß, dass sich der Vorstand entschied, einen Großteil von im Eigenbestand der Bank befindlichen hochtoxischen Wertpapieren auszulagern. Betriebswirtschaftlich war das sündhaft teure Geschäft sinnlos, es ging lediglich darum, die Giftpapiere zum 31.12.2007 aus der Bilanz herauszubekommen. Im Gegenzug ließ sich der HSH-Vorstand auch noch auf ebenso sinnlose Koppelgeschäfte mit anderen Banken ein, die ähnliche Probleme hatten.  

In einem Strafprozess um das Omega-Geschäft hatte das Hamburger Landgericht Ex-HSH-Vorstände, darunter Nonnenmacher, 2014 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der neue Prozess steht noch aus.

Die Managerhaftpflichtversicherung der Ex-Vorstände bietet nunmehr offensichtlich eine Entschädigungsleistung in einer Größenordnung von 50 Mio. Euro der direkt geschädigten HSH-Nordbank an. Grundsätzlich ist das in Ordnung, deshalb gibt es ja auch derartige Haftpflichtverträge. Aufmerksam machen muss jedoch, dass diese Art Versicherungen grundsätzlich erst dann zur Leistung verpflichtet sind, wenn abschließend eine Pflichtverletzung im Sinne der Versicherungsbedingungen festgestellt wurde. Das kann jedoch nicht erfolgt sein, da das Urteil im Strafprozess gegen die Ex-Vorstände bekanntlich vom Bundesgerichtshof »kassiert« wurde und das Verfahren an das Hamburgische Gericht zurückverwiesen wurde. Ein Urteil kann also noch gar nicht ergangen sein, auch wird keine Versicherungsgesellschaft freiwillig und ohne Not aus Kulanz derartige Schadensleistungen anbieten.

Zudem irritiert in der Ursprungsmeldung, dass die Versicherung als Gegenleistung von der HSH Nordbank verlangen soll, nicht weiter gegen die Ex-Vorstände zivilrechtlich vorzugehen. Es ist schlichtweg nicht vorstellbar, dass eine Versicherungsgesellschaft derartiges verlangt. Üblich ist allerhöchstens, dass sie von dem Geschädigten verlangt, im Gegenzug für die angebotene Schadenersatzleistung die Versicherung selbst von weiteren Anspruchsleistungen zu befreien. Das hat jedoch nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Bank gegen die Ex-Vorstände und damit Schädiger zu tun.

Einen Sinn ergeben mithin diese Transaktionen nur, wenn im Vorfeld eines neuen Prozesses  »Deals« mit dem zuständigen Strafgericht bzw. mit der Staatsanwaltschaft, in Arbeit sind mit dem Ziel,  die Strafprozesse »im Sande verlaufen zu lassen« und nicht weiter zu verfolgen.
Den wenigsten Bürger*innen dürfte bekannt sein, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden sind. Wenn die Politik kein weiteres »öffentliches Interesse« sieht, kann und darf sie die Staatsanwaltschaft auffordern, weitere Maßnahmen einzustellen. Leider wird viel zu oft von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nicht ganz von der Hand zu weisen, dass genauso in dem Strafprozess gegen die Ex-Vorstände – im Hintergrund – vorgegangen wurde.

Die Vorgehensweise der Managerhaftpflichtversicherung ist eigentlich nur so logisch erklär- und nachvollziehbar. Misstrauisch macht auch, dass sich weder die Politik noch die Bank dazu irgendwie äußern wollen.

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