21. April 2017 Joachim Bischoff / Bernhard Müller
Hamburg: Herausforderung Altersarmut
Eine große Mehrheit der Deutschen fürchtet, dass sich die Altersarmut in Deutschland in den kommenden zehn Jahren ausweiten wird. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts hervor. In der Umfrage stimmten 50% der Aussage »voll und ganz zu«, dass die Altersarmut in Deutschland weiter zunehmen wird. Weitere 35% gaben an, sie würden dem »eher« zustimmen.
Die Gründe für diese Befürchtung sind offensichtlich: hoher Anteil von Niedriglöhnen am deutschen Arbeitsmarkt, hohe Erwerbslosigkeit von Älteren und immer öfter Armutsrenten. Um Armut und Ausgrenzung zu vermeiden, muss das Rentenniveau dringend stabilisiert und erhöht werden. Überdies sind weitere gezielte Maßnahmen notwendig, etwa zur Aufwertung geringer Rentenansprüche bei langjährig Beschäftigten, eine angemessene Bewertung längerer Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Auch die Rentenversicherungspflicht der nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen dient der Bekämpfung von Altersarmut. Damit Erwerbsarmut nicht direkt und unveränderlich zu Altersarmut führt, müssen endlich der Niedriglohnsektor, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie Langzeitarbeitslosigkeit eingedämmt werden.
Die Zahl der von Armut oder Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren auf fast sechs Mio. gestiegen. Waren 2010 noch 4,9 Mio. Menschen im Alter von 55 und älter betroffen, stieg deren Zahl seither kontinuierlich auf zuletzt 5,7 Mio.(1) Damit waren 2015 20,8% aller Menschen im Alter von 55 und älter von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 2006 waren es noch 18,2%. EU-weit liegt der Anteil mit 20,7% leicht unter dem in Deutschland. Daten für 2016 liegen noch nicht vor.
Dass Altersarmut ein dringendes gesellschaftliches Problem in der Berliner Republik und auch in Hamburg ist und bei großen Teile der Bevölkerung zu Zukunftsängsten führt, ist jetzt nicht zuletzt durch den Druck der neuen rechtspopulistischen Herausforderung auch bei den bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie angekommen, die ankündigen die Frage der Alterssicherung mit ins Zentrum der Wahlkampfauseinandersetzung rücken zu wollen.
Die Faktenlage ist eindeutig: Wegen der politisch gewollten Absenkung des Rentenniveaus auf 43% (Durchschnittsrentner, vollzeitbeschäftigt, 45 Beitragsjahre) droht ab 2030 allen ArbeitnehmerInnen, die weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, eine Rente unterhalb des Grundsicherungsbetrags. Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sowie die diversen Renten»reformen« der letzten beiden Jahrzehnte sind viele Lohnabhängige nicht mehr in der Lage ausreichende Rentenansprüche aufzubauen, weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch in den ergänzenden Systemen.
Den akut Betroffenen stehen zwei Reaktionsweisen offen: zum einen Verlängerung der Erwerbstätigkeit – soweit gesundheitlich möglich – über das Rentenalter hinaus; zum anderen der Rückgriff auf das soziale Sicherungssystem »Grundsicherung im Alter«.
Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Zum Thema Altersarmut gehört, dass auch in Hamburg immer mehr RentnerInnen arbeiten gehen, um ihre unzureichnde Rente aufzubessern. Ende vergangenen Jahres hatten 20.000 SeniorInnen ab 65 Jahren eine geringfügige Beschäftigung. Die Zahl der RentnerInnen mit Minijob stieg damit seit 2003 um 67%.
Einen besonders großen Zuwachs gibt es bei den RentnerInnen ab 75 Jahren. Die Entwicklung auf Bundesebene gilt auch für Hamburg: Ende 2015 waren bundesweit mit knapp 176.000 SeniorInnen dieser Altersgruppe mehr als doppelt so viele in einem sogenannten 450-Euro-Job beschäftigt als im Jahr 2005. Während in der Gesamtbevölkerung die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten (Minijobs) seit 2005 rückläufig ist, verkehrt sich diese Entwicklung im Alter also ins Gegenteil. Die Quote der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sinkt bei den 15 bis 64-Jährigen (2005: 8,0% auf 2014: 7,8%) und steigt aber bei den 65 und älteren von 4,4 auf 5,5% an.
Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig arbeitenden SeniorInnen hat deutlich zugenommen. Im Juni 2016 waren 8.500 sozialversicherungspflichtige Lohnabhängige älter als 65 Jahre. Rechnet man die raus, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, waren das immer noch 6.700 SeniorInnen. 2003 gingen erst 3.600 RentnerInnen zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
Ursachen
Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sind viele Lohnabhängige nicht mehr in der Lage, ausreichende Rentenansprüche aufzubauen – weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch in den ergänzenden Systemen.
Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente ist in den vergangenen 15 Jahren durch diverse »Reformen« (Beitragssenkungen und Rentenkürzungen; zuletzt Rente mit 67) beständig abgesenkt worden. Durch Sicherung der Lohneinkommen und Ausbau der Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung hätte die umlagefinanzierte Altersrente auch krisenfest gestaltet werden können.
Faktisch wurde mit der Präferenz für kapitalgedeckte Renten der Abschied vom Ziel der Lebensstandardsicherung eingeleitet, wie sie seit der Reform 1957 prägend für die Rentenpolitik war. Die Eingriffe in die Rentenformel hatten zur Folge, dass die Bestands- wie die Zugangsrenten in ihrer Höhe nicht mehr dem allgemeinen Einkommenstrend der aktiven Lohnabhängigen folgen, sondern einen zunehmend großen Abstand haben.
Die seit 2001 in die Rentenanpassungsformel eingefügten zusätzlichen Faktoren – insbesondere der Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor führen dazu, dass die Rentenanpassung der Lohnentwicklung nur noch abgebremst folgt. Die Untergrenze dieser Abflachung ist per Gesetz (Niveausicherungsklausel) für das Jahr 2030 auf 43 % beziffert.
Grundsicherung
Über eine Million Menschen nehmen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch. Dies ist eine andere Konsequenz aus wachsender Altersarmut. (2) Als bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen ist sie das letzte Netz der sozialen Sicherung in Deutschland für ältere Menschen und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht gewährleistet, da in der Regelsatzberechnung wie bei den Hartz IV-Leistungen viele Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden.
Bundesweit ist seit Einführung der Leistung im Jahr 2003 ist die Zahl der Leistungsberechtigten nahezu kontinuierlich von rund 440.000 auf knapp 1.039.000 Leistungsberechtigte im März 2016 gestiegen. Auch im Bundesland Hamburg zeigt sich diese Entwicklungstendenz. Hier zählten 2016 fast 42.000 Personen zu den EmpfängerInnen. Gegenüber 2003 entspricht dies einem Anstieg um fast 300%. Es handelt sich dabei zu fast 60% um ältere Menschen, 40,8% sind dauerhaft Erwerbsgeminderte im Alter zwischen 18 Jahren und der Regelaltersgrenze. Der Anteil der Erwerbsgeminderten an allen LeistungsempfängerInnen hat sich seit 2003 schrittweise erhöht.
Die gesellschaftlichen Kosten von Erwerbsminderungs- und Altersarmut sind beträchtlich. 2015 mussten dafür in Hamburg 271 Mio. Euro aufgebracht werden. Das waren 51 Mio. Euro mehr als in 2013 und 261 Mio. Euro mehr als noch 2006. Und es ist keine gewagte Prognose, dass die Ausgaben für diese Mindestsicherungsleistung in den nächsten Jahren weiter sprunghaft zunehmen werden.
Bei knapp vier Fünftel der GrundsicherungsempfängerInnen im Alter wird eigenes Einkommen angerechnet. Zumeist ist das eine nicht ausreichende Altersrente. Und immer mehr RentnerInnen sind seit 2003 unter die Bedürftigkeitsschwelle gerutscht. Denn die Anzahl der GrundsicherungsempfängerInnen, bei denen eine Altersrente angerechnet wird, ist seit 2003 um 71,7% gestiegen.
Bezieht man die GrundsicherungsempfängerInnen auf die jeweilige Gesamtbevölkerung zeigt sich, dass die Grundsicherungsquote auch in Hamburg mit 7,4% (Regelaltersgrenze und älter) zwar noch recht niedrig liegt, allerdings kontinuierlich steigt. Und Hamburg liegt beim Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen in Deutschland an der Spitze.
Besonders hoch ist der Anteil der GrundsicherungsbezieherInnen bei den BürgerInnen ohne deutschen Pass. Hier lag die Grundsicherungsquote 2015 bei 28,7%. Aber auch bei den deutschen SeniorInnen ist die Quote kontinuierlich auf 5,8% in 2015 gestiegen.
Für den kontinuierlichen Anstieg der Grundsicherungsquote verantwortlich sind in erster Linie die Leistungsverschlechterungen im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung: Vor allem die Absenkung des Rentenniveaus, die Anrechnung von Abschlägen bei einem vorzeitigen Rentenbezug sowie die unzureichende Absicherung in Phasen der Arbeitslosigkeit haben dazu beigetragen, dass seit der Jahrtausendwende die durchschnittlichen Zahlbeträge bei den neu zugehenden Altersrenten nur schwach angestiegen und bei den neu zugehenden Erwerbsminderungsrenten sogar gesunken sind. Zugleich haben sich die Bedarfssätze der Grundsicherung erhöht, so dass es zu einer zunehmenden Überschneidung von Renten und Grundsicherungsniveau kommt.
Diese Überschneidung wird sich durch die vorgesehene weitere Absenkung des Rentenniveaus ausweiten. Niedrigverdiener werden selbst bei langjähriger Beitragszahlung keine Rente mehr erhalten, die oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegt.
Da bei der Bedürftigkeitsprüfung, die mit der Grundsicherung verbunden ist, alle Einkommen im Haushalt angerechnet werden, führt dies jedoch nicht automatisch dazu, dass auch eine Anspruchsberechtigung besteht. Aber die Legitimation der Gesetzlichen Rentenversicherung wird in Frage gestellt, wenn die Rente nach einem langen Arbeits- und Versicherungsleben noch nicht einmal das Niveau der vorleistungsunabhängigen Grundsicherung erreicht.
Dass die Zahl der BezieherInnen von Grundsicherung im Alter Ende 2016 ggb. Ende 2015 in Hamburg nur leicht gestiegen, im Bund sogar leicht gesunken ist, ist nach Aussagen des Statistischen Bundesamt u.a. auf eine zum 1.1.2016 in Kraft getretene Reform des Wohngelds zurückzuführen. »Bisherige BezieherInnen und Bezieher von Grundsicherung gemäß SGB XII profitieren seitdem unter Umständen von höheren, vorrangig zu gewährenden Wohngeldbeträgen. Zudem führte eine Rentenanpassung zum 1.7.2016 zu steigendem Einkommen für Bezieherinnen und Bezieher von Rentenzahlungen. Dies gilt insbesondere für Personen über der Altersgrenze, für die dadurch möglicherweise kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII besteht.«
Das heißt dann allerdings nicht, dass die Betroffenen nicht mehr arm sind. Die Quote der GrundsicherungsbezieherInnen unterzeichnet deshalb das Niveau der Alterarmut auch in Hamburg. Nimmt man nämlich für die Alterseinkünfte den Median des Äuvialenzeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten als Bezugspunkt zeigt sich, dass in 2015 13,6% der RentnerInnen mit weniger als 60% des Medians leben müssen, also arm sind. Die sog. Armutsfährdungssschwelle betrug 2015 für einen Einpersonenhaushalt 1.010 Euro und für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren 2.120 Euro.
Lange Zeit lag die sog. Armutsgefährdungsquote für RentnerInnen unter dem Durchschnitt. 2005 betrug der Abstand in Hamburg noch 8%. Durch die anhaltende Senkung des Rentenniveaus liegt die Armut von RentnerInnen in 2015 mit 13,6% nur noch leicht unter dem Gesamtdurchschnitt von 15,7%. Daran haben auch Mütterrente und Rente mit 63 Jahren für langjährig Versicherte kaum etwas geändert.
Und die Tendenz zur wachsenden Altersarmut wird ohne Politikwechsel weiter anhalten. Es geht um mehr als kosmetische Korrekturen, um das Rentenniveau wieder zu erhöhen und die Grundsicherungsleistungen schrittweise auf ein armutsfestes Niveau anzuheben.
So fordert der Sozialverband VdK u.a.:
- Das Rentenniveau muss bei 50 Prozent, mindestens aber auf heutigem Niveau stabilisiert werden. Es darf nicht weiter absinken. Die Renten müssen wieder parallel zu Löhnen und Gehältern angehoben werden. Dafür müssen die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel abgeschafft werden.
- Zur Vermeidung von Altersarmut innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung müssen gezielt die Elemente des sozialen Ausgleichs, wie Rente nach Mindesteinkommen, Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Familienangehörigen, überprüft, modifiziert und ausgebaut werden. Notwendig ist insbesondere die volle rentenrechtliche Anerkennung von 3 Jahren Kindererziehungszeit auch für vor 1992 geborene Kinder. Die Finanzierung dieser Leistungen muss aus Steuermitteln erfolgen, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
- Wegen der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 müssen für diejenigen Menschen Regelungen geschaffen werden, die aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen nicht bis 67 arbeiten können.
- Die Erwerbsminderungsrenten müssen angehoben werden, damit Krankheit nicht zur Armutsfalle wird. Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen abgeschafft werden, auch für Bestandsrentner.
- Die gesetzliche Rentenversicherung muss langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Das erfordert, alle Selbstständigen und Beamte in die Versicherungspflicht einzubeziehen. So wird die Einnahmesituation der Rentenversicherung verbessert, und die Pensionslasten werden verringert.
Auch auf Landesebene müssten Maßnahmen ergriffen werden, um die Altersarmut zu mindern. Dazu gehören z.B.
- eine Erhöhung und Anpassung der Einkommensgrenzen, ab denen Wohngeld beantragt werden kann;
- 50.000 kostenfreie kulturelle Angebote (z.B. Theaterplätze) für benachteiligte Menschen in Hamburg je Jahr;
- eine Sozialkarte ÖPNV und einen Sozialtarif »Energie« für alle bedürftigen Menschen zur Sicherung der Stromversorgung durch Landesbetriebe in Hamburg, Einführung einer Seniorenkarte ohne Uhrzeitbarriere von Montag bis Freitag, Einrichtung einer Clearingstelle bei Strom-/Wassersperren;
- Erhalt und Ausbau der Seniorentreffs in den Bezirken;
- der Aufbau kostenfreier haushaltsnaher – sozialversicherungspflichtiger – Dienstleistungen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert den Einsatz öffentlicher Mittel. Auch ohne Verletzung der Schuldenbremse könnten dafür Gelder mobilisiert werden. Dazu bedarf es »nur« des entsprechenden politischen Willens, der bei Rot-Grün in Hamburg allerdings nicht erkennbar ist.
(1) So die aktuellen Daten des Europäischen Statistikamts Eurostat. Betroffen ist, wer mit einem Einkommen von weniger als 60% des Medianeinkommens auskommen muss, wer sich normale Alltagsgüter oft nicht leisten kann oder wer in Haushalten lebt, in denen die Bewohner im arbeitsfähigen Alter kaum arbeiten. Insgesamt ist nach dieser Definition laut Eurostat jeder Fünfte in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dieser Wert schwankte seit 2010 zwischen 19,6 und 20,6%.
(2) Auf die »Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung« (seit 2003 gesetzlich geregelt im SGB XII) haben Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, einen Anspruch. Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen und Vermögen des (Ehe)Partners nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen. Wer also im Alter keine ausreichend hohe Rente hat und dem auch keine anderen Einkommen im Kontext des Haushaltes zur Verfügung stehen, hat Anspruch auf eine Aufstockung der Rente bis auf das Niveau des Grundsicherungsbedarfs.