Der rechte Rand

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11. April 2018 Joachim Bischoff/Bernhard Müller

Flüchtlinge in Hamburg

Die Zahl der Flüchtlinge, die pro Monat in Hamburg zusätzlich untergebracht und betreut werden müssen, sinkt kontinuierlich. Dieser Rückgang ist überwiegend den verschärften Grenzbarrieren in Europa zu zuschreiben und nicht einer Trendwende bei den Fluchtursachen.

Weltweit waren Ende 2016 mehr als 65 Mio. Menschen auf der Flucht, so viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.[1] Sie fliehen vor Krieg, gewaltsamen Konflikten, Menschenrechtsverletzungen oder politischer, ethnischer und religiöser Verfolgung. Hinzu kommen extreme Naturereignisse, die ebenfalls immer öfter Grund für die Flucht aus der Heimat sind. Nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge macht sich auf den Weg nach Europa. Fast 90% werden von Entwicklungsländern aufgenommen.






Ein Ende dieser dramatischen Lage ist zurzeit nicht absehbar, insbesondere die Menschen im Nahen Osten stecken in einer humanitären Katastrophe: Der Bürgerkrieg in Syrien dauert an. Dort, im Irak sowie in der gesamten Region sind Hunderttausende auf der Flucht. In Afrika baut sich infolge von Bürgerkriegen und Klimakatastrophen eine weitere Zerstörung der gesellschaftlichen Reproduktion auf, die weitere Mio. Betroffene zur Flucht zwingt.

Ende des Jahres 2016 waren 65,6 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht. Rund 22,5 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge, die vor Konflikten, Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Heimat flohen. Darunter fallen 17,2 Millionen Flüchtlinge unter das Mandat von UNHCR. Die Hälfte der Flüchtlinge weltweit sind Kinder unter 18 Jahren. 40,3 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene, Menschen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. 2,8 Millionen Menschen unter den 65,6 Millionen sind Asylsuchende.

Deutschland unterstützt seit Jahren den Kampf gegen Fluchtursachen – bilateral, gemeinsam mit anderen entwickelten Staaten, der EU und internationalen Organisationen. Es geht nach zügiger humanitärer Hilfe um die Entwicklung der zerstörten Regionen zur Sicherung der Lebensgrundlagen. Der größere Zustrom von Flüchtlingen in Teile von Europa hat – jenseits von den gesamtstaatlichen, kirchlichen u.a. Anstrengungen zur Zurückdrängung von Fluchtursachen – auch die Strukturen des kommunalen Alltags verändert und in der Konsequenz die öffentlichen Finanzen betroffen.

Rund 54.500 Flüchtlinge leben mittlerweile in Hamburg und sie verändern die Stadt. Unterbringung, Betreuung, Verpflegung – das alles kostet zum einen Geld. Auf der anderen Seite sind die überlieferten staatlichen Strukturen bis heute mit den Problemen überfordert und können die Handlungsschwäche nur mit dem Engagement der unterstützungswilligen BürgerInnen bewältigen. Dennoch, im Kern sind der Staat und öffentlichen Finanzen gefordert: Die ZuwandererInnen wohnen in städtischen Unterkünften, besuchen Sprachkurse und müssen zum Arzt. Die Stadt verpflegt sie, schickt ihre Kinder in die Kitas, hilft beim Berufseinstieg und stellt Sicherheitsdienste ein, um die Unterkünfte zu schützen. Es geht also auch um die Bilanzierung dieser Aufwendungen.

Der städtische Haushalt und die Flüchtlinge

Die Zahl der Zufluchtsuchenden ist 2017 auch in Hamburg deutlich zurückgegangen. So kamen 2017 insgesamt 9.006 AsylbewerberInnen nach Hamburg, das waren 7.161 weniger als noch in 2016. 5.408 Schutzsuchende blieben in Hamburg, das war ein Rückgang um 4.040 gegenüber 2016. Unterbringungsbedarf hatten in 2016 3.321 geflüchtete BürgerInnen, 4.304 weniger als in 2015.



Diese Tendenz hat sich auch 2018
fortgesetzt. Von Januar bis März kamen insgesamt 2.049 Zufluchtsuchende nach Hamburg, von denen 1.196 in Hamburg verblieben. Davon hatten 776 einen Unterbringungsbedarf. 2017 kamen in diesem Zeitraum noch 2.329 Flüchtlinge, von denen 1.357 in Hamburg verblieben, davon 83378 mit Wohnbedarf. Insgesamt lebten damit rund 31.700 Personen in Erstaufnahme und Folgeunterkünften.



Per Ende Februar 2018 lebten insgesamt 54.422 Schutzsuchende in Hamburg. Das waren 3.707 mehr als Ende Februar 2017. Von ihnen kamen 15.765 BürgerInnen aus Afghanistan, 9954 aus Syrien, 4449 aus dem Iran und 3592 aus dem Irak.

Dass 2016 deutlich weniger Zufluchtsuchende nach Hamburg (und Deutschland) kamen, hat dazu geführt, dass die Zahl der EmpfängerInnen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückgegangen ist. So bezogen am Jahresende 2016 in Hamburg fast 17.500 Personen Regelleistungen zur Deckung ihres laufenden Lebensunterhalts. Das waren 24% weniger als ein Jahr zuvor.



Gleichzeitig sind die Ausgaben für die Zufluchtsuchenden gestiegen. Im Jahr 2016 hat Hamburg 148,3 Mio. Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. Das sind 37% mehr als im Vorjahr. 58% der Ausgaben (86,6 Mio. Euro) wurden für Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs aufgewendet. Diese sogenannten Regelleistungen werden insbesondere für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter bereitgestellt. Die übrigen Ausgaben beruhen vor allem auf Leistungen in Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung. Sie beliefen sich auf 61,6 Mio. Euro oder 42% der Gesamtaufwendungen.


Unterbringung

Insgesamt sind in Hamburg noch 12 Erstaufnahmen in Betrieb. Dort lebten im März (Stichtag: 29.03.2018) noch 3.638 Menschen. Zum 29.3.2018 gab es 124 Folgeunterkünfte mit rd. 31.700 Plätzen. Die Zahl der Überresidenten, also jener Personen, die länger als ein halbes Jahr in einer Erstaufnahme untergebracht sind, obwohl sie einen Anspruch auf eine Folgeunterkunft haben, liegt bei 2.023. Im Vormonat waren es 2.161 Personen, Anfang Januar 2017 noch rd. 6.000.

Hier wird offenkundig: Die Stadt Hamburg hält sich einen Flüchtlingskoordinator, um die vielfältigen Aufgaben abgestimmt zu bewältigen. Allerdings werden schon bei der Unterbringung die selbstgesteckten Normen nicht eingehalten. Dies setzt sich über die gesamte Strecke der Aufgaben hinweg fort und kulminiert in einer miserablen Informations- und Kommunikationspolitik.


Planziele 2018

Der Senat geht in seinen Planungen von rund 300 Menschen monatlich in Hamburg aus, die eine Unterkunft benötigen, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt zu finden. Diese Prognose ergibt sich maßgeblich aus den monatlichen Mittelwerten des Jahres 2017. In Hamburg werden demnach 2018 rund 3.600 Neuzugänge erwartet. In die aktuelle Kapazitätsplanung zur Unterbringung fließt u.a. auch der zusätzliche Bedarf für 300 Personen ein, die wohnungslos sind. Außerdem sind rund 1.500 Personen für die Familienzusammenführung berücksichtigt.

Die Anzahl der in EA und Folgeunterkünften unterzubringenden Frauen, Männer und Kinder in Höhe von rund 33.400 (Ende 2017) verändert sich auch bei Berücksichtigung der Fluktuation bis Ende 2018 nicht. Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche Zuzüge mit Unterbringungsbedarf durch Auszüge, z.B. in privaten Wohnraum oder durch Rückführung, in gleicher Höhe kompensiert werden. Gleichzeitig wird sich die Anzahl der BewohnerInnen in der Erstaufnahme weiter reduzieren und die Belegung in den Folgeunterkünften entsprechend steigen. Bis Mitte des Jahres soll der letzte der zurzeit 2.300 Überresidenten, also jene berechtigten Personen, die länger als ein halbes Jahr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in eine Folgeunterkunft verlegt werden.



Insgesamt will Hamburg deshalb in diesem Jahr in sogenannten Folgeunterkünften bis zu 3.500 neue Plätze für Flüchtlinge schaffen. Im Gegenzug zum Ausbau der Folgeunterkünfte sollen rund 3.200 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen abgebaut werden.

Gesamtausgaben für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in 2017[2]
Im Jahr 2017 wurden rund 779 Mio. Euro[3] ausgegeben und damit rund 120 Mio. Euro weniger als im Jahr davor (2016: 899 Mio. Euro). Ein Teil dieser Ausgaben (159 Mio. Euro) wird vom Bund erstattet, sodass die auf Hamburg entfallenden Kosten bei rund 620 Mio. Euro liegen werden. Das sind 53 Mio. Euro weniger als 2016.

Zur Orientierung: Der Hamburger Haushalt umfasst ein jährliches Budget von insgesamt rund 12 Milliarden Euro. Für die Betreuung von Kindern in Krippen, Kitas und in der Tagespflege stehen rund 800 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Der Etat der Bildungsbehörde umfasst rund 2,3 Milliarden Euro. Aus diesen und weiteren Budgets der Fachbehörden speisen sich die Ausgaben für geflüchtete Menschen.


Wofür wird Geld ausgegeben?

  • Für die Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen entstanden im Jahr 2017 Kosten in Höhe von rund 231 Mio. Euro (2016: 375 Mio. Euro). Hier erhalten die Menschen nach ihrer Flucht nicht nur ein Dach über den Kopf, sondern auch Verpflegung. Für kleine Kinder gibt es Betreuungsangebote, schulpflichtige Kinder werden beschult.
  • Im gesamten Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (bei Flüchtlingen spricht man häufig von »Folgeunterkünften«) hat Hamburg rund 184 Mio. Euro (2016: 140 Mio. Euro) ausgegeben. Die direkten pro Kopf-Ausgaben sind im Vergleich zu den Erstaufnahmen niedriger, weil Flüchtlinge sich selbst versorgen. Dafür erhalten sie aber zusätzlich zur Unterkunft Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder, wenn sie anerkannt sind und noch keine Arbeit haben, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Eine Gemeinschaftsverpflegung gibt es nicht. In diesen Unterkünften werden auch wohnungslose Menschen untergebracht, weshalb nicht die gesamte Summe als »Flüchtlingskosten« betrachtet werden kann. Von insgesamt 29.243 Personen, die am Jahresende 2017 in Folgeunterkünften lebten, hatten 4.505 Personen keinen Fluchthintergrund.
  • Flüchtlinge haben Anspruch auf Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn ein Flüchtling in einer Erstaufnahme lebt, erhält er weniger Geld (weil es hier eine Gemeinschaftsverpflegung gibt). Der Auszahlungsbetrag erhöht sich, sobald er in eine Wohnunterkunft zieht. Hier muss er sich dann aber selbst versorgen. Insgesamt wurden in 2017 rund 65 Mio. Euro ausgezahlt (2016: 87 Mio. Euro).
  • Minderjährige unbegleitete Ausländer (UMA) werden im Rahmen des Jugendhilferechts untergebracht und versorgt. Sie sind besonders schutzbedürftig, weil sie ohne Eltern oder sonstige Verwandte nach Deutschland geflohen sind. Für die Alterseinschätzung, ihre Unterbringung und Versorgung sowie für die Vormundschaften wurden rund 92 Mio. Euro (2016: 119 Mio. Euro) ausgegeben.
  • Insgesamt rund 44 Mio. Euro (2016: 67 Mio. Euro) wurden für die gesundheitliche Versorgung ausgegeben, darin enthalten sind rund 41 Mio. Euro Krankenhilfe.
  • Für Bildung in Kitas, Schulen und den Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen wurden in 2017 rund 89 Mio. Euro (2016: 75,9 Mio. Euro) ausgegeben.
  • Im Bereich Integration/Ehrenamt hat es höhere Ausgaben gegeben. Für ehrenamtliche Projekte, Deutschkurse, Rechtskundeunterricht sowie Projekte gegen Rechtsextremismus und für Opferschutz wurden insgesamt 20,7 Mio. Euro (2016: 7,7 Mio. Euro) bereitgestellt.
  • In der Verwaltung und in der Justiz wurden zur Abarbeitung der zahlreichen Projekte und Verfahren, die mit der Zuwanderung zusammenhängen, zusätzliches Personal befristet eingestellt – oder aus anderen Verwaltungsbehörden abgeordnet. Dieses Personal (zum Beispiel in der Ausländerbehörde, den Gerichten, den Sozialämtern und den Schulen) sowie deren Arbeitsplatzausstattung sorgten in 2017 für Ausgaben in Höhe von rund 37 Mio. Euro (2016: 26 Mio. Euro).
  • Der Bereich »Rückkehr«, der auch die z.T. sehr problematischen Abschiebung einschließt, wird im Wesentlichen von Bundesbehörden bezahlt. Für Projekte, die über die freiwillige Rückkehr beraten, sowie für den Komplex der Abschiebehaft sind in Hamburg rund 3,5 Mio. Euro im Jahr 2017 ausgegeben worden (2016: 3 Mio. Euro).

Dass für 2017 jetzt eine Abrechnung über Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Schutzsuchenden vorliegt, und für Parlament und Öffentlichkeit ein Stück Haushaltstransparenz, ist zu begrüßen. Negativ bleibt, dass bei der Haushaltsplanung eine Übersicht über die veranschlagten Kosten für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen nicht ausgewiesen wird, sodass ein Vergleich von Soll-/Ist-Zahlen nicht möglich ist.

Hamburg hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die große Zahl der Zufluchtsuchenden unterzubringen und ihre Integration in die Stadtgesellschaft zu fördern. Entscheidend war dabei auch das große zivilgesellschaftliche Engagement der BürgerInnen. Gleichwohl bleiben Defizitbereiche im Bereich der Integration, wo die Stadt mehr tun müsste, insbesondere auch bei der Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Bereichs. Finanzielle Spielräume sind dank der guten Steuereinnahmen durchaus vorhanden. Aber wie beim Thema Eindämmung der sozialen Spaltung in Hamburg insgesamt, weigert sich der rot-grüne Senat entsprechende politische Akzente zu setzen.

Und die Willkommenskultur? Nachdem die Flüchtlingszahlen zurückgegangen sind, bleiben viele Aufgaben. Jetzt gilt es für die anerkannten AsylbewerberInnen, den Alltag zu organisieren. »Dazu gehört Arbeit, Ausbildung und Qualifikation, vor allem aber der Umzug in eine eigene Wohnung. Nur so kann eine nachhaltige Integration gelingen.«

Trotz der Rekordzuwanderung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016, und trotz der überwiegend schlechten Informations- und Kommunikationspolitik, erweist sich die »Willkommenskultur« als stabiles gesellschaftliches Fundament, wie eine Umfrage durch die Bertelsmann-Stiftung zeigt. Auf die Frage, wie EinwandererInnen oder Flüchtlinge von der Bevölkerung willkommen geheißen würden, antwortete eine deutliche Mehrheit mit »sehr oder eher willkommen«. 70% geben an, dass EinwandererInnen in der Bevölkerung willkommen seien, bei Flüchtlingen sind es 59%. Fakt ist aber auch: Die Bereitschaft, weitere Flüchtlinge aufzunehmen, geht zurück. 54% geben an, es sei eine Belastungsgrenze erreicht – vor zwei Jahren waren es nur 40%. Wenig überraschend: 81% der Befragten sprechen sich dafür aus, dass es in der EU eine fairere Verteilung von Flüchtlingen geben müsse.

Eine europäische Lastenverteilung in Sachen Flüchtlinge kann ein wichtiger Zwischenschritt zu besseren Bedingungen bei der Integration sein. Eine Auseinandersetzung über Obergrenzen hilft bei tendenzieller Ausweitung der globalen Fluchtbewegung nicht weiter. Entscheidend bleibt auf mittlere Sicht, ob die Bekämpfung der Fluchtursachen erfolgreicher gestaltet werden kann. Die Unterbringung und Versorgung von Flüchtenden in der Nähe der Konfliktherde schafft bessere Bedingungen für Wiederansiedlung und Rekonstruktion. Für eine solche Ausrichtung müsste ein universeller Notfonds etabliert werden. Die Finanzierung der Flüchtlingsarbeit durch Spenden und freiwillige Zuschüsse seitens der entwickelten Länder ist keine Dauerlösung. Unverzichtbar für weitere Fortschritte in dieser Richtung ist eine transparente Information von öffentlicher Seite.

[1] Vgl. http://www.unhcr.de/home/artikel/c906bc21d49c562889eee3d63909b4be/flucht-und-vertreibung-2015-drastisch-gestiegen.html
[2] Vgl. zum folgenden: http://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/. Siehe auch DKS 21/12466 vom 27.3.2018.
[3] Das Haushaltsjahr 2017 ist noch nicht beendet. Deshalb sind nachträglich noch Änderungen möglich. Auch die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben kann noch steigen. Deshalb sind die nachfolgenden Zahlen ein Zwischenstand (15. März 2018).

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