Der rechte Rand

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Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

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7. November 2017 Joachim Bischoff / Norbert Weber

HSH Nordbank: Was wollen die Hedgefonds mit einer Zombie-Bank?

Nach dem Ende des Bieterverfahrens zum Verkauf der HSH Nordbank befassten sich die Fachausschüsse der Parlamente von Hamburg und Schleswig-Holstein mit der Sachlage. Erwartet wurden Informationen zur aktuellen Situation des Geldhauses sowie zu den Fortschritten im Verkaufsprozess.

Allerdings blieben Bank-Management und politische Führungen bei ihrer bisherigen Strategie: von Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit konnte in den Ausschusssitzungen sowohl in Hamburg als auch in Schleswig-Holstein keine Rede sein. Die mit der Kontrolle beauftragten Abgeordneten sind weiterhin auf Informationen aus den Medien angewiesen, die immer mal wieder von Insidern »was gesteckt bekommen«.

Vom aktuellen Tenor her geht es mitnichten um eine Art »Winterschlussverkauf im Norden«. Überraschend ist vielmehr ein Stimmungswechsel seitens der Regierungsfraktionen: Mehrere Abgeordnete, auch aus den Regierungslagern, drängen darauf, die Abwicklung der HSH Nordbank durchzurechnen. Man müsse prüfen, »ob ein Verkauf zu den eingegangenen Geboten die Länderhaushalte tatsächlich weniger stark belastet, als dies bei einer geordneten Abwicklung der Fall wäre«, sagte Tobias Koch, Fraktionschef der CDU im Kieler Landtag. Denn den Ländern drohten insgesamt Verluste von bis zu 16 Mrd. Euro.

Dies ist überraschend, weil bisher in beiden Parlamenten die Vorschläge zur Anwendung der staatlich Abwicklung eines chronisch ineffizienten Geldhauses von Seiten der Linksopposition immer ohne Begründung vom Tisch gefegt wurde. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ist ein im Jahre 2015 in Kraft getretenes Gesetz, welches die europäische Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in deutsches Recht umsetzt. Es enthält u.a. die Vorschriften zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung sowie zur Frühintervention und regelt die geordnete Abwicklung einer Bank. Übergeordnetes Ziel ist es, Schieflagen von Instituten bewältigen zu können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden und Steuergelder einzusetzen.

Offenkundig ist, dass sich selbst Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht mehr wohl fühlen im Hinblick auf die sich nun abzeichnende Entwicklung der zum Verkauf stehenden operativen HSH Nordbank. Dabei haben genau diese Regierungspartei-Abgeordneten bislang den Kurs gedeckt, mit weiteren öffentlichen Geldern einen Verkauf der Bank  anzustreben. Zum Jahreswechsel 2015/2016 haben sich die Landesregierungen für eine erneute Rettung der Bank mit Steuergeldern entschieden, teilweise wider besseres Wissen!

Am 8.12.2015 hatte die Linksfraktion mit Drucksache 21/2449 in Hamburg im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage folgende Frage gestellt: »5. Aus welchem Grund wird im Zusammenhang mit der SAG-Lösung immer nur von ›sofortiger Abwicklung‹ gesprochen und die im Gesetz verankerte Sanierungs- und Restrukturierungsphase nicht erwähnt?
Senatsantwort: Weil die Anwendung der Vorschriften des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes nach Auffassung der Länder beziehungsweise ihrer Berater aufgrund der gegebenen Bedingungen nicht zu einer Sanierung, sondern zu einer Abwicklung der HSH Nordbank (HSH) führen würde.«

Diese Senatsantwort macht deutlich, dass man bereits zum Jahreswechsel 2015/2016 von Regierungsseiten gewusst hat, dass die Bank zu dem Zeitpunkt kaum mehr zu retten war. Ein nüchterner Blick auf die Zahlen der Bank hätte bedeutet: Sanierung ist nicht mehr möglich, sondern die geordnete Abwicklung unter staatlicher Kontrolle ist die bessere Alternative – schonend für öffentliche Gelder und das eingesetzte Vermögen der Länder.

Eine geordnete Abwicklung hätte schon damals bedeutet, dass die Garantie über 10 Mrd. Euro vollständig abgeschrieben werden müsste, also fünf Mrd. Euro Cash jeweils für Hamburg und Schleswig-Holstein. Der seither erfolgte Ausverkauf von Assets der Bank wäre allerdings unter Kontrolle der Bankenaufsicht geblieben, was großzügigen Schulderlassen gegenüber einzelnen Reedern einen Riegel vorgeschoben hätte. Statt einer geordneten Abwicklung haben die politischen Führungen im Zuge der Rettungsaktion zum Jahreswechsel 2015/2016 erneut mit vielen Winkelzügen Steuergeld in die Bank gesteckt und einfach zugesehen, wie die Bank den Ländern zustehende Gelder für sich selbst vereinnahmt. Im Einzelnen:
Es gab

  • eine weitere Kreditlinie für die HSH Finanzfonds AöR über 10 Mrd. Euro;
  • eine Kreditlinie für die HSH Portfoliomanagement AöR über fünf Mrd. Euro;
  • eine weitere Kreditlinie für die PoMa über 1,1 Mrd. Euro.
  • Die Bank durfte den Ländern zustehende Rückstellungen aus bisherigen Besserungsscheinen über eine Mrd. Euro für sich selbst vereinnahmen.
  • Die Bank durfte werterholte Wertpapierassets über 4,5 Mrd. Euro für sich selbst vereinnahmen.
  • Die HSH Nordbank bekam 270 Mio. Euro an entgangener Zinsen aus Schrottkrediten von den Ländern erstattet.
  • Die neu gegründete HSH Beteiligungsmanagement GmbH weist zum Jahresende 2016 einen Verlust über 2,635 Mrd. Euro aus.
  • Die PoMa weist zum Jahresende 2016 einen Verlust über 500 Mio. Euro aus.

Diese enorme Aufstockung der Kreditlinien diente allein dem Ziel, mit dem Verkauf der Bank endlich aus dem unsäglichen Engagement der Länder entlassen zu werden. Das offenkundige Argument, dass damit dem bereits »verbrannten öffentlichen Geld« weiteres frisches Geld hinterher geworfen wird, wurde ignoriert sowie die hohen laufenden Kosten der extra für die HSH-Rettung gegründeten Gesellschaften, die teilweise 10 Jahre und länger existieren müssen. (HSH Finanzfonds AöR, HSH Portfoliomanagement AöR, HSH Beteiligungs Management AöR) Die HSH Portfolio Management AöR kostet allein p.a. etwa 50 Mio. Euro. Die Abrechnung dieser öffentlichen Gelder steht noch aus. Dem gegenüber stehen eher marginale Erlöse aus angekauften Schrottkrediten, deren Werthaltigkeit kaum nennenswert sein dürfte.

Jetzt geht es also um einen Verkauf. Bankinstitute haben keine Angebote hinterlegt, es konkurrieren mehrere Hedgefonds um die Ausschlachtung der verbliebenen werthaltigen Substanz. Hedgefonds arbeiten nach dem Prinzip der schnellstmöglichen Gewinnoptimierung. Ihr Geschäftsmodell ist die rasche Verwertung des erworbenen Vermögens, was – und dies ist wirklich nicht überraschend – negative Folgen für die bisherigen Kreditnehmer im norddeutschen Raum haben könnte. Damit ist der letzte Hoffnungsstrohhalm futsch – die Rettung sei mit Blick auf die Stabilisierung der norddeutschen Unternehmenslandschaft unverzichtbar. Auch die Regierungsfraktionen anerkennen jetzt: »Dass reihenweise Hamburger Firmen in Schwierigkeiten geraten, ist nicht in unserem Interesse.« Endlich macht sich die Vernunft wieder breit. Selbst die prüfende EU-Kommission besteht darauf, dass geprüft werden muss, ob ein Verkauf wirtschaftlicher ist als eine Abwicklung.

Es wird sich am Ende herausstellen, dass die Rettungsentscheidung zum Jahreswechsel 2015/2016 die falsche Entscheidung war. Die beiden Regierungsfraktionen in Hamburg und Schleswig-Holstein haben diese Rettungsoption zu Lasten von Steuergeldern der beiden Länder durch die beiden Parlamente geradezu durchgeprügelt!
Die unbedingte Konsequenz muss sein, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss dieses aufarbeitet und Verantwortlichkeiten klärt.

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