Der rechte Rand

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21. Juli 2018 Joachim Bischoff / Norbert Weber

HSH Nordbank – ein dubioser Deal

Der „Verkaufvertrag“ an die US-Investoren Cerberus & Co. wurde am 28.02.2018 unterschrieben („Signed“) Es zeigt sich immer deutlicher, dass der ganze Deal mit Cerberus und Co. schnell über die Bühne gehen sollte und „mit heißer Nadel“ gestrickt wurde, faktisch handelt es sich eher um eine „Schenkung“. Warum?

Der  Kaufpreis von einer Milliarde Euroo hätte reduziert werden müssen, falls die Bank die Verlustgarantie der Länder von zehn Milliarden Euro nicht voll in Anspruch nimmt. Dies war schon damals eine Irreführung der Öffentlichkeit Der Finanzfonds der beiden Bundesländer, über den die Garantie von 10 Mrd. Euro lief, teilte Ende Juni mit: der „Endabrechnungsbetrag“, der die Summe der bisher abgerechneten Verluste und der im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung festgelegten weiter anfallenden Verluste umfasst, beläuft sich  auf 10.875 Millionen Euro. Der  Garantierahmen der Sunrise  von 10 Milliarden ist vollständig aufgebraucht worden.

Die Bank hat aber nicht nur die Garantie voll ausgeschöpft, sie hat ihre liquiden Mittel frühzeitig auf die neuen Eigentümer ausgerichtet, ihnen also die Zahlung des Kaufpreises deutlich erleichtert. In den vergangenen fünf Jahren – so der Vorwurf einer Gruppe von Inhabern von HSHPapieren - habe das Bankmanagement  die  Reserven um 1,3 Milliarden Euro aufgestockt. Ohne diese Zuführungen hätte sie laut den Klägern in drei der fünf Jahre einen Gewinn gemacht. Zudem hatte die Bank noch im November 2017 angekündigt, voraussichtlich für das Jahr 2019 wieder Zinsen auf die Anleihen zu zahlen. Nach Abschluss des Kaufvertrags Ende Februar verschob sie dies auf 2023.

Klage der Anleihen-Gläubiger

Die HSH hat einen hohen Verlust im Geschäftsjahr 2017 ausgewiesen. Gläubiger der HSH Nordbank wie Erwerber von Schuldverschreibungen sollen laut Ad-Hoc Meldung der Bank vom 28.02.2018 an den Verlusten beteiligt werden. Also die Bank habe die Verluste insgesamt höher auswiesen und schädige auch noch die Anleihen-Gläubiger .  Als Anlage an dieser Ad-Hoc Meldung (Gewinnwarnung) ist ein Link zu einer Liste der Wertpapiertranchen angehängt, die von dieser Verlustbeteiligung betroffen sind. In Summe sind es mehr als 800 von der Bank begebene Wertpapiertranchen.

Die davon betroffenen institutionellen Gläubiger haben sich  zusammengeschlossen und streben eine Sammelklage an mit dem Ziel, diesen Verkauf zu verhindern. Die Fonds werfen der Bank  vor, die Verluste des Geschäftsjahres 2017 absichtlich herbeigeführt zu haben, um sie zu schädigen und den Kauf für die neuen Eigentümer attraktiver zu machen. Das Verfahren soll klären, ob sich die HSH gegenüber ihren Anleihegläubigern pflicht- und gesetzeswidrig verhalten hat. Die Kläger wollen als Beweismittel die Herausgabe von Gutachten erzwingen, die pikanterweise auch der parlamentarischen Opposition vorenthalten wurden.

Aktuell klagen die institutionellen Anleger vor US-amerikanischen Gerichten auf Einsicht in die Kaufverträge mit den Ländern sowie auf Einsicht in die Verträge des abzuspaltenden Carve-Out-Portfolios. Hier sei kein vorgeschriebenes Bieterverfahren eingehalten worden. Federführung bei diesen Vorgehen sollen nach unseren Informationen der Investor Blackstone sowie die hamburgische Hansainvest haben. Interessant ist, dass sie gegen die Käufer klagen sollen, nicht gegen die Länder als Verkäufer. Möglicherweise wollen sie einfach nur ein Stück vom überaus lukrativen Kuchen „Carve-out-Portfolio“ mithaben und den Kuchen selbst vereinnahmen.

Gleichgültig ob die Klage letztlich Erfolg hat oder die Anleihen-Gläubiger durch einen Deal befriedigt werden: die Bank bleibt biszuletzt ihren dubiosen Geschäftspraktiken treu.

Das Problem „Carve-out-Portfolio“

Den Erwerbern ist von den Ländern zugestanden worden, ein großes Asset-Portfolio aus der Bank herauslösen und verwerten zu dürfen. Es besteht sowohl aus schlechten als auch aus guten Schiffskrediten, in einer Summe über nominal 6,3 Mrd. Euro. Der Buchwert der Bank beträgt dazu 3,5 Mrd. Euro, zahlen brauchen die Käufer jedoch lediglich 2,45 Mrd. Euro. Logischerweise kommt daher der Verdacht auf, bei diesen >Verrechnungen<  haben die künftigen Eigentümer ihren Verkaufspreis geschenkt bekommen. Hinzu kommt, dass die Bank bereits 1,7 Mrd. Euro Forderungsverzicht gewährt hat, davon allein in 2018 etwa 400 Mio. Euro. Das Bruttoportfolio besteht also aus nominal mehr als 8 Mrd. Euro. Zudem werden auch alle anteiligen Forderungen aus der Vergangenheit an die Erwerber-Zweckgesellschaft verkauft. Dazu gehören dann wohl auch alle rückständigen Zinsen, die weitestgehend bereits durch die Länder an die Bank im Rahmen der Garantie erstattet wurden.

Immer noch unklar ist, ob Cerberus und Co bereits mit diesen Assets arbeiten dürfen. Klare Antworten dazu gibt es nicht. Da die HSH Nordbank im Rahmen eines Service-Vertrages mit den Erwerbern bereits Vorbereitungen treffen kann und wird, kann man getrost davon ausgehen, dass die Erwerber sich bereits den am Ende des Closings zu zahlenden Kaufpreis sowohl für das Portfolio als auch für die Bank erlösen.

Das Problem „Einlagensicherung

Der Verkaufsprozess befindet sich derzeit in der sogenannten „Closing-Phase“, in der alle getroffenen Vereinbarungen umgesetzt werden sollen. Offensichtlich sind die zu lösenden Probleme doch nicht so einfach zu lösen, wie der Senat es der Öffentlichkeit weismachen wollte.
Die HSH Nordbank – bisher weitestgehend im öffentlichen Eigentum der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein – gehört nach wie vor der Einlagensicherung der öffentlichen Sparkassen und Landesbanken an.

Mit der Privatisierung wird die Bank diese Sicherungseinrichtung verlassen müssen. Grundsätzlich ist geregelt, dass es eine Art „Nachlauffrist“ über maximal 2 Jahre gibt. Verhandelt sei, dass diese Nachlaufffrist um ein Jahr, also auf drei Jahre, verlängert werden konnte. Dieses ist vor einigen Wochen auch durch die Sicherungseinrichtung der Sparkassen nunmehr so beschlossen worden. Somit ist die Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages in diesem Punkt erfüllt.

Im Anschluss an diese Nachlauffrist muss die Bank jedoch Anschluss an eine neue Sicherungseinrichtung gefunden haben. In Gesprächen ist man mit der Einlagensicherung der privaten Banken. Die zeigen sich jedoch wenig begeistert und wollen, wenn überhaupt,  die HSH frühestens nach 5 Jahren im vollen Haftungsrahmen gemäß ihrer Satzung übernehmen.
Die Landesregierungen vermittelten gerne den Eindruck, dass es bei dem Wechsel der Sicherungseinrichtung um eine reine Formalie handelt. Als würde man lediglich den Anzug oder das Hemd wechseln.

So einfach ist es jedoch nicht. Die Sicherungseinrichtung der deutschen Privatbanken ist völlig anders aufgestellt als die des Sparkassenverbundes. Die Sparkassen müssen bereits VOR Insolvenz handeln, also einschreiten bzw. zuschießen, Bei der Sicherungseinrichtung der Deutschen Banken wird erst NACH Einritt einer Insolvenz einer Mitgliedsbank reguliert. Zudem wird es nicht einfacher dadurch, dass die Sicherungseinrichtung der Deutschen Banken zum 1.Oktober 2017 ihren Sicherungsumfang reduziert haben. Es sind „nur“ noch die Einlagen natürlicher Personen und rechtsfähiger Stiftungen gesichert. Und auch dann nur, wenn es sich um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und namentliche Sparbriefe handelt. (also Guthaben auf Kontokorrentkonten, Festgeldkonten, Tagesgeldkonten und Sparkonten). Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften sind ab dem 1.10.2017 grundsätzlich nicht mehr geschützt. Es gibt hier zwar einen Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1.10.2017 bereits bestanden haben, dieses wird für die Einlagenstruktur der HSH aber nicht gelten, die die gesamte Bank ja ohnehin erst nach Ablauf von 3 Jahren in diese Sicherungseinrichtung aufgenommen werden würde. Wer Näheres wissen will, kann sich im Netz das Statut des Einlagensicherungsfonds  / die Entschädigungseinrichtung deutschen Banken genauer ansehen.

Auch wird es nicht wirklich einfacher durch die Tatsache, dass sich die Vertreter der privaten Sicherungseinrichtung beschweren, sie bekämen zur Prüfung der Bank nur weitestgehend geschwärzte Unterlagen zusehen. Selbstverständlich will man durch genaue Einsicht in Unterlagen der Bank prüfen, welche Risikostruktur sie mit der HSH in ihre Sicherungseinrichtung aufnehmen sollen. Schon aus Haftungsgründen den anderen Mitgliedsinstituten der Sicherungseinrichtung gegenüber wird man keine „black box“ an Risiken übernehmen können.

Tatsache ist: Das Problem der Aufnahme in eine neue Sicherungseinrichtung ist kein Bestandteil der Kaufvertragsbedingungen mit den US-Investoren! Vermutlich haben alle Beteiligten gewusst, wie schwierig ein solcher Transfers ist. Die Länder lassen die Kunden der Bank im Regen stehen frei nach dem Motto: Nach uns die Sintflut!

Um überhaupt von der EU-Kommission als Käufer der HSH akzeptiert zu werden, mussten sie eine Bestandsgarantie der Bank über eine vereinbarte Zeit geben. Das haben sie auch getan. Grundsätzlich ist das lukrativste Geschäft von Hedge-Fonds, schnellstens zu filetieren und zu verwerten. Da passt es – aus Käufersicht – bestens ins Konzept, dass Dritte möglicherweise fordern könnten, vorzeitig aus dieser zeitlichen Verpflichtung aussteigen zu können. Gute und gesunde Teile könnten sie dann bereits nach etwa 3 Jahren ab Closing-Ende in ihre BAWAG transferieren, die anderen Teile werden liquidiert und Kasse gemacht! Regionale Verantwortung? Lächerlich!

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