Der rechte Rand

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3. Januar 2019 Peter Stahn

Hartz-IV: Für viele Rentner*innen und Langzeitarbeitslose in Hessen ist Armut Programm

flickr.com/Aktion Freiheit statt Angst (CC BY 2.0)

Zwei Nachrichten zum Jahresende haben die Befürchtungen bestätigt: Nach einer Studie des Pestel-Instituts werden im Jahr 2030 vermutlich eine Million Arbeitnehmer*innen in Hessen eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung erhalten. Das wäre mehr als jeder Dritte.

Allein in Frankfurt wären 188.000 Menschen betroffen. In Hessen beziehen derzeit knapp 50.000 ältere Menschen die Grundsicherung im Alter. Dieser Anteil wird zunehmen, da es mehr gebrochene Erwerbsbiografien gibt. Die Hartz-IV-Reform erhöhte die Wahrscheinlichkeit für Armut im Alter erheblich. Sie reduziert die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I auf in der Regel maximal 12 Monate und fördert die Aufnahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit, Werkverträge, geringfügig bezahlte Jobs und andere atypische Beschäftigungsverhältnisse, die kaum zum Leben reichen, ergänzende Sozialhilfe erforderlich machen und den Grund für Altersarmut legen.

Von Altersarmut besonders gefährdet sind Alleinerziehende, Alleinstehende, ältere Frauen, die Hausfrauen waren, Migranten und Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, da sie alle oft nur geringe Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und selten Betriebsrente erhalten und kaum privat vorsorgen können (vgl. FAZ v. 4.12.18).

Dass sich Deutschland bereits heute auf dem Weg zu mehr Altersarmut befindet, stellt das Pestel-Institut fest: Seit 2003 nahm die Zahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter um 111% zu, während sich die Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren und älter lediglich um 19% erhöhte. Gleichzeitig stieg die Verschuldung in der Altersgruppe 70 Jahre und älter überproportional an. Um der Altersarmut und Verschuldung ein wenig zu entkommen, nehmen manche Rentner*innen, soweit es geht, atypische und Minijob-Minijob-Beschäftigungsverhältnisse an.

Auch bei Arbeitslosigkeit droht der Absturz in die Armut. Das ist die zweite Nachricht, die unsere Befürchtungen bestätigt. Das bereits erwähnte Arbeitslosengeld I wird auch mehrjährig beschäftigten Arbeitnehmer*innen meist nur noch ein Jahr gezahlt und nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes erfolgt der ungebremste Fall auf Arbeitslosengeld II. Mit der Zusammenführung von der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende wurden und werden »Millionen von Menschen wegen Arbeitslosigkeit in die Bedürftigkeit abgedrängt«, so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie fordert den Schutz der Arbeitslosenversicherung umfassend wiederherzustellen.

Besonders bedroht von Armut sind Langzeitarbeitslose. Die Arbeitsmarktreform versagt bei der Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden und einer Requalifizierung für den Arbeitsmarkt. So sind arbeitslose Hartz-IV-Bezieher*innen in den vergangenen Jahren im Schnitt immer länger ohne Job geblieben. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit stieg bei Bezieher*innen der Grundsicherung kontinuierlich an – von 555 Tagen im Jahr 2011 auf 650 Tage im Jahr 2017.

Die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich. Zur Zeit beziehen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur rund 284.000 erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in Hessen Hartz-IV. Davon haben insgesamt 71.712 arbeitslose Frauen und Männer aus Hessen in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre von Hartz-IV gelebt. Den höchsten Anteil (Stand Juni 2018) an Hartz-IV-Bezieher*innen hat die Stadt Frankfurt (49.572), gefolgt von Wiesbaden (21.589), Kassel (17.302) und dem Main-Kinzig-Kreis (17.270).

Erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit sollen die Menschen im Rahmen der Reform des Teilhabechancengesetzes für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt besonders gefördert werden. Kommunen, Verbände und Unternehmen sollen Unterstützung erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Nach den Plänen sollen Menschen, die schon sechs Jahre oder länger Hartz IV beziehen und in dieser Zeit allenfalls kurz erwerbstätig waren, bis zu fünf Jahre lang gefördert und an einen sozialversicherungspflichtigen Job herangeführt werden. Im ersten Jahr übernimmt der Staat 100% der Lohnkosten, in den vier Folgejahren schmilzt der Zuschuss um je zehn Prozentpunkte ab.

Der DGB und die Einzelgewerkschaften sehen das Gesetz in der vorliegenden Fassung als nicht geeignet, das Ziel der sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen einzulösen und auch nicht geeignet, ein Fördervolumen von bis zu 150.000 Personen zu erreichen. Zudem fehlen im Gesetzentwurf bisher ausreichende Vorkehrungen, die bestehende Arbeitsverhältnisse vor Verdrängung, Unterbietungskonkurrenz und Lohndruck schützen. Es ist auch nicht sichergestellt, dass die geförderten Arbeitsplätze dem Leitbild »Gute Arbeit« – also mindestens existenzsichernde Mindestlöhne oder tarifliche Entlohnung und zumutbare Arbeitsangebote – entsprechen.

Auch DIE LINKE äußert sich mit Katja Kipping im Bundestag am 10. Oktober 2018 skeptisch zu diesem Vorhaben: »Den Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen, muss die Politik dabei Unterstützung anbieten; denn erzwungene Erwerbslosigkeit belastet Menschen genauso wie der Zwang zur Erwerbsarbeit – beides entrechtet (…) Was uns aber heute unter dem Titel ›Teilhabechancengesetz‹ vorgelegt wird, hat mit garantierter Teilhabe wenig zu tun. Es bleibt beim gezielt kleingerechneten Existenzminimum für Hartz-IV-Beziehende. Es bleibt bei Sanktionen und bei der Anrechnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft«. Kurzum, so Kipping, gute soziale Arbeitsmarktpolitik gehe anders – freiwillig, voll sozialversicherungspflichtig, besser entlohnt und ohne eine absurde Sieben-Jahre-Barriere. Außerdem fehle im Gesetz eine Öffnungsklausel, die, wie in Berlin geschehen, ein gutes Konzept für soziale Arbeitsmarktpolitik möglich macht für die anderen Bundesländer, um bessere Modellprojekte umzusetzen und ausprobieren zu können.

Der DGB befürwortet den Antrag der LINKEN »Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung« als ein tragfähiges Zukunftsprogramm von Bund, Ländern und Kommunen für Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur, das zugleich die Komplexität von erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt. Generell gibt es aus Sicht der Gewerkschaften keinen Sachgrund, warum im Sozialen Arbeitsmarkt beschäftigte Arbeitnehmer*innen selbst nach mehrjähriger Tätigkeit keine Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung erwerben können. Nach mehrjähriger Beschäftigung – auch wenn sie gefördert ist – sollte nicht nur ein Leistungsbezug möglich sein, sondern auch eine Betreuung durch die Arbeitslosenversicherung erfolgen und offen sein für Modellprojekte, die die Integration in den Arbeitsmarkt stabilisieren können. Der Einbezug der geförderten Beschäftigten würde zudem wünschenswerte Wechsel aus dem sozialen Arbeitsmarkt in ungeförderte Beschäftigung befördern, so der DGB. Ohne Einbezug in die Arbeitslosenversicherung sind Wechsel in ungeförderte Beschäftigung somit immer mit dem Risiko behaftet, wieder in den Hartz-IV-Bezug zurückzufallen.

Neben dem DGB und der LINKEN fordert auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) eine generelle Reform von Hartz-IV: »Hartz-IV ist ungeeignet, um die heutigen Herausforderungen zu lösen«. Die Zahl aller Hilfebedürftigen habe sich kaum verändert, seit 2011 blieb sie konstant. Das liege zum Teil daran, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die ihren Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, kaum zurückgeht – trotz des gesetzlichen Mindestlohns.

In der politischen Debatte wird seit Frühjahr 2018 auch von Teilen der Sozialdemokraten und Grünen als Urheber von Hartz-IV eine Revision gefordert. Doch die Vorstellungen bleiben noch recht vage und entbehren einer »Konsequenz hinsichtlich einer Totalrevision des rigiden Arbeitsmarkt- und Armutsregimes«.[1] Wollte man nicht hinter Hartz-IV zurück, müsste der Lebensstandard von Langzeiterwerbslosen durch ein im Extremfall bis zur Rente gezahltes Arbeitslosengeld I gesichert werden, sowie die Anwartschaftszeiten verkürzt werden, Berufs- und Qualifikationsschutz hergestellt und die Zumutbarkeitsregeln entschärft werden. Systemreform hieße vor allem Eindämmung prekärer Arbeit und Strukturreform am Arbeitsmarkt.[2]


[1] Christoph Butterwegge, Was kommt nach Hartz IV? In: Sozialismus 1/2019.
[2] Vgl. zum Thema auch ausführlich: Joachim Bischoff/Bernhard Müller, Große Sozialstaatsreform – oder »echte Existenzsicherung«. Hintergründe der Hartz-IV-Debatte. In: Sozialismus 1/2019.

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