Der rechte Rand

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19. April 2016 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Wachsende Altersarmut in Hamburg

Rentenpolitik ist in Deutschland wieder zu einem wichtigen politischen Thema geworden. CSU-Chef Seehofer sieht die Riester-Rente als gescheitert an und will die geplante weitere Absenkung des Rentenniveaus verhindern. Auch die SPD sieht Handlungsbedarf.

Der Hintergrund: Wegen der bereits vorgenommen Absenkung des Renteniveaus und der Ausbreitung nicht die Existenz sichernder Beschäftigungsverhältnisse wird Altersarmut zu einem immer drängenderen sozialen Problem. Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittseinkommen eines Erwerbstätigen im selben Jahr. Seit dem Jahr 2001 ist es von 52,6 auf 47,5% gesunken – und Prognosen zufolge soll es bis 2029 nur noch 44,6% betragen. Einschreiten müsste der Gesetzgeber erst, wenn das Rentenniveau bis 2020 unter 46% und bis 2030 unter 43% sinken würde.

Mit den Gewerkschaften liegt die SPD seit dieser Entscheidung rentenpolitisch im Streit. Das Absinken des Rentenniveaus war von der früheren rot-grünen Regierung unter Schröder politisch gewollt. Die politische Mehrheit wollte die Tendenz zu Beitragssteigerungen für die Rentenkassen begrenzen und zugleich auch die staatlichen Zuschüsse für die Alterseinkommen nicht massiv ausweiten.

Die Alternative zu dieser neoliberalen Deformation des Rentensystems war damals und ist heute die Einführung einer Erwerbstätigenrente, d.h. eine Verbreitung der Beitragsbasis zur Sicherung der gesetzlichen Alterseinkommen. Um das sinkende Rentenniveau auszugleichen, erfanden die Sozialdemokraten die nach ihrem früheren Arbeitsminister benannte Riester-Rente – eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge. Allerdings erfüllte diese nicht die Erwartungen, weil zu wenige auf diese Art vorsorgen und vor allem Geringverdiener außen vor bleiben. Außerdem geriet dieses letztlich Kapital gedeckte Zusatzinstrument unter Druck, weil infolge der großen Wirtschafts- und Finanzkrise eine chronische Niedrigzinsphase alle Spar- und zinsbasierten Renteneinkommen tendenziell entwertete.

Zu diesen Tendenzen kam über die weiteren Reformen der Agenda 2010 eine Deregulierung der Arbeitsmärkte, was viele Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf Kündigungsbedingungen, Laufzeiten, Entgeltstrukturen und Sozialabgaben beeinflusste. Viel zu viele Menschen haben in den letzten 20 Jahren zu wenig verdient, muss jetzt auch die Sozialdemokratie konstatieren. »Wenn das Rentenniveau weiter sinkt, droht ihnen Altersarmut.« Um dies zu verhindern, sei eine »gerechte Anpassung« der Rentenformel notwendig.

Nach WDR-Recherchen droht jeder/m zweiten Bundesbürger/in wegen des sinkenden Rentenniveaus eine Rente unterhalb der Armutsgrenze. Die Prognose stützt sich auf den aktuellen Arbeitsmarkt und die derzeitige Verteilung der Bruttoeinkommen. Demnach verdient derzeit fast jeder Zweite zu wenig, um höhere Rentenansprüche zu erwerben. Um im Jahr 2030 eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu erhalten, müsste ein Arbeitnehmer nach heutigem Stand 40 Jahre lang ununterbrochen im Monat mindestens 2.097 Euro brutto verdienen. Das schaffen derzeit gerade mal 38%.

Nach den aktuellen Zahlen ist die Altersarmut gegenwärtig noch vergleichsweise gering. Der Anteil der Bevölkerung, die Leistungen der staatlichen Grundsicherung im Alter empfängt, betrug Ende März 2015 3,1%. Im Dezember 2015 bezogen rund 536.000 Bürgerinnen in Deutschland Grundsicherung im Alter. Das waren 4,7% mehr als noch im Dezember 2014.  Zu bedenken bleibt aber: Nicht alle Berechtigten beantragen eine Grundsicherung im Rentenalter. Außerdem wird die Beschäftigung im Rentenalter politisch befürwortet. Das sinkende Rentenniveau in Kombination mit vermehrt lückenhaften Erwerbsbiografien sowie die Zunahme von Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor tragen dazu bei, das bisher harmlose Gesicht der Erwerbstätigkeit im Alter zu  verändern. Der Faktor Armut wird vermutlich stärker als Motiv für Altersarbeit in den Vordergrund treten als bisher.

Auch und gerade in Hamburg ist Altersarmut ein wichtiges Thema, was der rot-grüne Senat leugnet oder hartnäckig ignoriert. Denn Hamburg ist beim Anteil der BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen im Alter schon seit längerer Zeit »Hauptstadt der Altersarmut«. So waren Ende 2015 24.447 HamburgerInnen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Das waren 5,0% mehr als Ende 2014. Erneut lag damit der Zuwachs bei den GrundsicherungsempfängerInnen über dem Bundesdurchschnitt.


                               

Da die notwendigen Bevölkerungszahlen
noch nicht vorliegen, stehen die Bezugsquoten der EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter im Dezember 2015 aktuell noch nicht zur Verfügung. Die Bezugsquote dürfte in Hamburg bei 7,6% gelegen haben. Ende März 2015 waren 7,4% der BürgerInnen, die die Altersgrenze erreicht oder überschritten haben, in Hamburg auf diese Sozialleistung angewiesen. Der Bundesdurchschnitt lag demgegenüber bei 3,1%.

Hinzu genommen werden muss, dass wesentlich mehr ältere BürgerInnen von Armut betroffen sind als die, die Sozialleistungen beziehen, denn der Anteil der GrundsicherungsbezieherInnen bei den über 64-Jährigen lag im März 2015 bei 7,4%, die der von Armut betroffenen 2014 aber bei 13,3%. Der Hinweis, dass die Hamburger Armutsquote bei den SeniorInnen niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, ist zwar richtig. Unter den Tisch fällt dabei allerdings, dass die Altersarmut in Hamburg in den letzten Jahren deutlich stärker zugenommen hat als im Bund, der Abstand zwischen Bund und Hamburg also deutlich geringer geworden ist. Betrug er 2006 noch 4,4%, waren es im Jahr 2014 nur mehr 2,4%.

Und es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass sich die Zahl der auf öffentliche Unterstützung angewiesenen SeniorInnen in den nächsten Jahren weiter kontinuierlich erhöhen wird.

Diese Dynamik wird vor allem auch auf Bezirks- und Stadtteilebene sichtbar. Denn die (kontinuierlich Jahr für Jahr) wachsende Zahl der von Altersarmut betroffenen BürgerInnen ist in die für Hamburg charakteristische sozial-räumliche Polarisierung eingebunden. So finden sich die HamburgerInnen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, vor allem in den armen Quartieren. So waren im Bezirk Mitte 2012 10,7% (ggb. 2008 + 1,8%) der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, auf Grundsicherung angewiesen. Im Hamburger Durchschnitt waren es »nur« 6,2%. Besonders hoch ist der Anteil in den Stadtteilen Neuallermöhe (18,9%), Jenfeld (15,6%), Altona-Altstadt (14,8%), Dulsberg (14,3%) und Harburg (13,0%).

Es gehört angesichts der bisherigen politischen Unterschätzung auf Bundes- wie Landesebene gegenüber dem Problem der Altersarmut nicht viel Phantasie dazu, vorherzusagen, dass sich die Zahl der GrundsicherungsbezieherInnen wie die der armen Alten insgesamt in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöhen wird. Die Schönfärberei und Ignoranz des rot-grünen Senats ist angesichts dieser eindeutigen Entwicklungstendenz kaum erträglich.

»Nichts ist so sicher wie das niedrige Rentenniveau. In Hamburg öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich im Alter am schnellsten«, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des SoVD Hamburg. »Wenn wir nicht wollen, dass Hamburg noch mehr zu einer Stadt der armen Rentner wird, müssen wir das Rentensystem reformieren.« Die Armutsgefährdungsquote in Hamburg. liegt bei den über 65-Jährigen bei 14,7% (gemessen am Landesmedian) – und hat sich gegenüber 2005 (9,5%) etwa um 50 Prozent erhöht »Armut verhärtet sich in Hamburg auf hohem Niveau.

Wirtschaftswachstum und hohe Beschäftigung könnten jetzt eine vorausschauende Rentenpolitik vorantreiben.« Wicher kritisiert die politische Einschätzung, der größte Teil der HamburgerInnen sei ökonomisch abgesichert: »Die Zahlen beweisen das Gegenteil - Altersarmut wird zum Massenphänomen, wenn wir nicht gegensteuern.«

Die Republik und die Hamburger Öffentlichkeit sind durch die Medienberichte hochgeschreckt. Union und Sozialdemokratie kündigen für den Herbst eine umfassende Gesamtkonzeption für die Altersrenten an. Die Kernforderungen sind eindeutig:

  • keine weitere Senkung des Rentenniveaus, dafür Anhebung auf 53 Prozent netto vor Steuern,
  • Streichung der Kürzungsfaktoren in der Rentenformel,
  • Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Rentenanpassung,
  • Wiedereinführung der Pflichtbeitragszahlungen für Alg II Bezieher auf Grundlage einer Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 50 Prozent des durchschnittlichen Entgelts.

 

 

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