Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
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29. November 2016 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Rot-Grün: Ignoranz gegenüber Armut und Abstiegsängsten

In der »Berliner Republik« sind viele BürgerInnen auf Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme angewiesen, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt bestreiten zu können. Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland knapp 8,0 Mio. Menschen und damit 9,7% der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Dabei stiegen wie in den beiden Vorjahren sowohl die Anzahl der EmpfängerInnen als auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr.

Im Jahr 2014 hatten knapp 7,4 Mio. Menschen beziehungsweise 9,1% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Auch in Hamburg ist die Zahl der Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, in 2015 deutlich gestiegen. In Billbrook muss jeder dritte Einwohner mit 409 Euro im Monat auskommen. Auf St. Pauli liegt die Hartz-IV-Quote bei 14,5% – Mindestsicherung heißt: 409 Euro bleiben einer alleinstehenden Person zum Leben, die Miete zahlt das Amt.

Besonders stark sind Familien und Alleinerziehende mit Kindern betroffen. In Billbrook lebt dadurch fast jedes zweite Kind von Mindestsicherung (46,5%), höher sind die Zahlen sogar noch in Steilshoop (49,1%). In Nienstedten sind es fünf von 1000 Kindern (0,5%), in Blankenese sieben von 1.000 (0,7 %).

Insgesamt bezogen 2015 248.000 BürgerInnen (1) der Stadt eine finanzielle Zuwendung zur Existenzsicherung. Das waren 13,9% der Bevölkerung. In 2014 betrug die Quote noch 13,2%. Hamburg rangiert damit hinter Berlin und Bremen auf Platz 3 im Ranking der Bundesländer.

Diese existenzsichernden finanziellen Hilfen des Staates gehören in Deutschland zu den grundlegenden Charakteristika eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Allerdings ist die Ausgestaltung oder die laufende Anpassung dieser Unterstützungsleistungen eben auch Bestandteil der politisch-gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Aktuell appellieren die sozialpolitischen Verbände an die Bundesregierung, beispielsweise die Hartz-IV-Sätze, die zum Kern der Transfersleistungen gehören, deutlich zu erhöhen. »Die Regelsätze werden willkürlich und unsachgemäß berechnet und decken bei weitem nicht das soziokulturelle Existenzminimum«, argumentiert  Maria Loheide, vom Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Sie sprach sich für eine Erhöhung der monatlichen Hilfen um rund 150 Euro auf knapp 560 Euro für Alleinstehende aus.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte BürgerInnen ausgezahlt werden. Folgende Leistungen werden zu den Mindestsicherungsleistungen gezählt:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) »Grundsicherung für Arbeitsuchende«;
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im Rahmen der »Sozialhilfe« nach dem SGB XII;
  • Laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der »Sozialhilfe« nach dem SGB XII;
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Das Niveau dieser Transferleistungen ist umstritten, weil die Leistungen eben nicht für die sozialkulturelle Existenzsicherung ausreichend sind. Ein weiteres Problem ist die beständige größer werdende Zahl der Menschen, die auf diese Existenzsicherung angewiesen sind.



Die Zunahme im Jahr 2015 in Hamburg geht – wie bundesweit – überwiegend auf den starken Anstieg der BezieherInnen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 12.300 auf rund 23.000 Leistungsberechtigte zurück. Aber auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die Hartz IV beziehen hat in 2015 zugenommen. Besonders empörend: Knapp 50.000 Kinder sind auf Sozialgeld angewiesen. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat sich der Trend der letzten Jahre, wenig überraschend, fortgesetzt. Im mehr HamburgerInnen im wohlverdienten Ruhestand sind auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Hamburg ist bezogen auf die GrundsicherungsempfängerInnen die »Hauptstadt der Altersarmut« (in 2015: 7,4%)



Die EmpfängerInnen mit Mindestsicherungsleistungen sind keineswegs gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Wir finden hier vielmehr die für die letzten Jahrzehnte charakteristische und in den letzten Jahren noch verstärkte sozialräumliche Polarisierung von Reichtum und Armut in Hamburg.

Schon auf der bezirklichen Ebene finden wir charakteristische Unterschiede. Während im Bezirk Mitte 2014 21,4% der Bevölkerung auf existenzsichernde Unterstützung angewiesen sind, sind es im Bezirk Eimsbüttel nur 8,2%. Aber auch innerhalb der Bezirke gibt es eine große Schwankungsbreite. So waren in Wilhelmsburg und Billstedt (Bezirk Mitte) 27,3% bzw. 26,7%, und in Harburg (Bezirk Harburg) 27,9% der BewohnerInnen auf öffentliche Unterstützung angewiesen. In den wohlbetuchten Altonaer Stadtteilen Groß Flottbek oder Blankenese/Nienstedten waren es dagegen nur 1,5% bzw. 1,3%.



Diese sozialräumliche Polarisierung zeigt sich besonders krass bei Kindern und Jugendlichen. So waren in 2014 in Billstedt, Wilhelmsburg, Dulsberg, Steilshoop oder Harburg deutlich mehr als 40% der 0-7-Jährigen auf eine staatliche Sozialleistung angewiesen. Auch bei den 7-18-Jährigen finden wir in diesen Stadtteilen ähnlich hohe Quoten (Spitzenwert in Harburg mit 56,4%).

Mindestsicherung und Armutsgefährdung

Die Zahl und Quote der Mindestsicherungsempfänger markieren keineswegs das ganze Ausmaß an Armut in der Berliner Republik und in Hamburg. Denn tatsächlich beantragen Millionen BürgerInnen keine Hartz IV- oder Grundsicherungsleistungen, obwohl sie mit ihrem Netto-Einkommen einschließlich Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag über weniger als das Existenzminimum verfügen, und damit Anspruch auf soziale Unterstützung haben. Das heißt, dass sie das soziale Basisnetz nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie wegen geringen Einkommens oder Vermögens Anspruch darauf hätten. Keine Frage: Die gesellschaftliche Diskriminierung von Armut und der bürokratische Umgang bewirken, dass viele Benachteiligte auf soziale Rechte verzichten. Zweitens können viele von Armut Betroffene das soziale Netz nicht in Anspruch nehmen, weil sie trotz Bedarf die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

 

So liegt denn auch die Armutsgefährdungsquote, die den Anteil der Bevölkerung misst, der weniger als 60% des Durchschnitteinkommens zur Verfügung hat, 2015 in Hamburg mit 19,0% (gemessen am Landesmedian) deutlich über Quote der EmpfängerInnen von Mindestsicherungsleistungen von 13,9%. Das bedeutet, dass tatsächlich etwa 350.000 BürgerInnen in Hamburg arm sind.



Besonders betroffen von Armut sind Erwerbslose, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie MigrantInnen mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Aber auch bei RenterInnen finden wir ein aufwachsendes Armutsrisiko.

Schlussfolgerungen

Die Einkommensschere zwischen Arm und Reich geht unabhängig von der verbesserten Beschäftigungslage weiter auseinander. Gleichwohl bleibt die Zurückdrängung der Arbeitslosigkeit und die Verbesserung der Mindestlöhne ein wichtiger Schritt in der Zurückdrängung der Armut. Neben der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss die Ermöglichung von guter Arbeit mit auskömmlichen Löhnen im Vordergrund stehen. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sind hier ein wichtiger Einstieg, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen.

Dringend erforderlich ist auch eine Erhöhung der Regelsätze im Hartz-IV-System, insbesondere für Kinder. Die derzeitigen Sätze sind fiskalpolitisch motiviert klein gerechnet und ermöglichen keine angemessene soziale Teilhabe von Kindern.

Auf regionaler Ebene geht es neben einem Landesprogramm zur Beschäftigung mit dem Schwerpunkt sozialer Arbeitsmarkt (Langzeitarbeitslose im öffentlichen Sektor qualifizieren, sozialen Arbeitsmarkt entwickeln) endlich um die Umsetzung der Beschlüsse zur Verbesserung des Steuervollzugs. Der rot-grüne Senat hat die Politik der CDU bislang fortgesetzt und nutzt den rechtswidrigen Steuervollzug als Konkurrenzvorteil.
Neben den monetären Leistungen für Kinder bzw. zur Verbesserung der Einkommenssituation der Eltern ist es vordringlich, die soziale Infrastruktur und die Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche quantitativ und qualitativ auszubauen. Dazu zählen sämtliche Angebote rund um Kindergärten und Schulen, aber auch die Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Diese in der Regel kommunalen Angebote zu verbessern, sowie mit den anderen Sozialgesetzbüchern wie Hartz IV und Arbeitsförderung besser zu verzahnen, ist eine Schlüsselfrage bei der Bekämpfung von Kinderarmut.

Zur Armutsbekämpfung bzw. -prävention fordern die Gewerkschaften und  Sozialverbände u.a.

  •  eine Erhöhung und Anpassung der Einkommensgrenzen, ab denen Wohngeld beantragt werden kann;
  • 50.000 kostenfreie kulturelle Angebote (z.B. Theaterplätze) für benachteiligte Menschen in Hamburg je Jahr;
  • eine Sozialkarte ÖPNV und einen Sozialtarif »Energie« für alle bedürftigen Menschen zur Sicherung der Stromversorgung durch Landesbetriebe in Hamburg, Einführung einer Seniorenkarte ohne Uhrzeitbarriere von Montag bis Freitag, Einrichtung einer Clearingstelle bei Strom-/Wassersperren;
  • ein kostenfreies Frühstück und Mittagessen für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter;
  • mehr Wohnungen für Obdachlose, Wohnungslose und Frauen; stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Bau von 6.000 neuen Sozialwohnungen im Jahr, Verlängerung der Bindungsfrist für Sozialwohnungen wieder auf 30 Jahre;
  • Erhalt und Ausbau der Seniorentreffs in den Bezirken, quartiersgebundener Ausbau der Familienberatung, verlässliche Finanzierung der sozialen Einrichtungen in den Bezirken und Ausbau der integrierten Statteilentwicklung, Verstetigung und Weiterentwicklung der Stadtteilbeiräte;
  • die Allgemeinen Sozialen Dienste personell besser ausstatten, qualifizieren und besolden;
  • einen Armuts- und Reichtumsbericht mit sozialräumlicher Betrachtung alle zwei Jahre.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert natürlich Geld. Auch ohne Verletzung der Schuldenbremse könnten dafür in 2016 400 Mio. Euro (200 Mio. Haushaltsüberschuss 2015, Umschichtungen im Haushalt z.B. wg. geringerer Ausgaben bei der Flüchtlingshilfe, Ausschöpfung der finanziellen Spielräume bis zur Ausgabenobergrenze) mobilisiert werden. Das würde zudem der Konjunktur in Hamburg gut tun. Dazu bedarf es »nur« des entsprechenden politischen Willens, der bei Rot-Grün allerdings nicht erkennbar ist.

Der rot-grüne Senat behandelt Armut nach wie vor eher als zu vernachlässigendes Randproblem. Diese Ignoranz hat einmal abgesehen davon, dass die von Armut Betroffenen im Regen stehen gelassen werden, mindestens mittelfristig äußerst negative Folgen. Denn Armuts-und Abstiegsängsten, die den sozial-ökonomischen Hintergrund des Rechtspopulismus markieren, begegnet man so sicherlich nicht.

[1] Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig Holstein weist für 2015 (Pressemitteilung vom 2.12.2016) sogar 254.600 BezieherInnen von Sozialleistungen aus. Das entspricht einer Quote von 14%. Auch für 2014 gibt es eine Abweichung von etwa 7.000 BezieherInnen von Sozialleistungen. Zu klären bleibt, woher diese Differenz rührt. In 2015 bezogen danach 92.400 MigrantInnen ohne deutschen Pass Sozialleistungen. Damit waren 35% aller HamburgerInnen ohne deutschen Pass auf diese öffentliche Unterstützung angewiesen.

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