Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

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»Institut für Staatspolitik«
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Reiner Rhefus
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184 Seiten | in Farbe | Hardcover | zahlreiche Fotos | EUR 16.80
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Lebenswertes Hamburg?

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Lebenswertes Hamburg
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Karl Marx war fünf mal in Hamburg?

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Linke Kommunalpolitik –
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Für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene
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Crashkurs Kommune 12
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ISBN 978-3-89965-799-9

Erinnerung & Mahnung

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DenkMal Friedhof Ohlsdorf
33 Stätten der Erinnerung und Mahnung | Herausgegeben von der Willi-Bredel-Gesellschaft – Geschichtswerkstatt e.V.
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Das etwas andere Kochbuch

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Kleine Weltküche
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Michael Töteberg
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368 Seiten | viele Farbfotos | Hardcover | EUR 19.80
ISBN 978-3-89965-578-0

21. Januar 2014 Knut Persson

HSH Nordbank AG Prozess: Vermögensschaden diagnostiziert. Es wird eng für die Angeklagten

Die Nerven liegen blank im Prozess: »Ich beantworte Ihre Frage nicht. Sie ist unter Ihrem Niveau«, sagte Richter T. dem Verteidiger G.. Richter T. ist ansonsten eher ein ruhiger Mann, der den Prozess leitet im Sinne eines akademischen Oberseminars. Belehrend und ausgleichend versucht er die Verhandlung zu führen. Vorausgegangen war ein stundenlanges Herumgehacke der sechs Verteidiger auf dem Gutachter, der unter anderem den wirtschaftlichen Schaden diagnostizieren sollte, der durch ein ominöses Projekt – »Omega 55« - aus dem Dezember 2007 resultierte. Er benannte den Schaden und es war eine schallende Ohrfeige für den Vorstand aus 2007. Ein anwesender Banker im Zuhörerraum sprach von einem »vernichtenden Urteil«.

Seit dem 24.07.2013 läuft in Hamburg der Prozess. Die Bank wollte riskante Wertpapiere über die Niederlassung London (»London Branch«) auslagern, um die aufsichtsrechtlichen Kennziffern (»Kernkapitalquote«) nach Basel 1 einhalten zu können. Das Projekt ist verschlungen und undurchsichtig. Selbst der Gutachter aus einer weltweit tätigen Wirtschaftsprüfergesellschaft und mit jahrelanger Erfahrung in ähnlichen Projekten (»über 100«) hatte seine liebe Mühe damit. Er konnte auf ein Team von hochqualifizierten Mitarbeitern zurückgreifen: Banker, Wirtschaftsprüfer, Mathematiker und Physiker. Mehr als drei Monate harter Arbeit steckten in dem Gutachten. Die Verteidiger wollen die Namen der Mitarbeiter genannt haben. Am zweiten Tag (20.1.) verließt der Gutachter die Namen der Kollegen. Unangenehmer Nebeneffekt für die Angeklagten: Es wird deutlich, dass nur hochkarätiges, fachmännisch ausgebildetes Personal für das Gericht tätig war. Das Gutachten gewinnt an Wert.

Bevor der Gutachter dazu kam,
das Gutachten zu verlesen (dem Gericht lag es schriftlich vor, ebenso den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft – es muss aber aus prozessualen Gründen verlesen werden), wurde er vorsorglich von den Verteidigern gegrillt – mitunter unterhalb der Gürtellinie. An zwei Tagen. Er sei ja kein Jurist und außerdem hätte er das Gutachten nicht autark, abgeschlossen im Kämmerlein verfasst, sondern er hätte ein Arbeitsteam konsultiert. Eine etwas weltfremde Sicht der Dinge. So sah es auch die Kammer. Das hielt die Verteidigung nicht davon ab, einen Antrag auf Nichtbefassung des Gutachtens zu stellen. Es wurde abgelehnt. Davor gab es unendlich ausgedehnte Diskussionen um Verfahrensfragen. Zwischendurch musste der Gutachter nach draußen geschickt werden.

Es ist ja auch eine Zumutung für einen Juristen, sich mit der »Monte-Carlo-Simulation« oder mit »Gaußschen-Kopula-Korrelationsmodellen« zu befassen. Alles Modelle zur Berechnung von Risiken – und davon gab es genug bei der HSH Nordbank und überhaupt alles Teufelszeug, besonders dann, wenn das Ergebnis hieraus katastrophal für die Angeklagten ist. Das intensive Grillen des Gutachters durch die Verteidigung hatte natürlich den unangenehmen Neben-Effekt für die Angeklagten, dass das Gutachten an Brisanz und Bedeutung gewann.

Zwischendurch meldet sich einer der Verteidiger zu Wort. Er ist sichtlich genervt durch die vielen nichtjuristischen Fachausdrücke: »Ich verstehe es nicht mehr«, klagt er. Er muss da wohl durch. Das Gericht sah insbesondere, dass »normativen  Fragen« geklärt werden sollten. Sind die Angeklagten im Sinne von Soll-Anforderungen ausreichend sorgfältig vorgegangen, als sie den Milliarden-Deal kurz vor Weihnachten 2007 verabschiedeten? Das Urteil durch den Gutachter fällt verheerend aus: Die Sub-Prime-Krise wurde in ihren Auswirkungen nicht (!) bewertet, obwohl Ende 2006 der Crash stattfand. Das NPNM-Votum (New-Products-New-Markets: alle neuen Produkte mussten einer speziellen Überprüfung unterzogen werden) behandelte eine wesentlichen Teil des Projektes nicht. »Wesentliche Informationen fehlen«, führt der Gutachter aus. Das Projekt ist marktseitig zu positiv dargestellt, die Marktfolge hätte deutlicher auch die Risiken darstellen müssen. »Mangelhafte Zusammenfassung«. Die Hebelwirkung des CDO wurde nicht richtig erfasst. Es gab eine »ungewöhnliche Risikostruktur«. Insgesamt sei das Risikoprofil unzureichend erfasst. Man hat sich einseitig nur auf das Triple-A von Standard and Poors verlassen und meinte damit die Risiken erfasst zu haben, sagt der Gutachter. Wir meinen: Der Ausbruch der Sub-Prime-Krise und die beginnenden Zweifel an den Bonitätseinstufungen von S+P, Moody und Fitch hätten zur erweiterten Vorsicht seitens der Bank führen müssen.

Die organisatorischen Mängel der Bank, die durch die bisherigen Zeugenaussagen festgestellt wurden, wurden durch den Gutachter pointiert bestätigt und analytisch dargestellt. Aber das reicht nicht aus. Es muss ein Vermögensschaden durch »Omega 55« diagnostiziert werden. Es wurde seitens des Gutachters bis jetzt (20.1.14) noch keine konkrete Summe benannt. Es fielen aber deutliche Aussagen: »Der Cash-Flow war jederzeit negativ«, ein Kaufmann hätte dieses Projekt nicht gemacht (schallende Ohrfeige)!

Das Projekt wurde mit BNP Paribas durchgezogen.
Die BNPP übernahm dabei keinerlei Risiken. Die Kosten- und Risikostruktur war einseitig auf die HSH Nordbank ausgerichtet. Die Liquiditäts-Fazilität wurde einseitig voll der Risikostruktur der HSH-Nordbank ausgesetzt und wurde gleich am Anfang des Jahres 2008 zu Lasten von HSH Nordbank gezogen. Der CDO verlor an Wert, der wurde kompensiert durch Zahlung der HSH Nordbank. Weiter stellte der Gutachter fest: »Der ökonomische Vorteil ist nicht erkennbar«, »hätte nicht genehmigt werden dürfen« und überhaupt sei »das Kreditgeschäft nicht nachvollziehbar«. Fazit: Es ist ein Vermögensschaden für die Bank entstanden – und zwar bei Vertragsabschluss erkennbar.

Es wird seitens des Gerichtes erwogen,
einen Finanzmathematiker als Gutachter, der die Höhe des Schadens exakt bestimmen soll, zu benennen. Ein Verteidiger (»niveaulos«, siehe oben) meldet sich zu Wort: Aber nicht wieder von dieser Wirtschaftsprüfergesellschaft. Kann man ja irgendwie verstehen. Alternativ wird erwogen Prof. Dr. Nonnenmacher – seines Zeichens Mathematiker – hierfür zu rekrutieren.

Der 20.1.2014 wird als schwarzer Tag für den angeklagten Vorstand zu werten sein. Wenn es der Verteidigung nicht gelingt, den Gutachter entscheidend zu diskreditieren oder die Gutachteraussagen zu relativieren – an zwei Tagen bereits gescheitert – ist der Prozess gelaufen.
Am 22.1.ist der nächste Grilltag ...

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