Der rechte Rand

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17. März 2014 Peter Stahn: Schwarz-grün regiert Hessen

Substanzielle Einschnitte in Bildung und Soziales

Aus den Landtagswahlen in Hessen am 22. September 2013 ging bei einer Wahlbeteiligung von 73,2% die erste schwarz-grüne Koalition auf Landesebene hervor. Bereits zu Beginn der Sondierungsgespräche zwischen den Parteien wurde deutlich, dass eine aufgrund des Wahlergebnisses mögliche rot-rot-grüne Koalition trotz großer Übereinstimmung in Vorschlägen, Analysen und Erkenntnissen von SPD, Grünen und der LINKEN nicht zustande kommen würde.

Aus »historischer Erfahrung klug geworden, am kritischen Denken festhaltend, sich nicht im Sündenstolz badend, die Möglichkeiten politischer Veränderung realistisch einschätzend und dennoch nicht im Selbstgefängnis der Verewigung vergangener Konflikte sitzen bleibend« (Strohschneider 2014: 10f.), von einer solchen »programmatischen« Einstellung waren SPD, Grüne und DIE LINKE bei den Sondierungsgesprächen weit entfernt. So blieb die Chance auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse in Richtung einer anderen Logik, einer für die nächsten Jahre in Hessen möglichen, auf Solidarität und soziale Gerechtigkeit ausgerichteten Politik ungenutzt.

Landtagswahl in Hessen 2013


Mit dem Vertun einer Chance auf Veränderung der herrschenden Machtpolitik war klar, dass sich der bisherige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) ohne Zeitdruck aussuchen konnte, mit wem er die den Kapitalfraktionen dienende schwarz-gelbe Politik der vergangenen Jahre am konsequentesten fortführen könnte. Am 1. Februar 2014 wurde die neue schwarz-grüne Regierung vereidigt und kurz darauf erfolgte die erste Regierungserklärung des alten und neuen Ministerpräsidenten.


Haushaltskonsolidierung als höchstes Ziel neoliberaler Beharrung

Das Leitbild von Schwarz-Grün in Hessen »ist ein wirtschaftlich erfolgreiches, soziales, nachhaltiges und gerechtes Hessen«. Der Schlüssel für das Erreichen dieses Leitbildes liege in einem Haushalt ohne Schulden, so der von CDU und Grünen gekürte hessische Ministerpräsident am 4. Februar in seiner Regierungserklärung im Landtag in Wiesbaden: »Am Ende dieses Jahrzehnts werden wir keine neuen Schulden mehr machen.«

Schon im Wahlkampf waren die Grünen die Partei, die am stärksten für das Ziel einer Haushaltskonsolidierung und Einhaltung der Schuldenbremse bis 2020 plädierte. So konnte CDU-Finanzminister Thomas Schäfer wenige Tage später erklären: »In den Sondierungsgesprächen wurde deutlich, dass die Bereitschaft der Grünen zu substantiell-strukturellen Einschnitten im Haushalt sehr ausgeprägt war; nach meinem Eindruck ausgeprägter als bei den Sozialdemokraten. Das hat sich in den Koalitionsverhandlungen und mit Blick auf die ersten Gespräche zum Nachtrag 2014 bestätigt« (FAZ v. 9.2.14). Im Nachtragshaushalt soll mit Hilfe der Grünen sogar die für 2014 ursprünglich geplante Nettoneuverschuldung, die im Haushaltsplanentwurf mit 1,1 Mrd. Euro angesetzt war, unter eine Milliarde gedrückt, und auch in den Folgejahren mit Schritten von jeweils 200 bis 250 Mio. Euro gesenkt werden. »Damit würden wir sogar schneller vorankommen als ursprünglich erwartet (...) Deshalb wollen wir in den nächsten fünf Jahren auch noch zusätzlich 1.800 Stellen abbauen – ausgenommen die Lehrer – und alles ohne Kündigungen.« (ebd.)

Noch ein Jahr zuvor hatten die Grünen schwere Geschütze gegen Bouffier in der »Polizeichefaffäre« (FAZ v. 18.01.13) aufgefahren und dessen Rücktritt gefordert. Jetzt wählt die Partei ihn zum Ministerpräsidenten und schwenkt umgehend mit der CDU auf den Pfad neoliberaler Sparpolitik ein. Damit droht nicht nur eine Fortsetzung des schwarz-gelben Stillstands, sondern auch ein drastisches Kürzungsprogramm auf Kosten der Jugend und der sozialen Infrastruktur unter schwarz-grünen Vorzeichen. Eine von den Grünen versprochene inhaltliche Erneuerung der Landespolitik ist nach den angekündigten Kernpunkten öffentlichen Sparens nicht zu erwarten.


In der Bildung wird gespart

Zwar sollen im Streichprogramm der schwarz-grünen Koalition keine Lehrerstellen im öffentlichen Dienst abgebaut werden, doch man will Kürzungen von 75 Mio. durch Nullrunden bei den Beamten und Stellenstreichungen bei den Landesbediensteten in der Verwaltung erzielen. Die erforderlichen neuen Lehrerstellen für den Ausbau des pädagogischen Ganztagsangebots für Grundschüler (»Pakt für den Nachmittag«) werden auf diese Weise jedoch nicht geschaffen. Ab 14:30 Uhr täglich sollen die Kommunen für die »Betreuung« der Schülerinnen und Schüler sorgen. Die meisten Schulen besitzen lediglich freiwillige Nachmittagsangebote. Sie haben keinen Pflichtunterricht am Nachmittag und keinen rhythmisierten Schultag.

Bei den »echten, so genannten gebundenen Ganztagsschulen ist Hessen nämlich sogar Schlusslicht. Nur 3,1% der Schüler gehen laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung auf eine solche Schule, der Bundesschnitt liegt dort vier Mal so hoch bei 13,7%. Echte Ganztagsschulen sind nach Überzeugung vieler Experten wesentliche Instrumente für mehr Chancengleichheit, also die Möglichkeit von Kindern aus sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Familien, hohe Bildungsabschlüsse zu erreichen. Hessen ist in der Frage der Chancengerechtigkeit dann auch in der Tat bundesweit auf einem der hinteren Plätze zu finden« (FR v. 19.8.13). Die schwarz-gelbe Landesregierung wollte die Zahl der gebundenen Ganztagsschulen nicht vergrößern, sie nannte diese »Zwangsganztagsschulen«, die keinen Raum ließen.

Obwohl in Hessen der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung mit 24,9% deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 18,9% und der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund unter 18 Jahren in Hessen vergleichsweise noch sehr viel höher liegt (Zensus 2011), wird diesem sozialen Brennpunkt nicht die entsprechende Beachtung geschenkt. Auch die Integration behinderter Schülerinnen und Schüler wird vernachlässigt. Für diese Aufgabe müssten ebenfalls zusätzliche Lehrerstellen geschaffen werden. So wird auf absehbare Zeit die Integrative Schule Frankfurt mit jeweils vier behinderten Kindern in der Klasse eine absolute Ausnahme bleiben.

Bevölkerung nach Alter und Migrationshintergrund (Zensus 2011)


Die in Aussicht gestellten Sparmaßnahmen betreffen noch weitere Bildungsbereiche wie die Hochschulprogramme EUREKA und LOEWE für Hochschulbau und Forschungsförderung, die zeitlich über Jahre hinweg »gestreckt« werden sollen. Auf diese Weise sollen 80 Mio. Euro pro Jahr bei der Hochschulförderung gekürzt werden.


Die Kommunen in der Zwangsjacke: Zusätzliche Aufgaben und weniger Mittel

In ihren »Reformvorschlägen für den kommunalen Finanzausgleich« (Beschluss vom Mai 2011) wurde von den Grünen in der Opposition versprochen, die Finanzverteilung zwischen der Landesebene und der kommunalen Ebene an der tatsächlichen Aufgabenverteilung zu bemessen und im Zeitablauf zu stabilisieren. In ihrem praktischen Regierungshandeln beschneiden die Grünen jedoch mit ihrer ersten Amtshandlung gemeinsam mit der CDU die öffentlichen Ausgaben und tragen somit zur weiteren Zuspitzung der Krise der Finanzen in den Kommunen bei. Diese hat im Wesentlichen zwei Ursachen:

  • zum einen die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise vom Herbst 2008 bedingten konjunkturellen Mindereinnahmen,
  • zum anderen die strukturelle Unterfinanzierung seit 1998 mit Beginn und modifizierter Fortführung der rot-grünen Steuerreform.

Insgesamt liegt – nach einer von ver.di in Auftrag gegebenen Studie – der Verdacht nahe, dass das Land seine eigene, schwierige finanzielle Situation auf Kosten der Kommunen lindern will: »Mit Blick auf das Land Hessen sind dabei aktuell zwei Maßnahmen von besonderem Interesse. Denn zum einen hat das Land ab 2011 die Zuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs um rund 10% gekürzt. Zum anderen wird das Land einen Entschuldungsfonds einrichten, dessen Inanspruchnahme durch die Kommunen wohl mit massiven Konsolidierungsauflagen verbunden sein wird. Es ist mithin zu befürchten, dass Städte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden ihre Leistungen einschränken werden, und darüber hinaus dürfte es zu (weiteren) Ausgliederungen und Privatisierungsmaßnahmen kommen.« (Eicker-Wolf/Tröger 2012: 63)

Rund hundert Kommunen befinden sich bereits unter dem mit Auflagen versehenen Schutzschirm des Landes. Der Schuldenstand der Kommunen betrug zum Zeitpunkt von dessen Einführung Anfang 2013 insgesamt 23 Mrd. Euro. Das Land beteiligt sich bei der Schuldentilgung lediglich mit drei Mrd. Euro über 30 Jahre hinweg, anstatt als Soforthilfe die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um 344 Mio. Euro zurückzunehmen. Auf die inkongruente vertikale Aufgaben- und Einnahmenverteilung zwischen den Gebietskörperschaftsebenen weist der finanzpolitische Sprecher der SPD in Hessen hin: »Das Land bürdet seinen Städten und Gemeinden Aufgaben auf, gibt Ihnen keine Finanzmittel mit und bestraft sie dann auch noch dafür, dass sie deshalb ihren Knebelvertrag nicht einhalten können. Das ist schlichtweg ein Skandal.« (FAZ v. 26.2.14)

Zu den niedrigen Gewerbesteuereinnahmen kam eine unerwartet hohe Zahl von Asylbewerbern (beispielsweise in Offenbach und Hanau). Diese Belastungen lassen mindestens sechs Kreise (Kassel, Gießen, Groß-Gerau, Offenbach, Rhein-Taunus und Odenwald) das Haushaltsjahr mit einem höheren Defizit abschließen als mit dem Land vereinbart. Gegenüber der Forderung des Hessischen Städtetages an die Landesregierung, die Höhe der Kostenerstattung für die zusätzliche Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen inklusive Verwaltungs- und Personalkosten anzupassen sowie den Kommunen die Kosten über den kompletten Aufenthaltszeitraum des Flüchtlings zu erstatten (FAZ v. 6.3.14), stellt sich der Finanzminister von Hessen bislang gänzlich taub: Sollte es bei einzelnen Positionen schwierig werden, die Vereinbarungen zu erfüllen, müsse eine Kommune eben an anderer Stelle ihre Ausgaben verringern oder ihre Einnahmen erhöhen (FAZ v. 26.2.14). Die Bürgerinnen und Bürger sollen offensichtlich durch erhöhte Gebühren und Verzicht auf öffentliche Leistungen zur Finanzierung der Schulden beitragen.

Alle Sparmaßnahmen der schwarz-grünen Landesregierung tragen zu drohenden Einschränkungen der kommunalen Leistungen bei und schränken künftige Investitionen ein, da den Gemeinden bei der Kreditaufnahme enge haushaltsrechtliche Grenzen gesetzt sind. Die kommunale Investitionsquote der hessischen Kommunen ist mit Ausnahme der Jahre 2009 und 2010 (Konjunkturpaket II der Bundesregierung), im Zeitraum von 1994 bis 2011 kontinuierlich gesunken. Auf die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung kommunaler Investitionen, deren Anteil an den gesamten öffentlichen Investitionen rund 60% beträgt, weist der Kommunale Finanzbericht hin (Eicker-Wolf/Tröger 2012: 35ff.). Einschränkungen in der kommunalen Investitionstätigkeit verursachen beispielsweise

  • weniger Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur mit negativen Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wachstum und die Umwelt, sowie
  • Beeinträchtigung des Lernumfelds von Kindern durch schlechte Zustände von Kindertagesstätten und Schulen.

Die kommunale Investitionsquote in Hessen 1994-2011 (Quelle: 2012, 36)

 

Im Rahmen eines Schutzschirmgesetzes wird eine wenig realistisch erscheinende Konsolidierung innerhalb weniger Jahre erwartet. »Zudem entfalten die im Schutzschirmgesetz (SchuSG) vorgesehenen Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen kaum eine entlastende Wirkung. In der langen Frist werden die hessischen Kommunen aufgrund der im SchuSG enthaltenen Regelungen um die Zinszahlungen auf 2,8 Mrd. Euro entlastet und das Land tilgt in dieser Höhe Investitions- und Kassenkredite. Damit übernimmt das Land durch den ›Schutzschirm‹ – selbst wenn die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe außen vor gelassen werden – nicht einmal 20% der kommunalen Schulden« (ebd.: 61). Angesichts der drohenden Zuspitzung der Krisenauswirkungen sollten die Kommunen und die öffentliche Hand generell ihre Ausgabentätigkeit nicht beschneiden, sondern expansiv agieren. Gab es da nicht einmal die Idee eines kommunalen Investitionspaktes von Bund, Ländern und Gemeinden eines SPD-Kanzlerkandidaten? Und wäre nicht jetzt für einen solchen Pakt der richtige Zeitpunkt?


Interessenkollision: Streit um Fluglärm

Der Bruch der Grünen mit ihren eigenen Beschlüssen und dem im Wahlkampf gemachten Versprechen, einen »neuen Ausgleich« zwischen Wirtschaft einerseits und Menschen und Umwelt andererseits, anzustreben, zeigt sich auch im Streit um den Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet – einem zentralen Thema des vergangenen Wahlkampfs. Ganze Stadtteile Frankfurts und weitere Gemeinden in der Region wurden durch die Erweiterung des Flughafens in Richtung Stadt mit dem Bau der neuen Landebahn Nordwest gesundheitsschädigend verlärmt.

Das geltende Nachtflugverbot von 23:00 bis 5:00 Uhr soll, so verspricht die Koalition, faktisch auf sieben Stunden verlängert werden. Da der Lärm in der Summe aber nicht ohne einen radikalen Schnitt, den Rückbau der neuen Landebahn, verringert werden kann, soll eine Veränderung der Betriebsabläufe ihn zeitweise in verschiedenen Regionen bündeln. Das hieße im Wechsel kurzfristige Lärmpause für die einen, dafür massierter Lärm für die andern. Das hieße gleichzeitig, die Bewohner in den verlärmten Gebieten noch mehr als bisher gegeneinander auszuspielen.

Die Überlegungen zur Veränderung der Betriebsabläufe im Sinne einer ständigen Lärmumverteilung sind so kompliziert, dass die Gewerkschaft der Piloten, Cockpit, bereits vorsorglich darauf hingewiesen hat, dass das neue Vier-Bahnen-System des Frankfurter Flughafens ohnehin schon genug Schwierigkeiten berge und weitere zu vermeiden seien, um den für die Luftfahrt essentiellen Aspekt der Sicherheit zu gewährleisten (vgl. FAZ v. 11.3.14).

Im Streit um den Fluglärm wird es keinen »Ausgleich« zwischen den Interessen der Wirtschaft, dem Flughafenbetreiber Fraport und dem Recht der Bürger auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit geben können. Trotz aller Kritik der Grünen am Ausbau des Flughafens im Wahlkampf und der von der Koalition angesagten, aber von vielen Seiten als unrealistisch eingeschätzten siebenstündigen Fluglärmpause wird der Ausbau des Flughafens weiter vorangetrieben. Ein neues drittes Terminal ist bereits geplant. Eine Lärmreduzierung für die geplagten Bewohner in den ausgeweiteten betroffenen Gebieten wird es mit Schwarz-Grün auf absehbare Zeit nicht geben.

Allerdings sind noch 60 Klagen gegen den aus diesem Grunde immer noch – wenn politisch gewollt – veränderbaren Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens anhängig. Deshalb sieht sich der Flughafenbetreiber Fraport immer wieder veranlasst, Studien zum Nachweis der im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau prognostizierten positiven Arbeitsplatzpotentiale für die Region Rhein-Main auf den Markt zu werfen. In der neuesten, noch nicht veröffentlichten Studie wird von 80.000 durch den Flughafen initiierten Arbeitsplätzen ausgegangen. Im Kampf um die »Lufthoheit« werden auch diesmal zu diesen angeblich neu geschaffenen Arbeitsplätzen tausende von Arbeitsplätzen, die – wie z.B. die der Deutschland-Niederlassung von KPMG – lediglich an anderen Orten abgebaut und in das Flughafenareal umgesiedelt worden sind, hinzu gezählt.


Strukturwandel: Unternehmensnahe Dienstleistungen nehmen überdurchschnittlich zu

Die hessische Wirtschaft ist durch zwei Merkmale besonders geprägt. Zum einen ist Hessen sehr viel stärker als im Bundesdurchschnitt vom Trend einer zunehmenden Bedeutung der Dienstleistungsbranchen geprägt. Bei der Entwicklung der Anteile der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen von 1991 bis 2010 haben vor allem die Bereiche »Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister« (von 13 auf 22%) sowie »Öffentliche und private Dienstleister« (von 23 auf 28%) ihre Anteile vergrößert. Gleichzeitig hat sich der Anteil des produzierenden Gewerbes (inklusive Baugewerbe) von 34 auf 22% reduziert. Immer weniger Menschen sind im produzierenden Gewerbe tätig.

Nach der traditionellen Aufteilung in Sektoren sind lediglich 25,3% der Erwerbstätigen (735.000 Personen) noch im Sekundären Sektor und 1,1% im Primären Sektor (31.000 Personen) tätig. Dagegen arbeiten mit 73,6% der Erwerbstätigen (2,137 Mio. Personen) im Tertiären Sektor (vgl. Hessisches Sozialministerium 2012: 171).

Erwerbstätige (am Arbeitsort) nach Wirtschaftsbereichen in Hessen 1991-2010 (in Prozent, 2012 HSB)

 

Einen bedeutenden Teilbereich des Dienstleistungssektors »stellen neben den konsumbezogenen und privaten Dienstleistungen die unternehmensnahen Dienstleistungen dar. Dieses Segment besteht aus unterschiedlichen Branchen. Dazu gehören Beratungsdienste sowie fachspezifische Dienste, die zu den wissensintensiven Dienstleistungen zählen – darunter fallen beispielsweise Ingenieurbüros oder Marketingdienstleister – aber auch arbeitskräfteintensive Dienste wie Arbeitsvermittlungen oder Reinigungs- und Sicherheitsdienste.« (Donhauser 2013: 9) Der Wertschöpfungsanteil der unternehmensnahen Dienstleistungen am nominalen Bruttoinlandsprodukt betrug 2009 in Hessen 25%. Damit ist die Wertschöpfung in diesem Bereich höher als im Produzierenden Gewerbe (Industrie und Baugewerbe) mit einem Anteil von 22%. Sie steht zugleich auffällig im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt von lediglich 19% Wertschöpfung.

Um den Rückgang des Anteils des Produzierenden Gewerbes am Bruttoinlandsprodukt besser zu verstehen ist neben der Branchensichtweise der amtlichen Statistik ein genauerer Blick auf den industriellen Wertschöpfungsprozess nützlich. Dazu wurden 225 Unternehmen in Hessen in einer vom Hessischen Ministerium der Wirtschaft veranlassten Studie befragt. Von ihnen gehören 14% zur klassischen Industrie, 8% zum Kreis der industriell erstellten Dienstleistungen und 10% der Dienstleistungsunternehmen haben in Vorleistungsverbünden als Hauptkunden Industrieunternehmen. Bei dieser Betrachtungsweise erhöht sich der Anteil der industriellen Wertschöpfung auf 32% des Bruttoinlandsprodukts in Hessen.

Gleichzeitig kann man ein besseres Verständnis vom Transformationsprozess in der Industrie erlangen. Die Wertschöpfungskette der Industrie ist zunehmend durch Information und Kommunikation, wissensintensive und softwaregesteuerte Arbeitsprozesse bestimmt, die durch die Software produzierenden unternehmensnahen Dienstleister im Vorleistungsverbund unterstützt wird. Die traditionelle statistische Abgrenzung der Branchen und Sektoren voneinander kann den quantitativen statistischen Rückgang der industriellen Kernbereiche einerseits und das statistische Wachstum verschiedener Bereiche wie die der Information und Kommunikation der unternehmensnahen Dienstleistungen andererseits nicht länger ohne genauere Betrachtung der konkreten Wertschöpfungsprozesse erklären (vgl. 2013).


Spaltung des Arbeitsmarktes

Der Arbeitsmarkt in Hessen ist durch eine tiefe Spaltung geprägt. Während die Zahl der Beschäftigten insgesamt zwischen 1991 und 2010 auf 3,1 Mio. zunahm, nahmen gleichzeitig die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse ab. Zunehmend mehr Menschen arbeiten in prekären Beschäftigungsverhältnissen (Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit etc.).[1] Wie in Gesamtdeutschland ist es durch die Finanzkrise seit 2008 auch in Hessen vor allem durch Maßnahmen wie die Einführung des Kurzarbeitergelds nicht zu einem Einbruch in der Erwerbstätigenentwicklung gekommen ist.

In der Tendenz steigt die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an der 15-64-jährigen Bevölkerung) in Hessen und in Deutschland seit 2005 und liegt heute bei 52,4 und 52,3%. Die höchsten Beschäftigungsquoten finden wir in den Landkreisen Main-Taunus-Kreis (58%), Groß-Gerau (56%), Waldeck-Frankenberg, Offenbach und Kassel (jeweils 55%). In den Städten Kassel (46%), Gießen und Offenbach (jeweils 49%) sind sie am geringsten – insgesamt bedeutet das ein Süd-Nord-Gefälle.

Innerhalb von Hessen verlief die Erwerbstätigenentwicklung regional unterschiedlich. Die stärksten Zunahmen von 1991 bis 2009 waren in den Landkreisen Hochtaunuskreis (19,9%), Main-Taunus-Kreis (17,6%) und Wetteraukreis (17,5%) zu verzeichnen. Stark abgenommen hat die Zahl der Erwerbstätigen hingegen im Werra-Meißner-Kreis um 15,6%, im Vogelsbergkreis um 4,9% und in der Stadt Darmstadt um 1,4%.

Der Anteil von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Erwerbstätigen ist in Hessen wie in Deutschland insgesamt seit Mitte der 1990er Jahre rückläufig. Er lag 1995 für Westdeutschland bei 72,7%, während er 2010 nur noch 67,9% betrug. In Hessen belief sich dieser Anteil 2010 auf 70%. 2013 waren in absoluten Zahlen 2.336.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insbesondere für die jüngeren Jahrgänge wird es immer schwieriger, ein Normalarbeitsverhältnis einzugehen.

Das gilt insbesondere für die geringer Qualifizierten. Sie haben eine geringere Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung als diejenigen mit akademischer Berufsausbildung. Außerdem verzeichnen wir krisen- und konjunkturbedingt 2013 einen leichten Rückgang der Erwerbstätigenentwicklung und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in absoluten Zahlen – ausgenommen die deutlichen Zuwächse in den vermutlich mit höheren Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitskraft verbundenen beiden Bereiche Information und Kommunikation sowie Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen in diesem Zeitraum.

Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hessen nach Qualifikationsgruppen 2004-2010 (in Prozent, 2004=100) (Hessisches Sozialministerium 2012)

 

Hessen hatte bereits 2006 mit 82% den niedrigsten Anteil Vollzeitbeschäftigter, 2010 waren ebenfalls nur vier von fünf Arbeitnehmern in Vollzeit beschäftigt. Der Frauenanteil an den in Vollzeit beschäftigten Personen beträgt 36,2%. Mit dem Rückgang der Vollzeitbeschäftigung nehmen die atypischen Beschäftigungsformen wie Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung und Leiharbeit zu. Dies gilt auch für die Formen flexibler und belastender Arbeitszeiten, insbesondere die Nacht- und Wochenendarbeit.

Entwicklung des Anteils der Vollzeit Arbeitenden an allen Beschäftigten in Hessen, Westdeutschland, Deutschland und Baden-Württemberg 2006-2010 (in Prozent) (Hessisches Sozialministerium 2012)

 

Teilzeitbeschäftigt sind vor allem Frauen: 2010 waren in Hessen 440.000 Menschen teilzeitbeschäftigt (2006: 383.000), dies entspricht einer Teilzeitquote von 20%, Bundesweit betrug diese Quote 19,5% und in Baden-Württemberg 18,5%. Von den Teilzeitbeschäftigten in Hessen waren 82% Frauen. Mit der Zunahme atypischer Beschäftigungsformen für Frauen ist auch die Gefahr von Armut unter den Geschlechtern nicht gleich verteilt. Besonders hoch ist das Risiko, von Armut betroffen zu sein, bei jüngeren und älteren Frauen sowie Alleinerziehenden.

Frauenanteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen nach Beschäftigungsumfang im Vergleich 2009 (in Prozent) (Hessisches Sozialministerium 2012)

 

Geringfügig beschäftigt, d.h. entweder mit einem monatlichen Entgelt von bis zu 400 Euro oder nur kurzfristig beschäftigt, waren in Hessen 2010 rund 340.000 Menschen. So genannte Midi-Jobs mit einem monatlichen Entgelt von 401 bis 800 Euro gab es in Hessen 80.000, davon 13.000 in Vollzeitbeschäftigung. Die Zahl der Midi-Jobs steigt kontinuierlich und umfasste im Dezember 2012 bereits 101.427 Arbeitsverhältnisse.

Am deutlichsten ist in den letzten Jahren die Zahl der befristet Beschäftigten gestiegen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse hatten in Hessen 2010 etwa 167.300 Lohnabhängige. Diese Form der Lohnarbeit ist gegenüber 2001 um 50.000 gestiegen. Bezogen auf die Gesamtbeschäftigten betrug der Anteil der befristet Beschäftigten 2010 6%. Noch deutlicher ist der Anstieg der befristeten Verträge bei Neueinstellungen: 2010 lag ihr Anteil bei 46%, d.h. fast die Hälfte aller neu eingestellten Arbeitskräfte wurde zunächst befristet beschäftigt.

Ende 2010 gab es in Hessen rund 135.500 Leiharbeitskräfte. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes hat im letzten Jahrzehnt zu einer deutlichen Ausweitung der Leiharbeit geführt. Bundesweit hat sich die Zahl der Leiharbeitskräfte seit 2000 mehr als verdoppelt.

Der Anteil der Leiharbeit an den Gesamtbeschäftigten in Hessen lag Ende 2010 bei etwa 2%. Ihren bisherigen Höchststand erreichte die Zahl der Leiharbeitskräfte im Jahr 2007 mit rund 141.200. Haupteinsatzgebiet ist das Produzierende Gewerbe (Verarbeitendes und Baugewerbe), in dem etwa jeder fünfte Betrieb Leiharbeitskräfte einsetzt.

Befristet Beschäftigte und Leiharbeitskräfte in Hessen 2001-2010 (absolute Zahlen, Hessisches Sozialministerium 2012)

 

Zurückgegangen ist dagegen nach dem Ende des Wirtschaftseinbruchs 2009 die Zahl der Kurzarbeiterinnen und -arbeiter. Ausgehend von knapp 60.000 Personen in Kurzarbeit im Januar 2009 stieg die Anzahl bis April/Mai 2009 um das 1,5-fache auf etwa 90.000 Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter. Im Februar 2011 waren dann nur noch ca. 18.000 Personen in Kurzarbeit – im Vergleich zum Januar 2009 also nur noch ein Drittel.

In Hessen waren Ende 2011 etwa 169.350 Personen arbeitslos. Das entsprach einer Arbeitslosenquote von 5,4%. Im Vergleich der Bundesländer war das die viertniedrigste Quote. Von den hessischen Arbeitslosen waren 25,9% Migrantinnen und Migranten. Im Januar 2014 waren 192.729 Personen arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Quote von 6,0%. Das Arbeitslosigkeitsrisiko steigt für Migrantinnen und Migranten, mit dem Alter (55- bis 65-Jährige: 6,8%) und mit sinkender Berufsbildung (bei fehlendem Berufsabschluss 12,8%). Die SGB-II-Quote lag im Dezember 2011 bei 8,3%, der Anteil der Langzeitarbeitslosen 2010 bei 28,2%. In den Städten war die Arbeitslosen- und SGB-II-Quote höher als der Landesdurchschnitt.


Zunahme von Armut und Reichtum

Die zunehmende Spaltung des Arbeitsmarktes in Hessen wie auch in Gesamtdeutschland ist u. a. eine Folge der Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die Agenda 2010. Der Rückgang bei den Vollzeitstellen geht einher mit einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse ohne flächendeckende Lohnuntergrenzen, wobei insbesondere Frauen in Teilzeit- und Minijobs abgedrängt werden. Der Aufbau prekärer Beschäftigung geht mit einer steigenden Armutsgefährdung für einen größeren und wachsenden Teil der Bevölkerung einher. Die Aussicht auf eine Tendenzwende sinkt indes mit der zunehmenden Bedeutung der Finanzmärkte gegenüber der Realakkumulation und in der Folge stagnierender Realinvestitionen in Deutschland und zunehmend risikoreichen Finanzanlagen im Ausland.

Dabei ist Hessen eines der reichsten Bundesländer. Es liegt bei fast allen materiellen statistischen Durchschnitts-Wohlstandsindikatoren – verfügbarem Einkommen, privatem Verbrauch und Nettogeldvermögen – über dem Bundesdurchschnitt. Zusammen mit Hamburg erreichte Hessen im Jahr 2010 pro Einwohner das größte nominale Bruttoinlandsprodukt. Das sagt allerdings nur wenig über die tatsächliche Verteilung der Haushaltseinkommen und -vermögen und über die Chance der Menschen zur Teilhabe.

Das gängigste Konzept zur Messung der ungleichen Verteilung der Haushaltseinkommen und -vermögen ist der Gini-Koeffizient, den auch der Landessozialbericht von Hessen berücksichtigt. Er beschreibt die Wohlstandskonzentration bzw. -ungleichheit mit einer Zahl zwischen 0 (vollständige Wohlstandsgleichverteilung) und (nahezu) 1 (völlige Ungleichverteilung des Wohlstands). Auf Basis der Daten des Mikrozensus erfasst der Gini-Koeffizient in Hessen allerdings sehr hohe Einkommen nicht oder nur teilweise. Er »liegt für Hessen seit Jahren bei 0,30 und damit geringfügig höher als der Bundesdurchschnitt (0,29). Die personelle Verteilung der Vermögen weist ebenfalls eine Spreizung auf: Der Median des Nettogeldvermögens aller Hessinnen und Hessen liegt zwar bei 20.200 Euro; ein Fünftel der Personen verfügt aber über ein Nettogeldvermögen von weniger als 2.500 Euro«, d.h. über so gut wie gar kein Vermögen.

Die Schere zwischen denen, die von der Wettbewerbsfähigkeit profitieren und Vermögen anhäufen und denjenigen, die von ihrer Arbeit kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten können, geht in Hessen weit auseinander. Als »einkommensreich« gelten in Deutschland Singles mit mehr als 3.268 Euro im Monat oder vierköpfige Familien mit mehr als 6.863 Euro netto im Monat. Dieser Anteil[2] beträgt in Hessen 11,2% und hat sich seit 2005 mit 10,2% (außer in den Krisenjahren 2008 bis 2010) kontinuierlich erhöht und liegt in allen Beobachtungsjahren höher als die Quoten für Gesamtdeutschland und der meisten anderen Bundesländer.

Reichtumsquoten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland- Pfalz und Deutschland 2005-2010 (200 Prozent des Medians der Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen; in Prozent) (2012 HSB)

 

Es gibt auch erhebliche Unterschiede der verfügbaren Einkommen in der regionalen Verteilung. Teile des Landes liegen in Bezug auf das Einkommen nicht »nur« unter dem Landes-, sondern auch unter dem Bundesdurchschnitt. Für einzelne Kreise hat sich dieser Befund in den vergangenen Jahren noch verschärft. Deutliche Unterschiede für die Regionen in Hessen sind auch bei den Armutsgefährdungsquoten festzustellen. »Die Diskrepanz zwischen dem einkommensschwächsten und dem einkommensstärksten Landkreis in Hessen hat sich von 1995 bis 2009 sogar weiter verschärft: Der Hochtaunuskreis kann auf einen Zuwachs von über 40% im Zeitraum 1995-2009 verweisen. In den kreisfreien Städten Offenbach und Wiesbaden dagegen fiel der Zuwachs der verfügbaren Einkommen je Einwohnerin bzw. Einwohner mit ca. 12% bzw. 20% weit unterdurchschnittlich aus. Das regionale Wohlstandsgefälle innerhalb Hessens hat demnach in diesem Zeitraum zugenommen.« (Hessisches Sozialministerium 2012: 206)

Nach stagnierender Reallohnentwicklung von 2000 bis 2009 ist der Reallohn in Hessen von 2009 bis 2010 um 1,7% gestiegen, allerdings um den Preis einer seit 2009 ebenfalls steigenden Wochenarbeitszeit vollzeitbeschäftigter Männer (2010 39,1 Wochenarbeitsstunden). Die vollzeitbeschäftigten Männer weiten ihre Arbeitszeiten sowie Wochenend- und Nachtarbeit stärker aus. Generell nehmen alle Formen mit flexibler Arbeitszeit zu.

Mit dem Anstieg prekärer Arbeitsverhältnisse nimmt die Einkommensarmut in Hessen zu. Von den Vollzeitbeschäftigten verdienen rund 183.000 (16%) weniger als 11,79 Euro in der Stunde. Rechnet man zu diesem Niedriglohnbereich auch die Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten hinzu, steigt der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen auf rund 311.000 Beschäftigte bzw. 19% aller Beschäftigten. Nach der Stellung im Beruf sind Arbeiter am meisten von einem Niedrigeinkommen unter 500 Euro betroffen. Frauen erhalten im Durchschnitt um 20% weniger Lohn als Männer.

Aufgrund der sich ausbreitenden Einkommensarmut waren über eine halbe Million Hessen 2012 Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Mindestsicherungsleistungen. Davon erhielten 399.070 Menschen Leistungen nach dem SGBII[3]. Ein Vergleich zwischen einzelnen Bundesländern zeigt, dass Hessen – pro Einwohnerin bzw. Einwohner – höhere Ausgaben für die Sozialhilfe hat als im Bundesdurchschnitt – mit steigender Tendenz.

Ausgaben bei ausgewählten Sozialtransfers in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Deutschland 2008 bzw. 2009 (in Mio. Euro und in Euro je Einwohner) (Hessisches Sozialministerium 2012)

 

Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in Hessen jeweils am 31.12. (absolut) (Hessisches Sozialministerium 2012)

Quelle: Eigene Darstellung (Huster) nach HSL 2011

»Relative« Armut beginnt in Deutschland – bei den Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des mittleren Einkommens, des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten in Hessen, beträgt – bei einem Einkommen unterhalb von 869 Euro netto für einen Single und für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren unterhalb von 1.826 Euro netto. Die Armutsgefährdungsquote lag 2010 in Hessen bei 14,6%, folglich ist jeder siebte Hesse armutsgefährdet. Die Gefährdung steigt tendenziell: 2012 betrug die Armutsgefährdungsquote in Hessen bereits 15,9% (vgl. Mikrozensus, Landesmedian). Besonders hoch ist die Armutsgefährdung für Geringqualifizierte, Erwerbslose, Alleinerziehende, junge Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.



Armut verhindern und Teilhabe sichern in einem reichen Land

Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Geringqualifizierte und junge Menschen weisen ein erhöhtes Armutsrisiko auf. Der Schulabschluss hat einen wesentlichen Einfluss auf die weitere Bildungsbiografie und den Zugang zum Ausbildungsmarkt junger Menschen. Bildung muss neben anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Eingliederung daher eine der zentralen Rolle in der Landespolitik zur Armutsprävention spielen.

Die schulischen Ganztagsangebote und Maßnahmen zur Integration und Chancengleichheit Jugendlicher wie beispielsweise Hilfen zum Ausgleich von Benachteiligungen für Jugendliche mit Migrationshintergrund sind nicht ausreichend. So haben 25% der Menschen in Hessen einen Migrationshintergrund. Fast 10% aller in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund leben in Hessen – hauptsächlich in urbanen Räumen. Besonders in den jüngsten Altersklassen steigt ihr Anteil auf mehr als 30%.

»In Hessen verteilten sich die Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufe mit und ohne Migrationshintergrund im Schuljahr 2010/2011 sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Schulformen. In Hessen besuchten 44,7% der Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund (MH), aber nur 25% jener mit MH das Gymnasium. Während bei den Schülerinnen und Schülern ohne MH nur 8,1% der Hauptschule zugeordnet waren, waren es bei jenen mit Migrationshintergrund 20,1%. Betrachtet man nur die Gruppe der Hauptschülerinnen und -schüler, zeigt sich, dass 40,7% von ihnen einen MH besitzen. Vor dem Hintergrund, dass die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund insgesamt einen Anteil von 22,4% an allen Schülerinnen und Schülern aufweisen, ist dies eine sehr hohe Zahl.« (Hessisches Sozialministerium 2012: 469)

Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund auf die unterschiedlichen Schulformen unterscheidet sich sehr stark voneinander. Da das Niveau der Schulabschlüsse der Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen geringer ist als ohne ist in der Folge auch das Niveau der beruflichen Bildung geringer. Berufliche Bildung wiederum bestimmt in hohem Maße den weiteren beruflichen Werdegang und die Art der Teilnahme am Erwerbsleben.

Verteilung der Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe ohne und mit Migrationshintergrund auf die verschiedenen Schulformen in Hessen im Schuljahr 2010/2011 (in Prozent)

 

Der Ausbau der schulischen Ganztagsangebote und Sprachkurse gehört zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Armutsprävention. Man darf gespannt sein, in wieweit ausreichende Bildungs- und Eingliederungsleistungen in einem Bildungs- und Arbeitsmarktbudget unter den angekündigten Sparmaßnahmen von Schwarz-Grün realisiert werden können. Schon heute ist klar, dass es eine wichtige präventive Maßnahme zur Armutsbekämpfung in Hessen, die Kindertagesbetreuung, beispielsweise nicht für alle Alleinerziehende geben wird, die an Qualifizierung und Integrationsmaßnahmen in das Erwerbsleben teilhaben wollen.


Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Neben der Bildung gibt es einen weiteren der wachsenden Armut geschuldeten sozialen Brennpunkt: eine bezahlbare Wohnung für jeden. Entsprechend einer kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag ist die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland seit 2002 um rund ein Drittel auf weniger als 1,7 Mio. zurückgegangen, d.h. es gibt rund 800.000 Sozialwohnungen weniger als 2002. In Hessen sind von 158.000 im Jahr 2002 noch 128.000 Sozialwohnungen übrig. Öffentliche Wohnungsbestände wurden vielfach verkauft.

Für das Anlage suchende private Geldvermögen wurde der Immobilienbestand als lukrative Möglichkeit für die Renditemaximierung entdeckt. Eine Steuerung im Bereich Wohnen ist wegen des spekulativen Aufkaufs von Wohnungsbeständen mit folgender Luxussanierung oder zum Luxusneubau durch Vermögende dringend geboten. Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum – auch in den Ballungsgebieten – muss wieder vordringliche Aufgabe von Landesregierung und Kommunen werden. Der soziale Wohnungsbau ist wieder viel stärker zu fördern, Mietobergrenzen sind gesetzlich festzulegen.

»Wir wollen in Hessen Chancengerechtigkeit unabhängig von der sozialen Herkunft ermöglichen und Diskriminierung überall bekämpfen. Wir stehen für bezahlbaren Wohnraum für alle«, so die Grünen im Wahlkampf. Wir sind gespannt darauf, nicht nur wie die Inhalte und Konzepte dafür aussehen, sondern wann und wie sie unter dem Vorzeichen einer Kürzung der Landesmittel – beispielsweise für die Wohnraumförderung, um preis- und belegungsgebundene Wohnungsbestände zu erhalten und zu erweitern – umgesetzt werden.


Soziale Gerechtigkeit geht nicht ohne Umverteilung

An der Schlussfolgerung: »Um eine weitere Verbesserung in Hessen zu erzielen, sind insbesondere die Zusammenhänge von individuellen Armutsrisiken und nachteiligen sozioökonomischen Lebensbedingungen auch in Zukunft in den politischen Fokus zu nehmen« im Ersten Landessozialbericht von Hessen muss sich auch die schwarz-grüne Koalition messen lassen. Der beschlossene Sparhaushalt lässt allerdings alles andere vermuten, als dass die sozialen Brennpunkte, Armutsgefährdung und ihre Prävention durch Kinderbetreuung und Bildung sowie Wohnraumförderung nachhaltig in Angriff genommen werden.

In Hessen mit der höchsten Reichtumsquote der Bundesrepublik, mit wachsender Einkommensspreizung und Vermögensanhäufung auf immer weniger Haushalte, sticht der fehlende steuer- und haushaltspolitische Wille der Bundesregierung zur Heranziehung privaten Reichtums zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben besonders ins Auge. Bundespolitisch kann die Forderung an Schwarz-Rot nur heißen, den Reichtum in der Republik stärker zu besteuern. Die SPD muss an ihre in der Opposition gemachte Forderung nach einer Vermögenssteuer erinnert werden. Das entlässt die hessische Landesregierung aber nicht aus ihrer Verantwortung zur Förderung der sozialen Infrastruktur und Eindämmung der sozialen Brennpunkte.

Literatur
Eicker-Wolf, K./Tröger, A. (2012), Kommunalfinanzbericht 2012. Entwicklung und Perspektiven der Kommunalfinanzen in Hessen, Studie im Auftrag von ver.di Hessen Fachbereich Gemeinden. Frankfurt am Main, Mai 2012
Donhauser, St. (2013): Hessische Dienstleistungskonjunkturuhr: eine Alternative zur traditionellen Berichterstattung. In: Staat und Wirtschaft in Hessen 1/2
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (2013): Auf dem Weg zur Smart Industrie: Die hessische Industrie im Wandel. vhu.de/vhu/file/marh-8rnkle.de.0/pkstudie_smart_industry.pdf
Hessisches Sozialministerium, Landessozialbericht Hessen; Januar 2012 https://hsm.hessen.de/sites/default/files/HSM/landesssozialbericht-2012.pdf
Strohschneider, T. (2014): Linke Mehrheit? Über Rot-Rot-Grün, politische Bündnisse und Hegemonie, Hamburg

Anmerkungen
[1] vgl. Hessisches Sozialministerium, Landessozialbericht 2012. Sämtliche statistischen Angaben von 2010 wurden sofern nicht anders gekennzeichnet diesem Bericht entnommen.
[2] Personen, die über ein Äquivalenzeinkommen von mehr als 200% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten in Hessen verfügen
[3] Quelle: Bundesagentur für Arbeit, BA und Statistisches Landesamt Hessen, SLH

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