Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

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»Institut für Staatspolitik«
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Karl Marx war fünf mal in Hamburg?

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33 Stätten der Erinnerung und Mahnung | Herausgegeben von der Willi-Bredel-Gesellschaft – Geschichtswerkstatt e.V.
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ISBN 978-3-89965-578-0

14. August 2015 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Flüchtlinge und die öffentlichen Finanzen

In den ersten sieben Monaten kamen insgesamt 18.245 Menschen auf der Flucht nach Hamburg, das sind dreimal so viele wie im gleichen Vorjahreszeitraum. Von diesen neuankommenden Flüchtlingen werden 8.168 in Hamburg untergebracht, die anderen werden auf andere Bundesländer verteilt. Zum Stichtag 31. Juli gab’s in Hamburg 87 Unterbringungsstandorte mit insgesamt 22.769 Plätzen.

Für die Folgeunterbringung (nach drei bis sechs Monaten) standen 13.701 Plätze zur Verfügung. Bis Jahresende sollen 7.000 Plätze hinzukommen. Trotz der unbestrittenen Anstrengung dürfte diese Anzahl von Unterbringungsplätzen nicht ausreichen. 

Insgesamt werden zum Jahresende mindestens  31.000 Flüchtlinge in der Hansestadt leben. Derzeit sind in Hamburg an 86 Standorten knapp 19.000 Flüchtlinge untergebracht. Rund 20.000 weitere Plätze sollen in großen Containerdörfern mit jeweils 3.000 Plätzen entstehen. Bei aller Kritik an den organisatorischen Pannen und Unzulänglichkeiten gilt es festzuhalten, dass dies ist eine gewaltige gesellschaftliche Kraftanstrengung ist – wie im übrigen in allen Bundesländern und ihren Kommunen. Faktisch muss Hamburg aus dem Stand die Unterbringung, Versorgung, medizinische Betreuung und pädagogische Begleitung etc. für eine höchst heterogene Bevölkerung vom Umfang einer mittelgroßen Stadt übernehmen. Wie andere Bundesländer und Kommunen auch, wird Hamburg in der nächsten Zeit nicht daran vorbei kommen, die Verwaltung entsprechend diesen neuen Anforderungen umzubauen.

Seit längeren steht fest, dass es für die Regelung der organisatorischen und finanziellen Aspekte eine Senatsdrucksache geben wird, über die dann die Bürgerschaft befinden muss. Der Entwurf dieses Senatsantrags ist offenkundig in der Behördenabstimmung und soll endlich Ende August der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der spannende Punkt ist – wie bei allen Kommunen der Republik –, woher die Ressourcen kommen, denn die bislang von der Bundesebene bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht.

Die Hansestadt hatte bereits im letzten Jahr durch einen Nachtragshaushalt den entsprechenden Etat auf 300 Mio. Euro aufgestockt. Mit dieser Größenordnung war die politische Führung auch in das laufende Jahr 2015 gestartet. Bisher war der Mehrbedarf für 2015 auf weitere 300 Mio. Euro geschätzt worden. Jetzt ist laut Presseberichten  von einer Erhöhung von 600 Mio. Euro die Rede. Die Entwicklung kann nicht überraschen: die Hansestadt wird also in diesem und im nächsten Jahr deutlich mehr als 700 Millionen Euro für die Flüchtlinge bereitstellen müssen. Dies ist gewiss kein Betrag aus der gesellschaftlichen Portokasse, aber im Unterschied zu anderen Bundesländern und Kommunen kann Hamburg auf Haushaltsüberschüsse zurückgreifen.

Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) sprach im Juli angesichts der Tatsache, dass allein im ersten Halbjahr mit 12.500 Flüchtlingen so viele kamen wie im gesamten Jahr 2014, von einem Mehrbedarf von rund 300 Mio. Euro – das wäre also gegenüber 2014 erneut eine Verdoppelung der Ausgaben.

Hamburg hatte die höheren Ausgaben 2014 durch Umschichtungen im Haushalt bewältigt und konnte zum Jahresende gleichwohl einen Haushaltsüberschuss von mehr als 400 Mio. Euro vorweisen. Politisch wenig überzeugend war allerdings die Operation diesen Überschuss komplett zur Schuldentilgung einzusetzen. Nicht einmal als Reservefonds wurden Teile des Überschusses eingesetzt. Im ersten Halbjahr hat sich diese Entwicklung – positive Steuermehreinnahmen und harte Ausgabenpolitik – erneut in einem Haushaltüberschuss von 360 Mio. Euro niedergeschlagen. Dieser Überschuss ist jetzt keineswegs auf das ganze Jahr hochzurechnen, aber – unter der Voraussetzung einer weiter gut laufenden Wirtschaftskonjunktur – kann die politische Verwaltung für 2015 auch mit einem Überschuss von rund 500 Mio. Euro rechnen. Die Hamburger Finanzbehörde  klagt zwar beständig über klamme Finanzen, aber dient nur der Abwehr von »Begehrlichkeiten«. Unter dem Strich: Die Hansestadt könnte gelassen den Verhandlungen mit dem Bund entgegen sehen, bei dem sicher eine relevante Aufstockung der Finanzmittel herauskommen wird.

Allerdings hat sich die SPD in ihrer staatsbürgerlichen Einfältigkeit nicht nur hinter die Schuldenbremse gestellt, sondern mit einem Finanzrahmengesetz der Ausgabenpolitik weitere Unbeweglichkeit verordnet. Bis Jahr 2020 wurden  Ausgaben-Obergrenzen festgelegt, um jedes Unterlaufen der rigorosen Schuldenregelung zu unterbinden. Dies war schon mit Blick auf die Konjunkturentwicklung oder andere Fehlentwicklungen ein wenig kluger Akt der politischen Selbstfesselung. Jetzt ist mit der Flüchtlingsbewegung die Kleingeistigkeit dieser Regelung aufgedeckt. Die Bürgerschaft müsste erst das Finanzrahmengesetz ändern und neue Obergrenzen festlegen. Eine solche kritische Selbstkorrektur ist für die politische Klasse nicht nur der Hansestadt eine schwierige Operation.

Da Hamburg mit geplanten Ausgaben von gut zwölf Milliarden Euro in 2015 den Finanzrahmen nahezu ausschöpft, bedeutet das für die Mehrbedarfe in Sachen Flüchtlinge: Entweder muss Rot-Grün das Gesetz ändern und nutzt dann die vermutlichen Steuermehreinnahmen zur Deckung – oder die Mehrausgaben müssen an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden. Zunächst hat die SPD die Linie ausgegeben, dass die zusätzlichen Ausgaben für die Flüchtlingshilfe durch Umschichtungen aus anderen Etats gedeckt werden sollen.

Der Mehrbedarf solle nach Möglichkeit im bestehenden Haushalt unter den Behörden umverteilt oder eingespart werden, sagte der Sprecher der Finanzbehörde, Stricker. So würden die 111 Stellen, um die die Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamts aufgestockt werden sollen, zunächst aus anderen Behörden abgezogen. Neue Stellen würden vorerst nicht geschaffen. Gelinge die Umverteilung nicht, müsste das Finanzrahmengesetz geändert werden. Der Haushalt für 2015 ist auf 12,2 Mrd. Euro gedeckelt, der für 2016 auf 12,3 Mrd. Euro.

Mal sehen, wie sich die Regierungskoalition aus dieser Verstrickung herauswindet.

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