Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

Einblicke in 20 Jahre
»Institut für Staatspolitik«
184 Seiten | Fotos | EUR 12.80
ISBN 978-3-96488-074-1

Friedrich Engels zum 200.

Reiner Rhefus
Friedrich Engels im Wuppertal
Auf den Spuren des Denkers, Machers und Revolutionärs im »deutschen Manchester«
184 Seiten | in Farbe | Hardcover | zahlreiche Fotos | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-065-9

Lebenswertes Hamburg?

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Lebenswertes Hamburg
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Karl Marx war fünf mal in Hamburg?

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Karl Marx in Hamburg
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184 Seiten | durchgängig farbig | Festeinband | viele bislang unveröffentlichte Fotos und historische Abbildungen | EUR 19.80
ISBN 978-3-89965-751-7

Starke Einführung

Claudia Leonhardt/Felicitas Weck
Linke Kommunalpolitik –
Eine Einführung

Für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene
Aktualisierte Neuausgabe |
Crashkurs Kommune 12
104 Seiten | EUR 7.50
ISBN 978-3-89965-799-9

Erinnerung & Mahnung

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DenkMal Friedhof Ohlsdorf
33 Stätten der Erinnerung und Mahnung | Herausgegeben von der Willi-Bredel-Gesellschaft – Geschichtswerkstatt e.V.
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Das etwas andere Kochbuch

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Kleine Weltküche
Kochrezepte von Geflüchteten und Freunden
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Kulturgeschichte im Film

Michael Töteberg
Filmstadt Hamburg
Kino-Geschichten einer Großstadt:
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ISBN 978-3-89965-578-0

2. Oktober 2012 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Finanzrahmengesetz: die SPD und die Sparwut

Im Rahmen der Verankerung der »Schuldenbremse« in der Hamburger Verfassung, die von einer Koalition aus SPD, Grünen und FDP (die CDU wollte den Haushaltsausgleich schon früher) durchgesetzt worden ist, wurde angekündigt ein Finanzrahmengesetz zu beschließen. Der Gesetzentwurf liegt jetzt vor. Die mit absoluter Mehrheit regierende SPD sieht in der Verabschiedung des Gesetzes einen Meilenstein in der Sanierung der öffentlichen Finanzen. In dem knappen Gesetzestext werden aus heutiger Sicht die Ausgabenobergrenzen für die Haushaltsjahre 2013 bis 2020 festgelegt.

Diese gesetzliche Regelung geht weit über die vorgeschriebene Mittelfristige Finanzplanung hinaus und soll letztlich dazu dienen, die Vorgaben der Hamburgischen Schuldenbremse definitiv einzuhalten. Es »dient dem vorrangigen Ziel einer Finanzpolitik, die strukturelle Finanzierungsdefizite im Hamburger Haushalt abbaut und perspektivisch vollständig vermeidet, indem es für die Haushaltsjahre 2013 bis 2020 jeweils eine verbindliche Ausgabenobergrenze festlegt, die im Rahmen der Haushaltsaufstellung einzuhalten ist.«

Die Obergrenzen für die bereinigten Gesamtausgaben für die Jahre 2013 bis 2020 werden also durch Mehrheitsbeschluss der Bürgerschaft für die nächsten Jahre bis zum Erreichen des ausgeglichenen Haushaltes festgelegt. Auf der Einnahmeseite werden nur sonstige Gesamteinnahmen als variable Größe für diesen Zeitraum angenommen, da die Steuereinnahmen auf Basis langjähriger Mittelwerte taxiert sind, und zusätzliche Steuereinnahmen ausschließlich für den Schuldenabbau verwendet werden sollen.

Handelt es sich nun bei diesem
auf einer knappen Dreiviertelseite niedergelegten Finanzrahmengesetz um die eindeutige gesetzliche Vorgabe, endlich einen öffentlichen Haushalt ohne neue Kredite zu erzwingen? Mitnichten – eher um eine selbstangelegte Fessel, die »vernünftiges Regieren« verhindert und den Gesetzesbruch geradezu programmiert. Weshalb?

  1. Die Festlegung auf genau definierte Ausgabenobergrenzen folgt der Logik, dass Einnahmeverbesserung vor allem durch Steuererhöhungen nicht gewollt oder politisch nicht durchsetzbar sind. Die anhaltenden Auseinandersetzungen über den Ankauf von Steuerdaten (Steuerflucht, Steuerhinterziehung etc.) belegen, dass der Steuervollzug defizitär ist. Man kann ohne Tarifveränderung sicherlich für eine verbesserte Anwendung bestehender Steuergesetze sorgen. Zum anderen könnte man die Steuertarife verändern. Ohne die Rückgängigmachung der durch die schwarz-rot-grünen Bundesregierungen der letzten 15 Jahre vollzogenen Steuersenkungen für Unternehmen und Vermögensbesitzer und die Widereinführung der Vermögenssteuer sind die Chancen, zu ausgeglichen Haushalten zu kommen, eher bescheiden.
  2. Schon jetzt weiß der Senat Wege, die selbstauferlegten Fesseln abzuschütteln. Über die Schattenhaushalten der diversen Sondervermögen und der öffentlichen Unternehmen (vor allem HGV) hat er gerade in diesem Jahr teure politischen Operationen abgewickelt hat. So hat die Stadt in diesem Jahr locker ca. eine Mrd. Euro für den Kauf des 25,1% Anteil an den Energienetzen (etwa 544 Mio. Euro) und für die Erhöhung der städtischen Anteile an Hapag Lloyd (420 Mio. Euro) ausgegeben. Diese Ausgaben werden über Kredite finanziert. Es wird also mit großem Tamtam eine »Schuldenbremse« inszeniert und im gleichen Atemzug der bestehende Schuldenberg kräftig aufgestockt. Dabei beruft sich der SPD-Senat auf eine Regelung, die auch auf Bundesebene gilt: Zahlungen aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Beteiligungen sowie Darlehensvergaben und Darlehensrückflüsse werden aus den Einnahmen und Ausgaben herausgerechnet, d.h. Mittelbedarfe aus diesen Transaktionen dürfen kreditär finanziert werden, während Mittelzuflüsse zur Absenkung der Kreditaufnahme bzw. zur Tilgung zu verwenden sind.
  3.  Die Fesselung durch Ausgabenobergrenzen und die dadurch zementierte rigide Sparpolitik hat für die regionalen Wirtschaftskreisläufe fatale Folgen. In Deutschland wie auch in Hamburg ist die gute Sonderkonjunktur der zurückliegenden Jahre an ihr Ende gelangt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist in eine eher stagnative Phase übergegangen, die schon deutliche Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt. In dieser Konstellation tragen etwa der Abbau der Beschäftigung im öffentlichen Dienst und die Drosselung der öffentlichen Investitionen zu einer weitere Schwächung der regionalen Wertschöpfungsketten bei, die mit einer gewissen Verzögerung dann auch in rückläufigen Steuereinnahmen münden. Verstärkt durch die selbstauferlegten Fesseln der Schuldenbremse sind damit dann weitere Sparrunden programmiert. Denn jede Abschwächung des Wirtschaftswachstums bringt krisenbedingt einen Anstieg von öffentlichen Ausgaben und schlägt sich in geringeren Einnahmen nieder. Der in der Euro-Zone über den Fiskalpakt verankerte Sparwut, wird hier auf die Bundesländer übertragen. Die bestehenden »Pferdefüsse« der bestehenden Haushaltsplanung werden festgeschrieben: Drohen höhere Ausgaben oder neue Defizite, muss das Etappenziel der Schuldenbremse durch Kürzungen bei den Personalbeständen und den nicht gesetzlich festgelegten Ausgaben erzwungen werden.

Schlussfolgerung: Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung und ihr Instrument, das Finanzrahmengesetz, nehmen den politischen Akteuren Handlungsspielräume. Die europäischen Krisenstaaten werden wegen der Verstetigung ihrer rezessiven Abwärtsspirale bedauert. Aber auch in Hamburg soll die neue Logik gelten: Wenn neue Defizite drohen, dann muss der Sparkurs verschärft werden. Aus der griechischen Mythologie wissen wir: Prokrustes bot Reisenden ein Bett an, auf das er sie legte. Wenn sie zu groß für das Bett waren, hackte er ihnen die Füße bzw. überschüssigen Gliedmaßen ab, waren sie zu klein, hämmerte und reckte er ihnen die Glieder auseinander, indem er sie auf einem Amboss streckte. Aus lauter Panik vor der Schuldendynamik soll der regionale Wertschöpfungszusammenhang in ein Prokrustesbett eingepasst werden.

Für die Zukunftsgestaltung der Stadt hat der »Anpassungsmodus« fatale Folgen: Die Öffentlichkeit redet nicht mehr über Belastungen unterschiedlicher Wirtschaftssubjekte; die Frage nach aufgeschobener Instandsetzung und Wertverfall von öffentlicher Infrastruktur bleibt tabuisiert; die Anpassung des Personalkörpers soll die Diskrepanzen von Einnahmen und Ausgaben letztlich ausgleichen. Statt der Einführung eines Prokrustesbettes würde eine Reform des Steuervollzugs und eine den öffentlichen Aufgaben angemessene Einnahmepolitik zu einer Sanierung des öffentlichen Finanzen führen.

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