Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

Einblicke in 20 Jahre
»Institut für Staatspolitik«
184 Seiten | Fotos | EUR 12.80
ISBN 978-3-96488-074-1

Friedrich Engels zum 200.

Reiner Rhefus
Friedrich Engels im Wuppertal
Auf den Spuren des Denkers, Machers und Revolutionärs im »deutschen Manchester«
184 Seiten | in Farbe | Hardcover | zahlreiche Fotos | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-065-9

Lebenswertes Hamburg?

Gerd Pohl/Klaus Wicher (Hrsg.)
Lebenswertes Hamburg
Eine attraktive und soziale Stadt
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208 Seiten | EUR 16.80
ISBN 978-3-89965-892-7

Karl Marx war fünf mal in Hamburg?

Jürgen Bönig
Karl Marx in Hamburg
Der Produktionsprozess des »Kapital«
184 Seiten | durchgängig farbig | Festeinband | viele bislang unveröffentlichte Fotos und historische Abbildungen | EUR 19.80
ISBN 978-3-89965-751-7

Starke Einführung

Claudia Leonhardt/Felicitas Weck
Linke Kommunalpolitik –
Eine Einführung

Für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene
Aktualisierte Neuausgabe |
Crashkurs Kommune 12
104 Seiten | EUR 7.50
ISBN 978-3-89965-799-9

Erinnerung & Mahnung

Hans Matthaei (Hrsg.)
DenkMal Friedhof Ohlsdorf
33 Stätten der Erinnerung und Mahnung | Herausgegeben von der Willi-Bredel-Gesellschaft – Geschichtswerkstatt e.V.
160 Seiten | EUR 12.80
ISBN 978-3-89965-833-0

Das etwas andere Kochbuch

Ulrike Hinrichs und Günther Spiegel (Hrsg.)
Kleine Weltküche
Kochrezepte von Geflüchteten und Freunden
160 Seiten | Großformat | Hardcover | farbig illustriert | EUR 19.80
ISBN 978-3-89965-742-5

Kulturgeschichte im Film

Michael Töteberg
Filmstadt Hamburg
Kino-Geschichten einer Großstadt:
Stars, Studios, Schauplätze
368 Seiten | viele Farbfotos | Hardcover | EUR 19.80
ISBN 978-3-89965-578-0

30. Juli 2012 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Altersarmut in einer reichen Stadt

Immer mehr Hamburger RentnerInnen rutschen in die Altersarmut. 2010 haben in der Stadt 29.520 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch genommen. Das waren 54% mehr als 2004, als es erst 19.163 EmpfängerInnen von Grundsicherung gab.

22,5% dieser GrundsicherungsbezieherInnen waren MigrantInnen und 85% lebten außerhalb von Einrichtungen. In 2010 waren 18.588 Personen mit Grundsicherungsbezug 65 Jahre und älter – also im Rentenalter. Davon bezogen 13.543 Menschen eine Altersrente. Das Problem der Altersarmut wächst so stark an, weil der Niedriglohnsektor ausgeweitet wird und Sozialleistungen wie Hartz IV keine ausreichenden Rentenansprüche bewirken.

Im reichen Hamburg waren im Jahr 2010 also 5,5% der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter auf Grundsicherung angewiesen. Das bedeutet Rang eins im negativen Ländervergleich der 16 Bundesländer bei einer bundesdurchschnittlichen Hilfequote von 2,45%. Das heißt, die Hilfequote lag in Hamburg über der in den beiden ärmeren Stadtstaaten Bremen (4,9%) und Berlin (4,8%) und deutlich über der in Nordrhein-Westfalen (3,1%), dem Flächenland mit dem höchsten Anteil Hilfebedürftiger im Rentenalter.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum Jahr 2003 eingeführt. Eine Konsequenz der wachsenden Altersarmut ist die immer stärkere Inanspruchnahme der Grundsicherung. Als bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen ist sie das letzte Netz der sozialen Sicherung für ältere Menschen in Deutschland. Eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht gewährleistet, da in der Regelsatzberechnung – wie bei den Hartz IV-Leistungen – viele Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden.

Seit ihrer Einführung ist die Zahl der EmpfängerInnen der Grundsicherung im Alter deutlich gestiegen. Waren 2003 erst knapp 258.000 Personen bezugsberechtigt, so ist die Zahl der Betroffenen bis 2010 auf 412.000 (+60%) gestiegen. Bei knapp vier Fünftel dieser GrundsicherungsempfängerInnen wird eigenes Einkommen angerechnet. Zumeist ist das eine nicht ausreichende Altersrente. Und immer mehr RentnerInnen sind seit 2003 unter die Bedürftigkeitsschwelle gerutscht. Denn die Anzahl der GrundsicherungsempfängerInnen, bei denen eine Altersrente angerechnet wird, ist seit 2003 um 113.480 Fälle oder 71,7% gestiegen.

Schlussfolgerung: Die jetzige Entwicklung wird korrigiert werden müssen. Die Beiträge oder Prämien zu einem Alterssicherungssystem – sei es die gesetzliche Rentenversicherung, ein betriebliches Versorgungssystem oder eine kapitalgedeckte Privatrente – müssen sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung der dort Versicherten orientieren. Ohne Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse lässt sich aber ein sicherer Ruhestand nicht gewährleisten. Die kapitalgedeckten Renten sollten als reine Zusatzsicherung für wohlhabendere BürgerInnen ausgestaltet werden, was allerdings zur Voraussetzung hat, dass man von der gesetzlichen Alterssicherung auch existieren kann. Dies unterstellt andere Lohneinkommen und entwickeltere Beteiligungen von Unternehmen und Zuschüsse seitens des Staates.

Die Grundsicherung markiert eine der untersten Ebenen im sozialen Netz und soll die Existenz sichern. Der Regelsatz beträgt derzeit 374 Euro für einen Alleinstehenden (wie Hartz IV). Hinzu kommen Unterkunfts- und Heizkosten plus etwaige Mehrbedarfe. Gezahlt wird das bisher von den Kommunen. Der Bund übernimmt ab dem Jahr 2012 jeweils einen Anteil von 45% der Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 46a SGB XII). Im nächsten Jahr sollen es 75% und ab 2014 dann 100% sein.

Dass der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter schrittweise von den Kommunen übernimmt, war im Rahmen des Bund-Länder-Kompromisses zur Hartz-IV-Reform vereinbart worden. Das Maß der Begrenzung der Ausgabenentwicklung 2013 bis 2015 wird also auch davon abhängen, ob diese Entlastung der Kommunalhaushalte (und damit auch des Hamburgischen Haushalts) durch den Bund tatsächlich stattfindet.

Im Rahmen der Fiskalpaktverhandlungen im Bundesrat ist dieser Konsens jetzt festgezurrt worden: Der Bund wird die realen Kosten bis 2014 ansteigend übernehmen. Für Hamburg bedeutet dies eine wirksame Entlastung, wobei freilich offen ist, wie dies im Rahmen der Ausgabenentwicklung verteilt wird.

Hamburg hat im Jahr 2010 für die Grundsicherung 166,4 Mio. Euro aufbringen müssen. Die Übernahme der Kosten durch den Bund entlastet daher den Landeshaushalt in finanziell schwierigen Zeiten in nicht unerheblichen Umfang. Im Jahr 2015 wird die Entlastung immerhin 183,6 Mio. Euro betragen.


Zu befürchten bleibt, dass die Entlastung bei der Grundsicherung ausschließlich zur Stopfung von Haushaltslöchern genutzt wird und dem Spardiktat des SPD-Senats zum Opfer fällt. Es gibt allerdings gute Argumente, diese Beiträge wenigstens teilweise dazu zu nutzen, um auf unsinnige Sparmaßnahmen im Sozialbereich zu verzichten und die Lage der SozialleistungsbezieherInnen der Stadt (z.B. durch eine angemessene Senkung der Kosten des Sozialtickets) zu verbessern.

Erinnert werden muss zudem daran, dass die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung erkauft wurde mit Milliardenkürzungen bei der Bundesagentur für Arbeit – mit der Konsequenz einer drastischen Kürzung der Mittel für Langzeitarbeitslose. Es wäre deshalb sinnvoll, einen Teil der Mittel auch für Qualifizierung und Beschäftigung zu verwenden.

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