Der rechte Rand

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Das antifaschistische Magazin (Hrsg.)
Das IfS. Faschist*innen
des 21. Jahrhunderts

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16. Januar 2018 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Rekord: Eine Milliarde Euro Haushaltüberschuss

Die Stadt Hamburg hat im Jahr 2017 nach kameraler Buchführung Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 960 Mio. Euro erzielt. Der Finanzsenator der Hansestadt ist zufrieden: »Das ist noch einmal deutlich mehr, als wir im bisher besten Haushaltsjahr 2014 mit rund 400 Millionen Euro hatten.

Aber wir müssen weiterhin vorsichtig sein, denn in der kaufmännischen Betrachtung müssen auch Abschreibungen auf das Anlagevermögen und künftigen Pensionslasten erwirtschaftet werden. Das doppische (also nach kaufmännischer Buchführung) Jahresergebnis 2017 wird sich daher vom zahlungsbezogenen Überschuss deutlich unterscheiden und erst mit dem Jahres- und Konzernabschluss im Herbst feststehen.« Diese Halbwahrheiten gehen dem Finanzsenator mittlerweile locker von der Zunge.

Schon bei der Abrechnung des Haushaltsjahres hatte der Hamburger Rechnungshof vor der Interpretation der rot-grünen Senats gewarnt. Vordergründig wird unter den aktuellen Bedingungen – gute Konjunktur, hohe Steuereinnahmen und anhaltende Sparpolitik – ein Haushaltsüberschuss realisiert. Die gute Lage des Kernhaushalts sollte aber nicht dazu genutzt werden, die Öffentlichkeit zu täuschen. Denn die Verschuldung steigt weiterhin an. »Die Gefahr einer Fehleinschätzung wird auch nicht dadurch gebannt, dass die Lasten im Haushaltswesen der Stadt aufgrund der Doppik früher oder später transparent werden.

Ausgelagerte Verschuldung wird typischerweise erst mit Zeitverzögerung und in vergleichsweise kleinen ›Raten‹ im Haushalt sichtbar. Eine Investition im Mieter-Vermieter-Modell wird nach der Kreditfinanzierung durch den Realisierungsträger erst mit der Fertigstellung, also meist Jahre nach dem Beschluss der Maßnahme und nur in jährlichen Mietraten, im Haushalt sichtbar.« Entgegen dem oft von Rot-Grün erweckten Eindruck, dass die Zeit der Schuldenmacherei vorbei sei, steigen Hamburgs Schulden weiter.


 
Zwar sind die Schulden des Kernhaushalts (ohne Kassenverstärkungskredite) 2016 im Vergleich zum Vorjahr (23.224 Mio. Euro) um rund 200 Mio. Euro gesunken, die Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts (Vorjahr 30.882 Mio. Euro) und in der Folge die des öffentlichen Bereichs (Vorjahr 38.783 Mio. Euro) aber um rund 2,5 Mrd. Euro gestiegen. Hauptgrund hierfür sind notwendigen Kreditaufnahmen im Zusammenhang mit der HSH Nordbank AG.

Eine transparente Berichterstattung zu den öffentlichen Finanzen müsste neben dem Kernhaushalt einen Blick auf die Sondervermögen werfen. Werden die in städtische Gesellschaften ausgelagerten Finanzierungslasten aus dem Mieter-Vermieter-Modell hinzugenommen, kommt eine weitere Neuverschuldung hinzu. Wird die gesamte Sphäre des »Konzerns Hamburg« betrachtet, steigen die Schulden sogar um Milliarden. Die gute Lage des Kernhaushalts darf somit nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verschuldung weiterhin steigt.

Der Finanzsenator räumt ein, dass auch bei einem Verkauf der HSH Nordbank beträchtliche Belastungen von den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein zu Schultern sind. Die Kapitalerhöhung von drei Mrd. Euro zur Sicherung der Bank wird mit einem erwarteten Verkaufspreis von 700 Mio. Euro nicht erlöst werden können. Mehr noch: »Die Länder müssen auf jeden Fall für die Zehn-Milliarden-Garantie einstehen, die sie 2009 übernommen haben – voraussichtlich in vollem Umfang. Aus dieser Verpflichtung kommen wir weder mit noch ohne Verkauf heraus.

Aber weitere Belastungen darf es nicht geben. Ein positiver Kaufpreis hilft uns, unsere Vermögensposition nach all den Verlusten aus den unverantwortlichen Geschäften der Vergangenheit wieder etwas zu verbessern.« Man kann auch sagen, dass die Vermögensposition der Bundesländer kaum verbessert werden kann. Denn zum einen werden sie auch noch auf den Anspruch auf 1,8 Mrd. Euro Garantiegebühr von der HSH verzichten müssen. Und zum andern haben die öffentlichen Hauptgesellschafter der maroden Bank sich auf noch zum Ankauf von Schiffskrediten in Höhe von über zwei Mrd. Euro überreden lassen. Die Bank musste diese »Schrottpapiere« loswerden, um überhaupt in die Nähe eines Verkaufs zu gelangen. Für die Länder ist dabei völlig offen, wieviel Verluste aus diesem Deal bei ihnen hängen bleiben.
Fakt ist jedenfalls: Die öffentlichen Finanzen der Hansestadt sind auch in einer Periode guter Konjunktur und hoher Steuereinnahmen nicht verbessert worden.

Statt den Mythos des Schuldenabbaus zu pflegen, täte der Senat besser daran, die tatsächliche Verschuldung offenzulegen, vor allem dann, wenn die neuen Kredite, wie beim Schulbau, für den Aufbau öffentlichen Vermögens genutzt werden. Das ist ja das Gegenteil zum Verbrennen öffentlicher Gelder wie bei der HSH Nordbank. Auch hier muss offen darüber gesprochen werden, wie mit den aufgelaufenen und noch auflaufenden gigantischen Verbindlichkeiten umgegangen werden soll.

Immerhin: Auch die rot-grüne Landesregierung hat endlich begriffen, dass es trotz Ausweitung der Neuverschuldung sinnvoll ist, einen Teil des Haushaltsüberschusses für sinnvolle Investitionen in die Zukunft der Stadt einzusetzen: Tschentscher will im laufenden Jahr 2018 den strukturellen Anteil der Steuermehreinnahmen einsetzen, um wichtige staatliche Leistungen zu verbessern und Investitionen in die Infrastruktur der Stadt zu finanzieren.

Aber auch dieser Schritt in Richtung Anerkennung der Realität bleibt halbherzig: Weil die Zinsen für öffentliche Kredit auf einem tiefen Niveau sind, wäre es nahliegend neben einem Teil des Haushaltsüberschusses auch weitere öffentliche Kredite zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Hansestadt einzusetzen.

Das dicke Ende bleibt den künftigen Regierungen der Hansestadt gleichwohl nicht erspart. Die Haushalte der Länder sind ab 2020 grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die Ausgaben haben sich hierbei nicht an den geschätzten oder tatsächlichen Steuereinnahmen auszurichten. Vielmehr sind konjunkturelle Effekte, die die Steuereinnahmen ansteigen oder sinken lassen, außen vor zu lassen. Dies erfolgt durch die Berechnung eines langfristigen Trends der Steuererträge.

Aktuell wird der Kernhaushalt auf der Grundlage von positiver Konjunktur und hohem Steueraufkommen gesteuert, aber eben auch durch ein Ausweichen in Finanzierungen außerhalb des Haushalts – sowohl bei Sondervermögen und Extrahaushalten, aber auch mit Finanztransaktionen. Wenn die Konjunktur künftig mal keine gute Grundlage mehr liefert und zugleich die Belastungen aus der HSH-Affäre haushaltsrelevant werden, wird sich der Handlungsspielraum deutlich verringern.

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